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   BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12   

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https://dejure.org/2013,5870
BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12 (https://dejure.org/2013,5870)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2013 - 1 StR 647/12 (https://dejure.org/2013,5870)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12 (https://dejure.org/2013,5870)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB; § 52 StGB; § 239 StGB; § 224 StGB; § 263 StGB
    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen Versuchs und der Beendigung des Versuchs (Maßstäbe; natürliche Handlungseinheit; Freiwilligkeit; außertatbestandliches Handlungsziel: Vortäuschung eines Versicherungsfalles); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 24 Abs 1 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 212 StGB, § 211 StGB
    Rücktritt vom Tötungsversuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenem Versuch bei einem durch Zäsuren gekennzeichneten mehraktigen Geschehen; Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Körperverletzung; einzelne Versuchshandlungen als natürliche ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung des Rücktrittshorizonts u. des Vorliegens einer Zäsur im Hinblick auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung; Grundsätze zur Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch

  • rewis.io

    Rücktritt vom Tötungsversuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenem Versuch bei einem durch Zäsuren gekennzeichneten mehraktigen Geschehen; Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Körperverletzung; einzelne Versuchshandlungen als natürliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1; StGB § 24 Abs. 2
    Anforderungen an die tatrichterliche Beurteilung des Rücktrittshorizonts u. des Vorliegens einer Zäsur im Hinblick auf die Vorstellungen des Täters nach der letzten Ausführungshandlung; Grundsätze zur Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Basiswissen StGB-AT: Versuch - beendet, unbeendet, fehlgeschlagen...

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt vom Tötungsversuch bei mehraktigem Tatgeschehen (Prof. Dr. Holm Putzke; ZJS 2013, 620)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2013, 273
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    a) Für die Frage, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, kommt es maßgeblich darauf an, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Lässt sich - wie hier - den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten nicht (hinreichend) entnehmen und bleibt damit offen, ob der Versuch fehlgeschlagen, unbeendet oder beendet ist, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.03.2013 - 1StR 647/12 = NStZ-RR 2013, 273).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 402/16

    Rücktritt vom versuchten Heimtückemord als Einzelakt innerhalb einer natürlichen

    Das Landgericht hat, von seinem rechtlichen Standpunkt aus konsequent, keine Feststellungen zu dem Vorstellungsbild des Angeklagten von der Tatsituation in dem Moment getroffen, als er aufhörte, auf dem Balkon auf seine Ehefrau einzustechen, und das Messer fallen ließ (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 27. November 2014 - 3 StR 458/14, NStZ 2015, 331).

    Dass der Diebstahlsversuch bei dieser Sachlage nicht gesondert ausgeurteilt wurde, lag allein daran, dass der 2. Strafsenat trotz des ersichtlich vorliegenden Fehlschlags des ersten Teilakts (zur Beendigung einer natürlichen Handlungseinheit durch das Fehlschlagen des Versuchs s. indes etwa BGH, Urteile vom 25. November 2004 - 4 StR 326/04, NStZ 2005, 263, 264 mwN; vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, 9 10 NStZ-RR 2013, 273, 274 f.) weiterhin von einer natürlichen Handlungseinheit ausging, bei der der Versuch hinter den nach Wiederaufnahme des Tatentschlusses verwirklichten Taterfolg im Wege materieller Subsidiarität zurücktrat (LK/Rissing-van Saan, 12. Aufl., Vor § 52 Rn. 132 mwN).

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