Rechtsprechung
BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 370 AO; § 41 AO; § 168 Satz 2 AO; § 6a UStG; § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG; § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; § 15 UStG; § 18 Abs. 3 UStG; § 3 UStG;§ 200 StPO; § 1 Abs. 2 KBV
Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die Verschleierung des Erwerbers (vermeintlich steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung: Voraussetzungen der Versagung; Begriff des Abnehmers/Erwerbers; Vorsteuerabzug; Erklärungszurechnung ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 4 Nr 1 Buchst b UStG, § 6a Abs 1 S 1 Nr 1 UStG
Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer bei der Verschleierung der Identität des wahren Erwerbers durch Lieferung an einen "Missing Trader" - Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft i.R.e. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von Umsatzsteuer durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung einer GmbH (sog. Lieferung von "Missing Trader")
- rewis.io
Umsatzsteuerhinterziehung: Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Umsatzsteuer bei der Verschleierung der Identität des wahren Erwerbers durch Lieferung an einen "Missing Trader"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen der Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft i.R.e. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von Umsatzsteuer durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung einer GmbH (sog. Lieferung von "Missing Trader")
- rechtsportal.de
Vorliegen der Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft i.R.e. Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von Umsatzsteuer durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung einer GmbH (sog. Lieferung von "Missing Trader")
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 05.12.2011 - 3 KLs 53 Js 29919/02
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 103
Wird zitiert von ... (24)
- BFH, 11.12.2013 - XI R 17/11
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
Diese von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG geforderte Eingliederung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft als "untergeordneter Person" besteht (vgl. z.B. Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter II.2.a aa; in BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, Rz 20;… vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, Rz 22, m.w.N.; ebenso BGH-Urteil vom 19. März 2013 1 StR 318/12, Der Konzern 2013, 574, unter B.II.1.a bb (1) (b)). - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …
Sie versagt ihr eine Anerkennung nur dann, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrunde liegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 258/15, StV 2017, 314, 315; Urteil vom 4. November 1997 - 1 StR 273/97, BGHSt 43, 293, 300; Beschluss vom 14. Juli 1993 - 3 StR 334/93, NStZ 1994, 130 (jeweils zu § 344 Abs. 1 StPO);… Urteil vom 18. Mai 1988 - 2 StR 166/88, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 1; Urteil vom 5. November 1984 - AnwSt (R) 11/84, BGHSt 33, 59) oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2014 - 2 StR 60/14, NStZ 2014, 635; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, wistra 2013, 463, 469 mwN). - BFH, 11.12.2013 - XI R 38/12
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug einer sog. Führungsholding - Aufteilung der …
Diese von § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG geforderte Eingliederung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft als "untergeordneter Person" besteht (vgl. z.B. Urteile in BFHE 210, 167, BStBl II 2005, 671, unter II.2.a aa; in BFHE 229, 433, BStBl II 2011, 597, Rz 20;… vom 8. August 2013 V R 18/13, BFHE 242, 433, BFH/NV 2013, 1747, Rz 22, m.w.N.; ebenso BGH-Urteil vom 19. März 2013 1 StR 318/12, Der Konzern 2013, 574, unter B.II.1.a bb (1) (b)).
- BGH, 22.12.2020 - 1 StR 165/19
Einsatz von Vertrauenspersonen (keine Erlaubnis zur Begehung von Straftaten; …
Sämtliche wahrheitswidrige Einzelangaben innerhalb einer Vernehmung sind - wie angeklagt - mithin eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB); insoweit scheidet ein Teilfreispruch daher aus (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 75 mwN). - FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
Dies ergibt sich daraus, dass gemäß § 168 Satz 1 AO eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (vgl. dazu AEAO zu § 168 Nr. 1 Satz 1; BGH; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, wistra 2013, 463; BFH;… Urteil vom 8. November 1994 - VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657;… Jäger, in: Klein, AO, 13. Aufl., § 370 Rz. 106).Etwas anderes gilt lediglich in dem Fall, dass sich aus der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung ein Anspruch auf Auszahlung von Umsatzsteuer ergibt und deshalb nach dem Gesetz (§ 168 Satz 2 AO) die Gleichsetzung der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erst in dem Zeitpunkt eintritt, in dem das Finanzamt der eingereichten Steueranmeldung ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. dazu BGH in wistra 2013, 463 Rz. 67 ff. m. w. N.).
