Rechtsprechung
BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 184b Abs. 2, Abs. 4 StGB
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen Schrift: Beschreibung mit Worten, E-Mail; tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen: kein tatsächliches Geschehen bei schriftlicher Schilderung von sexuellen Handlungen; ... - lexetius.com
StGB § 184b Abs. 2 und 4
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 184b Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 StGB
Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften: E-Mail mit der verbalen Schilderung eines sexuellen Missbrauchs als kinderpornographische Schrift - IWW
- Wolters Kluwer
Schilderung mit Worten des an einem Kind vorgenommenen sexuellen Missbrauchs in einer E-Mail als kinderpornographische Schrift bei Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens
- rewis.io
Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften: E-Mail mit der verbalen Schilderung eines sexuellen Missbrauchs als kinderpornographische Schrift
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schilderung mit Worten des an einem Kind vorgenommenen sexuellen Missbrauchs in einer E-Mail als kinderpornographische Schrift bei Wiedergabe eines tatsächlichen Geschehens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der "Kinderporno” in der Email
- lawblog.de (Kurzinformation)
Keine Strafe für kinderpornografische Texte
- zeit.de (Pressemeldung, 26.06.2013)
Texte über Kinderpornografie sind nicht strafbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die E-Mail als nicht strafbarer Kinderporno
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Kinderporno-Mail - Nur Worte über sexuellen Missbrauch nicht strafbar
- spiegel.de (Pressemeldung)
Strafmaß für Pädophilen gekippt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Texte über Kinderpornografie nicht strafbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Missbrauchsschilderung in E-Mail ist keine kinderpornographische Schrift
Besprechungen u.ä.
- strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)
Kinderpornographie in Worte gefasst - Wiedergabe eines wirklichkeitsnahen Geschehnisses?
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 17.09.2012 - Jug KLs 406 Js 122877/11
- BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13
Papierfundstellen
- BGHSt 58, 197
- NJW 2013, 2914
- NStZ 2013, 642
- StV 2013, 747
- MMR 2013, 609
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502). - BGH, 28.04.2021 - 2 StR 47/20
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (Anderer: …
Tatbestandsmäßig ist auch die Übermittlung von Daten, jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - zu einer zumindest vorübergehenden Abspeicherung auf einem Datenträger des Empfängers führt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197, 199 f.;… BeckOK-StGB/Ziegler, 49. Ed., § 184b Rn. 13;… Matt/Renzikowski/ Eschelbach, aaO, § 184b Rn. 32;… MüKo-StGB/Hörnle, aaO, § 184b Rn. 28).dd) Ausreichend zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 184b Abs. 2 aF StGB ist ferner, dass die Videodatei nur an einen einzelnen Empfänger übersandt wird (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197, 200).
- VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029
Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem …
Sie zeigen jeweils den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren und unterscheiden sich nur in der strafrechtlichen Bewertung: Während der Besitz - anders als die Verbreitung nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. (…vgl. BGH, U.v. 15.12.1999 - 2 StR 365/99 - juris Rn. 23) - kinderpornographischer Comics nicht strafbar ist (…vgl. OLG Hamburg, U.v. 15.2.2010 - 2-27/09 - juris Rn. 31), weil die Darstellungen nicht mit dem tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern verbunden sind und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. BGH, B.v. 19.3.2013 - 1 StR 8/13 - juris Rn. 21), ist bei kinderpornographischen Bildern, die einen tatsächlichen sexuellen Missbrauch von Kindern darstellen, nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a.F. der Besitz strafbewehrt.
- BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen …
Eine Beschränkung des Begriffsverständnisses von "Kinderpornographie' auf bildliche Darstellungen ist nicht vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13 Rn. 14). - BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …
Zwar stellt der gleichzeitige Besitz verschiedener Datenträger mit kinderpornographischen Schriften grundsätzlich nur eine Tat dar (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 2 StR 130/19, juris Rn. 8;… vom 28. August 2018 - 5 StR 335/18, juris Rn. 3; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, juris Rn. 39). - VG Düsseldorf, 12.02.2014 - 31 K 3347/13
Disziplinarverfahren; Ermittlungsergebnis; Gewaltphantasien; …
vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13 -, BGHSt 58, 197 (…juris Rdnr. 13). - LG Essen, 20.11.2020 - 64 KLs 20/20
Kinderpornographische Schrift
Im Übrigen erfüllt ein Chat, in dem - wie im vorliegenden Fall - lediglich mit Worten der an einem Kind vorzunehmende sexuelle Missbrauch geschildert wird, nicht den Tatbestand des § 184b Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 StGB., Denn es handelt sich dabei nicht um eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt (siehe BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 1 StR 8/13, veröffentlicht bei juris, und die Gesetzesbegründung BT-Dr 12/3001, S. 4 ff).