Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7440
BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13 (https://dejure.org/2013,7440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Protokollverlesung zur Gedächtnisstütze bei der Vernehmung einer Verhörsperson

  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer durch eine Verhörsperson angefertigten Niederschrift zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Protokollverlesung zur Gedächtnisstütze bei der Vernehmung einer Verhörsperson

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 253 Abs. 1; StPO § 254 Abs. 1
    Verwendung einer durch eine Verhörsperson angefertigten Niederschrift zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler - dann Grundkurs beim BGH: Die Verlesung der polizeilichen Vernehmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 479
  • StV 2013, 545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1983 - 1 StR 246/83

    Zeitpunkt der Ablehnung eines Beweisantrags - Form der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13
    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn es sich bei dem Zeugen, dessen Gedächtnis unterstützt werden soll, um dieselbe Person handelt, deren Aussage in dem zu verlesenden Protokoll festgestellt wurde (BGH NStZ 1984, 17).

    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht, wie hier, zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 17; Diemer in KK StPO, 6. Aufl. § 253 Rdn. 3).

  • BGH, 23.08.1994 - 5 StR 447/94

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls trotz fehlendem

    Auszug aus BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13
    Diese Vorschrift gilt nicht im Rahmen der Vernehmung von Verhörspersonen, die in der Hauptverhandlung über Bekundungen aussagen, die andere vor ihnen gemacht haben (vgl. BGH StV 1994, 637).
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 179/18

    Besonders schwere Vergewaltigung (anal eingeführter Dildo als gefährliches

    Vortrag, aus dem sich eindeutig ergibt, dass die Vernehmungsniederschriften lediglich nach Vernehmung der entsprechenden Zeugen ergänzend oder in ihrer Anwesenheit nach § 253 StPO zur Klärung von Widersprüchen oder Erinnerungslücken verlesen werden durften (näher BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811; vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, NStZ 2013, 479; Mosbacher, NStZ 2014, 1 mwN), enthält die Revision nicht.
  • OLG Zweibrücken, 12.09.2016 - 1 OLG 1 Ss 36/16

    Hauptverhandlung: Vernehmungsergänzende Verlesung einer Vernehmungsniederschrift

    § 253 StPO ist bei der Vernehmung eines Vernehmungsbeamten nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 11. November 1953 - 1 StR 465/52, NJW 1953, 115) und regelt nicht abschließend, wann Vernehmungsprotokolle verlesen werden dürfen (BGH, Beschluss vom 27. März 1990 - 1 StR 67/90, juris, Rn. 3; KK-Diemer, 7. Aufl., § 250, Rn. 2 m.w.N.; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, juris, Rn. 2; vgl. zusammenfassend Mosbacher, NStZ 2014, 1 ).

    Ob dies auch für Fälle gänzlich fehlender Erinnerung der Auskunftsperson bzw. des Vernehmungsbeamten gilt (dafür Mosbacher, NStZ 2014, 1 ; dagegen BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 StR 26/13, juris, Rn. 2), kann vorliegend dahinstehen; denn der Beschwerdeführer trägt vor, der Zeuge KHK ... als Vernehmungsbeamter habe zum Umfang des Drogenhandels des Zeugen ... bekundet.

  • LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 3 StR 26/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht