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   BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01   

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https://dejure.org/2002,1099
BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01 (https://dejure.org/2002,1099)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2002 - 4 StR 394/01 (https://dejure.org/2002,1099)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2002 - 4 StR 394/01 (https://dejure.org/2002,1099)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 18 Abs. 7 StVO; § 9 Abs. 5 StVO; § 121 Abs. 2 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG
    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff der Straße); Vorlage

  • lexetius.com

    StVO § 18 Abs. 7

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den BGH - Wenden auf einer Kraftfahrstraße - Parkplatz - Fahrtrichtung - Verkehrsordnungswidrigkeit - Fahrlässigkeit - Fahrverbot - Geldbuße

  • Judicialis

    StVO § 18 Abs. 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 18 Abs. 7
    Kein Wenden gem. § 18 Abs. 7 StVO bei Richtungsänderung unter Nutzung zweier gegenüberliegender Parkplätze

  • RA Kotz

    Unzulässiges Wenden auf einer Kraftfahrtstrasse - Wann liegt es vor?

  • RA Kotz

    Wenden auf Straße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen

  • RA Kotz

    Wenden - verbotswidriges auf Strasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 18 Abs. 7
    Wenden auf einer Kraftfahrtstraße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Wenden auf einer Kraftstraße - Voraussetzungen für "Wenden" auf einer Kraftstraße

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenden auf Kraftfahrstraßen über Parkplatz

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Wenden auf einer Kraftfahrtstraße

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 252
  • NJW 2002, 2332
  • NZV 2002, 376
  • VersR 2003, 125
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wer, wie der Beklagte zu 1.), zum Wenden unter vollständigem Verlassen der Fahrbahn eine Grundstückseinfahrt nutzt, unterliegt den Regeln für das Abbiegen in ein Grundstück und anschließend für das Einfahren aus diesem in die Fahrbahn (BGH NZV 2002, 376; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 9 Rn. 50).Danach war der Beklagte zu 1.) gemäß § 9 Abs. 5 StVO verpflichtet, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer - insbesondere auch der aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung kommenden - Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 1 U 46/15

    Haftungsverteilung beim Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Das Wenden ist das Umdrehen des Fahrzeugs in die Gegenrichtung auf derselben Straße - und zwar gleichviel, wie und zu welchem Zweck (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 9 StVO, Rdnr. 50 mit Hinweis auf BGH NZV 2002, 376 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Der Senat kann daher offen lassen, ob das in den Urteilsgründen nicht nachvollziehbar umschriebene konkrete Fahrmanöver des Angeklagten als Wenden im Sinne der Vorschrift angesehen werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2002 - 4 StR 394/01, BGHSt 47, 252, 258 f.).
  • OLG Bamberg, 27.06.2005 - 2 Ss OWi 496/05

    Verbot des Wendens eines Fahrzeugs auf einer Kraftfahrstraße; Begründung für das

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  • OLG Hamm, 04.07.2008 - 3 Ss OWi 450/08

    Verbotswidriges Wenden auf einer Kraftfahrstraße unter Benutzung eines

    Das Amtsgericht meint - unter eingehender Würdigung der Entscheidung BGHSt 47, 252 (= NZV 2002, 377) -, dass es sich hierbei um ein unerlaubtes Wenden auf Kraftfahrstaßen nach § 18 Abs. 7 StVO gehandelt habe.

    In der bereits zitierten Entscheidung BGH NZV 2002, 376 hat der BGH Folgendes entschieden:.

  • BayObLG, 27.11.2002 - 1 ObOWi 301/02

    Wendeverbot auf Kraftfahrstraße - Haltebucht

    Entgegen der Rechtsauffassung des Betroffenen ist der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichbar, der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19.3.2002 (NZV 2002, 376) zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2009 - 1 U 141/08

    Beurteilung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge im

    Kein Wenden liegt deshalb vor, wenn der Fahrzeugführer vor der Richtungsänderung die Straße vollständig verlassen hat (Burmann in Jagow/Burmann/Heß a.a.O., Rdnr. 56 b mit Hinweis auf BGH NJW 2002, 2332, 2333).
  • OLG Dresden, 17.12.2002 - Ss OWi 541/02

    Sorgfaltspflicht; Augenblicksversagen; Geschwindigkeit; grober Verstoß

    Wenngleich die straßen- und wegerechtlichen Bestimmungen nur bedingt tauglich - unter Beachtung von Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung - für die Beurteilung von straßenverkehrsrechtlichen Vorgängen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2002 - 4 StR 394/01 -), können sie im Hinblick auf den Geltungsbereich eines eine Verkehrsbeschränkung anordnenden Verkehrszeichens gleichwohl herangezogen werden.
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