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   BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05   

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https://dejure.org/2007,742
BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05 (https://dejure.org/2007,742)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2007 - II ZR 300/05 (https://dejure.org/2007,742)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2007 - II ZR 300/05 (https://dejure.org/2007,742)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138, § 723 Abs. 3
    Testamentarische Belastung eines zugewandten Gesellschaftsanteils mit Hinauskündigungsrecht zulässig

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausschlusses von Mitgesellschaftern aus einer Personengesellschaft oder einer GmbH durch einen einzelnen Gesellschafter; Sachliche Rechtfertigung einer freien Hinauskündigungsklausel wegen besonderer Umstände ; Vorliegen einer mit einer Auflage ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Aa; ; BGB § 723 Abs. 3

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zulässigkeit einer "Hinauskündigungsklausel" in einem Gesellschaftsvertrag in Vollziehung einer erbrechtlichen Auflage (§ 1940 BGB) und Teilungsanordnung (§ 2048 BGB); Bedeutung der Testierfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 723 Abs. 3
    Grenzen der Gestaltung bei Vererbung eines einzelkaufmännischen Geschäftsbetriebes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vererbung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinauskündigung eines Gesellschafters: Gesellschaftsvertragliches Recht, ohne sachlichen Grund zu kündigen, im Einzelfall zulässig ? Testament des verstorbenen Unternehmensinhabers hat Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrags auferlegt ? Testierfreiheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 30, 31, 32a, 64; HGB § 130a
    Ausnahmen im Einzelfall, Ausschluss des Gesellschafters, Einziehung des Geschäftsanteils, Erbfall, Erbgang als Ausschlussgrund, Gesellschafter kraft testamentarischer Verfügung, Grundsätzliche Unzulässigkeit, Hinauskündigungsklausel, Kündigung durch Miterben, ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kommanditgesellschaft - Freies Hinauskündigungsrecht

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Hinauskündigung; testamentarische Anordnung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Zulässigkeit einer "Hinauskündigungsklausel" in einem Gesellschaftsvertrag in Vollziehung einer erbrechtlichen Auflage (§ 1940 BGB) und Teilungsanordnung (§ 2048 BGB); Bedeutung der Testierfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 913
  • ZIP 2007, 862
  • MDR 2007, 846
  • DNotZ 2007, 858
  • FamRZ 2007, 1162
  • WM 2007, 935
  • DB 2007, 1017
  • NZG 2007, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 165/02

    Zulässigkeit der Ausschließung eines Gesellschafters ohne sachlichen Grund

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine gesellschaftsvertragliche Regelung im Allgemeinen nicht anerkannt werden, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes aus einer Personengesellschaft oder einer GmbH auszuschließen (Sen.Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903 f. m.w.Nachw.).

    Dies hat der Senat in seiner neueren Rechtsprechung etwa angenommen, wenn das Ausschließungsrecht bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Freiberuflerpraxis dazu dient, den Altgesellschaftern binnen angemessener Frist die Prüfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Gesellschafter das notwendige Vertrauen aufgebaut werden kann (Sen.Urt. v. 8. März 2004 aaO).

  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 342/03

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05
    Entsprechendes gilt für Regelungen, welche die Kündigung eines Gesellschafters für den Fall der Beendigung seines Amtes als Geschäftsführer (Sen.Urt. v. 19. September 2005 - II ZR 173/04, BGHZ 164, 98 = ZIP 2005, 1917 "Managermodell") oder für den Fall seines Ausscheidens als Angestellter (Sen.Urt. v. 19. September 2005 - II ZR 342/03, BGHZ 164, 107 = ZIP 2005, 1920 "Mitarbeitermodell") gestatten.
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03

    Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05
    Als sachlich gerechtfertigt hat der Senat ferner eine Klausel erachtet, derzufolge nach Beendigung eines zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter bestehenden Kooperationsvertrages auch die Gesellschafterstellung gekündigt werden darf (Sen.Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 173/04

