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BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Untreue, Unterschlagung und versuchten Betruges - Rüge des Mangels einer Verfahrensvoraussetzung sowie der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für den Eintritt der Strafverfolgungsverjährung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.10.1956 - 5 StR 182/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Damit ist § 258 Abs. 3 StPO verletzt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1956 - 5 StR 182/56; BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 279).Die von der Revision zitierte Entscheidung des BGH vom 19. Oktober 1956 - 5 StR 182/56 - betrifft einen anderen Sachverhalt.
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Der Angeklagte hatte zwar die Stellung eines tatsächlichen Geschäftsführers innegehabt und war als solcher einem ordnungsmäßig bestellten Gesellschaftsorgan im Sinne des § 50 a StGB gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 426/69; vgl. auch BGHSt 3, 32; 21, 101), er hatte diese auf tatsächlichen Verhältnissen beruhende Funktion aber mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft und mit der Bestellung eines Konkursverwalters verloren (UA S. 55/56). - BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Hiernach handelt der Geschäftsführer einer GmbH nicht "im Interesse" der Gesellschaft, wenn er sich Gesellschaftseigentum durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet und damit Handlungen vornimmt, die nicht für die Gesellschaft wirken, sondern sogar zu ihren Lasten gehen (RGSt 42, 278, 282; 60, 234, 237; BGHSt 6, 314, 316;… BGH GA 63, 307).
- BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
"Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Der Angeklagte hatte zwar die Stellung eines tatsächlichen Geschäftsführers innegehabt und war als solcher einem ordnungsmäßig bestellten Gesellschaftsorgan im Sinne des § 50 a StGB gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 426/69; vgl. auch BGHSt 3, 32; 21, 101), er hatte diese auf tatsächlichen Verhältnissen beruhende Funktion aber mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft und mit der Bestellung eines Konkursverwalters verloren (UA S. 55/56). - BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Damit ist § 258 Abs. 3 StPO verletzt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1956 - 5 StR 182/56; BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 279). - BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Damit ist § 258 Abs. 3 StPO verletzt (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1956 - 5 StR 182/56; BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 279). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
- BGH, 14.10.1969 - 5 StR 426/69
Vorwurf der Versagung des rechtlichen Gehörs - Feststellungen bezüglich der …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Der Angeklagte hatte zwar die Stellung eines tatsächlichen Geschäftsführers innegehabt und war als solcher einem ordnungsmäßig bestellten Gesellschaftsorgan im Sinne des § 50 a StGB gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 426/69; vgl. auch BGHSt 3, 32; 21, 101), er hatte diese auf tatsächlichen Verhältnissen beruhende Funktion aber mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft und mit der Bestellung eines Konkursverwalters verloren (UA S. 55/56). - RG, 31.03.1938 - 2 D 887/37
1. Wann wird durch falsches Parteivorbringen der Versuch eines Prozeßbetruges i. …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen ist der Versuch des Prozeßbetruges aber erst beendet, wenn über das aufrechterhaltene unrichtige Vorbringen rechtskräftig in ablehnendem Sinne entschieden worden ist, weil bis dahin die der Vollendung dienende Tätigkeit fortdauert (RGSt 72, 150). - RG, 06.05.1926 - III 207/26
1. Kann sich ein Geschäftsführer oder ein Gesellschafter, der sämtliche …
Auszug aus BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73
Hiernach handelt der Geschäftsführer einer GmbH nicht "im Interesse" der Gesellschaft, wenn er sich Gesellschaftseigentum durch Diebstahl, Unterschlagung oder Untreue aneignet und damit Handlungen vornimmt, die nicht für die Gesellschaft wirken, sondern sogar zu ihren Lasten gehen (RGSt 42, 278, 282; 60, 234, 237; BGHSt 6, 314, 316;… BGH GA 63, 307). - RG, 29.03.1909 - III 877/08
Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer …
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Dabei wird zum Teil bereits mit dem Einreichen eines Schriftsatzes mit unrichtigen Tatsachenbehauptungen ein Versuchsbeginn angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1974 - 1 StR 553/73, bei Dallinger MDR 1975, 194, 197; BayObLG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 5 StR 79/94, NJW 1996, 406, 408;… zustimmend Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 279 und Satzger in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 263 Rn. 336), zum Teil erst bei Kenntnisnahme des Richters von der unrichtigen Behauptung (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - Ws 472/81, NStZ 1982, 247).