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   BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99   

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https://dejure.org/1999,17628
BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,17628)
BGH, Entscheidung vom 19.03.1999 - 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,17628)
BGH, Entscheidung vom 19. März 1999 - 2 AR 26/99 (https://dejure.org/1999,17628)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anerkennung einer außerordentlichen Beschwerde - Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" - Anwendbarkeit des Wiederaufnahmeverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

    Deshalb gehört der Antrag nach § 33 a StPO zum Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).

  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber nicht willkürlich handelt, wenn er dem Grundsatz der Rechtssicherheit den Vorrang gibt (vgl. BVerfGE 19, 150, 166) [BVerfG 03.11.1965 - 1 BvR 62/61].
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 63, 77, 78, 79) [BVerfG 12.01.1983 - 2 BvR 964/82]hat demgemäß zwar anerkannt, daß von dem Grundsatz der Unabänderlichkeit unanfechtbarer Beschlüsse Ausnahmen zuzulassen sind, "um zu verhindern, daß die Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu einem anders nicht zu beseitigenden groben prozessualen Unrecht führt" .
  • BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89

    Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43 [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93] jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 532/97

    Nachholung des rechtlichen Gehörs nach fehlerhafter Berechnung eines Fristendes

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Im übrigen können offensichtliche Versehen im Rahmen des § 33 a StPO oder in entsprechender Anwendung von § 33 a StPO (vgl. hierzu BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 4 und Senatsbeschluß vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 532/97) korrigiert werden.
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Verbundverfahren: BGH - 19.03.1999 - AZ: 2 ARs 109/99.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Die für das Zivilprozeßrecht (vgl. hierzu u.a. BGHZ 109, 41, 43 [BGH 10.10.1989 - VII ZB 4/89]; BGH NJW 1993, 135 und BGH NJW 1993, 1865 [BGH 04.03.1993 - V ZB 5/93] jeweils m.w.N.) entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" der angefochtenen (rechtskräftigen) Entscheidung (kritisch hierzu Lotz NJW 1996, 2130 m.w.N.) ist nicht auf das Strafprozeßrecht zu übertragen.
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 628/93

    Nebenklägerrevision - Aufhebung - Urteil - Ungunsten - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Dies gilt nicht nur für die Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Form der Entscheidung (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 30. März 1994 - 3 StR 628/93), sondern für jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlußverfahren (vgl. BVerfGE 42, 243, 250).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BGH, 19.03.1999 - 2 AR 26/99
    Beide Prinzipien werden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet (vgl. hierzu auch BVerfG MDR 1975, 468, 469) und haben daher Verfassungsrang.
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

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