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05
    Entsprechendes gilt für Regelungen, welche die Kündigung eines Gesellschafters für den Fall der Beendigung seines Amtes als Geschäftsführer (Sen.Urt. v. 19. September 2005 - II ZR 173/04, BGHZ 164, 98 = ZIP 2005, 1917 "Managermodell") oder für den Fall seines Ausscheidens als Angestellter (Sen.Urt. v. 19. September 2005 - II ZR 342/03, BGHZ 164, 107 = ZIP 2005, 1920 "Mitarbeitermodell") gestatten.
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 300/05
    cc) Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung geht es hier nicht darum, ob, was der Senat verneint hat, der Erwerb einer gesellschaftlichen Beteiligung im Erbgang für sich genommen eine freie Hinauskündigung des neu eintretenden Gesellschafters zu rechtfertigen vermag (BGHZ 81, 263, 269 f.).
  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung eines neu eintretenden Vertragsarztes an

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind in den Personengesellschaften und der GmbH ebenso wie in der Publikumsgesellschaft gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen ("Hinauskündigungsklausel"), grundsätzlich wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGHZ 81, 263, 266 ff.; 105, 213, 216 f.; 112, 103, 107 f.; BGHZ 164, 98, 101 und 107, 110 f.; Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903, 904 f.; v. 14. März 2005 - II ZR 153/03, ZIP 2005, 706, 707; v. 19. März 2007 - II ZR 300/05, ZIP 2007, 862).
  • OLG Nürnberg, 20.12.2013 - 12 U 49/13

    Zweigliedrige Personen- oder Kapitalgesellschaft: Wirksamkeit einer sog.

    a) Gesellschaftsvertragliche Regelungen in Personengesellschaften, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen (sog. "Hinauskündigungsklauseln") sind grundsätzlich wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 20.01.1977 - II ZR 217/75, BGHZ 68, 212; Urteil vom 13.07.1981 - II ZR 56/80, BGHZ 81, 263; Urteil vom 09.07.1990 - II ZR 194/89, BGHZ 112, 103; Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 342/03, BGHZ 164, 107 - Mitarbeitermodell; Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 173/04, BGHZ 164, 98 - Managermodell; Urteil vom 19.03.2007 - II ZR 300/05, NJW-RR 2007, 913; Urteil vom 07.05.2007 - II ZR 281/05, NJW-RR 2007, 1256).
  • OLG Hamm, 11.04.2011 - 8 U 100/10
    Maßgebliche Erwägung dafür ist, den von der Ausschließung oder Kündigung bedrohten Gesellschafter zu schützen, da das freie Kündigungsrecht des anderen Teils von ihm als Disziplinierungsmittel empfunden werden kann, so dass er aus Sorge, der Willkür des ausschließungsberechtigten Gesellschafters ausgeliefert zu sein, nicht frei von seinen Mitgliedschaftsrechten Gebrauch macht oder seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt, sondern sich den Vorstellungen der anderen Seite beugt, da das Kündigungsrecht immer wie ein "Damoklesschwert" über ihm schwebt (BGH, Urteil vom 07.05.2007 - II ZR 281/05 - zitiert nach juris Rdn. 19; BGH, Urteil vom 19.03.2007, II ZR 300/05 - zitiert nach juris Rdn. 9).

    Eine an keine Voraussetzung geknüpfte "Hinauskündigungsklausel" oder eine vergleichbare schuldrechtliche Regelung ist wirksam, wenn sie wegen besonderer Umstände sachlich gerechtfertigt ist (BGH, Urteil vom 07.05.2007 - II ZR 281/05 - zitiert nach juris Rdn. 20; BGH, Urteil vom 19.03.2007, II ZR 300/05 - zitiert nach juris Rdn. 9).

    Der BGH hat eine solche eine freie Hinauskündigungsklausel rechtfertigende Ausnahme insbesondere (vgl. zu anderen Fällen BGH, Urteil vom 19.03.2007, II ZR 300/05 - zitiert nach juris Rdn. 9) für den Fall angenommen, dass das Ausschließungsrecht bei Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine Freiberuflerpraxis dazu dient, den Altgesellschaftern binnen angemessener Frist die Prüfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Gesellschafter das notwendige Vertrauen aufgebaut werden kann (BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 165/02 - zitiert nach juris Rdn. 23).

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