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   BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03   

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https://dejure.org/2004,2515
BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,2515)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2004 - V ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,2515)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2004 - V ZR 224/03 (https://dejure.org/2004,2515)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 140; SachenRBerG §§ 1, 9, 15
    Umdeutung des Kaufs nichtexistenten Gebäudeeigentums in den Kauf der Rechte aus der Sachenrechtsbereinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbuchung des Eigenkapitals einer Mitgesellschafterin; Einverständliche Weiterführung eines Unternehmens durch übrig gebliebenen Gesellschafter allein; Übernahme des Gesellschaftsvermögens ohne Auseinandersetzung und unter Ausscheiden von Mitgesellschaftern; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umdeutung des Kaufs von nichtexistentem Gebäudeeigentum in Kauf von Rechten aus Sachenrechtsbereinigung

  • Judicialis

    BGB § 140

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 140
    Voraussetzungen der Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umdeutung eines nichtigen Kaufvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    § 140 BGB
    Umdeutung eines nichtigen Gebäudekaufvertrags in einen Kauf der Rechte nach dem SachenRBerG (RA Prof. Dr. Horst Zank; Neue Justiz 11/2004; S. 514-515)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 867
  • NJ 2004, 514
  • WM 2004, 2178
  • DB 2004, 1935 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 54/96

    Besitzrecht des Nutzers; Anspruch des Nutzers auf Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Ob ein Bereinigungsanspruch der Beklagten, etwa nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG (dazu Senat BGHZ 136, 212; Urteil vom 30. Mai 2003, V ZR 370/02, WM 2003, 1973) besteht, ist offengeblieben.

    Das Sachenrechtsmoratorium (Art. 233 § 2a EGBGB) war als Umdeutungsgrundlage schon gar nicht geeignet, denn es ging nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers über die in Aussicht genommene Sachenrechtsbereinigung hinaus (Senat BGHZ 136, 212, 215).

  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 327/98

    Kosten der Errichtung eines Betriebsgebäudes einer gewerblichen Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Für die Zeit bis 1964 besteht auch keine Vermutung, daß die Genossenschaft die Kosten der Errichtung eines Gebäudes nicht aus Staatszuschüssen, sondern aus eigenen Mitteln finanziert hätte (Senatsurteil vom 31. Januar 2000, V ZR 327/98, WM 2000, 1069).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 370/02

    Behandlung einer Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Ob ein Bereinigungsanspruch der Beklagten, etwa nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 oder § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG (dazu Senat BGHZ 136, 212; Urteil vom 30. Mai 2003, V ZR 370/02, WM 2003, 1973) besteht, ist offengeblieben.
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Es genügt, wenn der Wille der Partei, über das tatsächliche hinaus, die rechtliche Anerkennung und Sicherung des Erfolgs als solchen zum Gegenstand hat (vgl. BGHZ 21, 102, 106; 56, 204, 208; Soergel/Hefermehl, BGB, 13. Aufl., Vor § 116 Rdn. 19).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Darüber hinaus wäre bei der Würdigung nach § 140 BGB auf den Zeitpunkt des Abschlusses des nichtigen Geschäfts, hier also auf den 28. Januar 1993 abzustellen (BGHZ 40, 218, 223; MünchKomm-BGB/Mayer-Maly/Busche, aaO, § 140 Rdn. 20).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Er kann eine Veränderung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung in sich schließen (BGH, Urt. v. 28. November 1962, V ZR 127/61, NJW 1963, 339, 340), aber auch eine Herabsetzung der Gegenleistung der benachteiligten Partei zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichts erfassen (Soergel/Hefermehl, aaO § 140 Rdn. 5; Westermann, JZ 1963, 369).
  • BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92

    Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Dem stillschweigenden Vertrag der Gesellschafter oder, was rechtlich auch in Frage kommt, der einseitigen Übernahmeerklärung der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1993, II ZR 242/92, NJW 1994, 796) steht es nicht entgegen, daß das Berufungsgericht, worauf die Revision abhebt, offengelassen hat, ob die Mitgesellschafter davon ausgingen, bereits die Kündigung habe zur Alleininhaberschaft der Klägerin am Gesellschaftsvermögen geführt.
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Ihr kam, wie der Senat, da zu diesem Punkte keine weitere Aufklärung zu erwarten ist, selbst feststellen kann (BGHZ 65, 107, 112; 121, 284, 289), nicht die Wirkung zu, die Klägerin zu verpflichten, den abgetretenen Anspruch gegen die, eine Verbindlichkeit leugnende, Grundstückseigentümerin gerichtlich, etwa durch die Feststellungsklage nach § 108 SachenRBerG, geltend zu machen.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Ihr kam, wie der Senat, da zu diesem Punkte keine weitere Aufklärung zu erwarten ist, selbst feststellen kann (BGHZ 65, 107, 112; 121, 284, 289), nicht die Wirkung zu, die Klägerin zu verpflichten, den abgetretenen Anspruch gegen die, eine Verbindlichkeit leugnende, Grundstückseigentümerin gerichtlich, etwa durch die Feststellungsklage nach § 108 SachenRBerG, geltend zu machen.
  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt zwar bei der Erstellung eines Gebäudes durch den Mieter, Pächter oder ähnlich schuldrechtlich Berechtigten, wenn besondere Vereinbarungen fehlen, die Vermutung, daß dies allein im Interesse des Errichters und damit zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB) erfolgt (BGHZ 131, 368).
  • BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64

    Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als

  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

  • BGH, 06.11.1962 - VI ZR 29/62

    Beweiswürdigung bei Vereitelung oder Erschwerung der Beweisführung durch eine

  • BGH, 12.10.2012 - V ZR 187/11

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs;

    (b) Die Umdeutung eines mangels Bestehens von Gebäudeeigentum nach § 306 BGB aF unwirksamen notariellen Kaufvertrags über ein Gebäude, der alle wesentlichen Merkmale für eine Abtretung der Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz enthält, ist vorzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass die Vertragsparteien eine solche Abtretung gewollt hätten, wenn sie erkannt hätten, dass die Verkäuferin zwar nicht Gebäudeeigentümerin, aber zur Teilnahme an der Sachenrechtsbereinigung berechtigte Nutzerin war (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 224/03, VIZ 2004, 326, 327).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2010 - 4 U 65/10

    Erwerb selbstständigen Gebäudeeigentums durch eine Produktionsgenossenschaft

    Der diesbezügliche Vertrag war mangels selbständigen Gebäudeeigentums aber auf eine von Anfang an unmögliche Leistung gerichtet und damit nichtig im Sinne des § 306 BGB a.F. Grundsätzlich ist zwar eine Umdeutung des Vertrages dahin möglich, dass hiermit gemäß § 14 Abs. 2 SachenRBerG die Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz übertragen und dem Erwerber ein entsprechendes Besitzrecht verschafft werden sollte (vgl. hierzu BGH, VIZ 2004, 326).
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