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer …
Der Person des Abnehmers und seiner Identität kommen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung entscheidende Bedeutung zu, da innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb ein und derselbe wirtschaftliche Vorgang und dabei Teil eines innergemeinschaftlichen Umsatzes sind, der bezweckt, die Steuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 57 mit Nachweisen zu der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union; vgl. BFH…, Urteil vom 17. Februar 2011 - V R 30/10 Rn. 15).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt die Steuerbefreiung nach § 6a UStG deshalb nur dann, wenn der Lieferant bei der Lieferung die Identität der wahren Erwerber verschleiert, um diesen zu ermöglichen, im Empfängerstaat die Umsatzsteuer zu hinterziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 53 …und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 41/09, BGHSt 57, 32 Rn. 6; vgl. EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Rechtssache R, C-285/09).
Die Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer kann dabei allein schon deshalb ausscheiden, weil der Lieferer zu diesem Zweck - unbeschadet der Tatbeiträge des Abnehmers und ohne dass es auf eine kollusive Täuschung zwischen beiden ankommt - einseitig gegen die sich aus § 6a Abs. 3 i.V.m. §§ 17a, 17c UStDV ergebenden Anforderungen an den Buch- und Belegnachweis verstößt (BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 55 …und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 41/09, BGHSt 57, 32 Rn. 7).
Diese greift jedenfalls aber dann nicht ein, sodass es bei dem Grundsatz der Steuerpflicht verbleibt, wenn sich der Steuerpflichtige vorsätzlich an einer Steuerhinterziehung beteiligt oder wenn der Verstoß gegen die Nachweispflichten den "sicheren Nachweis' - also den zweifelsfrei objektiven Nachweis - verhindert, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 41/09, BGHSt 57, 32 Rn. 19 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 55; BFH…, Urteil vom 17. Februar 2011 - V R 30/10 Rn. 19;… Janzen in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, Stand Juli 2019, § 6a UStG Rn. 127).
Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Tatgericht aus diesen Umständen den - jedenfalls möglichen - Schluss zieht, dass die Angeklagten an einer auf Steuerhinterziehung gerichteten Verschleierung der Identität des jeweils tatsächlichen Erwerbers beteiligt waren (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 62).
- BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19
Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …
Dies wäre nicht der Fall gewesen, wenn sich aus dem festgestellten Sachverhalt keine Strafbarkeit ergeben hätte (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 547/16, BGHSt 62, 155 Rn. 20;… Urteile vom 6. August 2014 - 2 StR 60/14, BGHR StPO § 318 Kompensationsentscheidung 1 Rn. 7 und vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12 Rn. 85). - BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14
Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Dies ist der Fall, wenn unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 14/14; BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, wistra 2013, 463, 469 und vom 26. Juli 2012 - 1 StR 492/11, wistra 2012, 477, 481 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 344 Rdn. 7 iVm § 318 Rdn. 16, jeweils mwN). - BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15
Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit …
Eine Trennbarkeit ist aber auch dann zu verneinen, wenn unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat, denn derartige Feststellungen können nicht Grundlage eines Strafausspruchs sein (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2014 - 2 StR 60/14, NStZ 2014, 635; Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 14/14; Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, wistra 2013, 463, 469, vom 26. Juli 2012 - 1 StR 492/11, wistra 2012, 477, 481 f.). - BGH, 05.02.2014 - 1 StR 422/13
Steuerhinterziehung bei Umsatzsteuerkarussellen (unrichtige Angaben über …
Hiervon hängt aber die Frage der Tatvollendung ab (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 318/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Vollendung 3). - BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung); …
- BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19
Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur …
- BGH, 29.01.2015 - 1 StR 216/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Berechtigung zum Vorsteuerabzug)
- OLG Bamberg, 17.03.2016 - 3 OLG 8 Ss 18/16
Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug, Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen …
- OLG Bamberg, 17.03.2016 - 8 Ss 18/16
Tatvollendung und Tatbeendigung bei Eingehungsbetrug
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14
Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View - …
- BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei unrichtigen …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14
Innergemeinschaftliche Lieferung
- OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 53 Ss 145/18
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Anklage wegen Veruntreuen von …
- BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21
Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Berufung; Berufungsbeschränkung; …
- OLG Brandenburg, 03.07.2019 - 53 Ss 57/19
Berücksichtigung einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zu …
- OLG Brandenburg, 08.08.2018 - 1 Ss 29/18
Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei einer Anklage wegen Veruntreuen von …
- BayObLG, 18.03.2021 - 202StRR 19/21
Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung