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   BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13   

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https://dejure.org/2014,7819
BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13 (https://dejure.org/2014,7819)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2014 - XII ZB 511/13 (https://dejure.org/2014,7819)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2014 - XII ZB 511/13 (https://dejure.org/2014,7819)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 580 Nr 8 ZPO vom 22.12.2006, § 35 ZPOEG, § 48 Abs 2 FamFG, § 1685 Abs 2 BGB, Art 8 MRK
    Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossener Umgangsrechtsverfahren bei später ergangener Entscheidung des EGMR

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Wiederaufnahme eines bereits vor Ablauf des Jahres 2006 formell rechtskräftig abgeschlossenen Umgangsrechtsverfahrens

  • rewis.io

    Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossener Umgangsrechtsverfahren bei später ergangener Entscheidung des EGMR

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Wiederaufnahme eines bereits vor Ablauf des Jahres 2006 formell rechtskräftig abgeschlossenen Umgangsrechtsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Umgangsrecht des biologischen Vaters - und die Wiederaufnahme abgeschlossener Umgangsrechtsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umgangsrecht des biologischen Vaters und die Wiederaufnahme des Verfahrens

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    § 580 Nr. 8 ZPO i.V.m. § 48 Abs. 2 FamFG auf vor dem 31.12.2006 abgeschlossene Umgangsrechtsverfahren nicht anwendbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Restitutionsklage kann hinsichtlich eines älteren Umgangsrechtsverfahrens ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Restitutionsklage kann hinsichtlich eines älteren Umgangsrechtsverfahrens ausgeschlossen sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossenes Umgangsverfahren schließt Wiederaufnahme des Verfahrens nach Entscheidung des EGMR aus - Stichtagsregelung des § 35 EGZPO ist auf Kindschaftssachen anzuwenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 577
  • MDR 2014, 675
  • FamRZ 2014, 927
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 570/11

    Restitutionsklage - festgestellter Konventionsverstoß

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so dass eine später ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens nicht zu begründen vermag (im Anschluss an BAG, 22. November 2012, 2 AZR 570/11, MDR 2013, 726).

    a) Im Ansatz zutreffend hat das Beschwerdegericht darauf abgestellt, dass § 35 EGZPO nach seiner auf den Wortlaut, die systematische Stellung und den Willen des Gesetzgebers bezogenen Auslegung die Wiederaufnahme eines bereits vor Ablauf des Jahres 2006 formell rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens ausschließt (im Ergebnis ebenso BAG MDR 2013, 726; BVerwG NVwZ 2010, 652 Rn. 17; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 34. Aufl. § 580 Rn. 23 und Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 34. Aufl. § 35 EGZPO Rn. 1; Zöller/Heßler ZPO 30. Aufl. § 35 EGZPO Rn. 2).

    Die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung ist vielmehr grundsätzlich Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde und der Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (BAG MDR 2013, 726 Rn. 22 mwN).

    Schließlich verwendet die Europäische Menschenrechtskonvention nicht den Begriff der "Rechtskraft", sondern spricht von der "endgültigen" Entscheidung, wenn es um den Abschluss des Verfahrens vor dem Gerichtshof geht (BAG MDR 2013, 726 Rn. 22 mwN).

    Beide Klagen sind auf die Überwindung der Rechtskraft des Ausgangsverfahrens gerichtet (BAG MDR 2013, 726 Rn. 23).

    Mit dem Verweis auf § 578 ZPO in der Gesetzesbegründung hat der Gesetzgeber mithin erkennbar den Willen zum Ausdruck gebracht, mit der Stichtagsregelung an die Rechtskraft des Ausgangsrechtsstreits und nicht an die Beendigung des Beschwerdeverfahrens vor dem Gerichtshof anzuknüpfen (BAG MDR 2013, 726 Rn. 23).

  • OLG Bremen, 20.04.2006 - 4 U 41/05
    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Demgemäß haben die Gerichte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erneut über den Gegenstand entscheiden und dem Urteil ohne Gesetzesverstoß Rechnung tragen können (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1858 f.; vgl. auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 465).

    § 1696 Abs. 1 BGB enthält eine materiell-rechtliche Änderungsbefugnis, die nicht nur der Anpassung der getroffenen Regelung an eine Änderung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse dient, sondern auch eine Berücksichtigung solcher Tatsachen erlaubt, die bei der Entscheidungsfindung zwar schon vorlagen, dem Gericht aber nicht bekannt waren (BVerfG FamRZ 2005, 783, 784 f.; siehe auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 466).

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    § 1696 Abs. 1 BGB enthält eine materiell-rechtliche Änderungsbefugnis, die nicht nur der Anpassung der getroffenen Regelung an eine Änderung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse dient, sondern auch eine Berücksichtigung solcher Tatsachen erlaubt, die bei der Entscheidungsfindung zwar schon vorlagen, dem Gericht aber nicht bekannt waren (BVerfG FamRZ 2005, 783, 784 f.; siehe auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 466).
  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Hinsichtlich der Zuständigkeit geht die Brüssel II a-VO nach ihrem Art. 61 dem Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (ABl. 2003 Nr. L 48 S. 3; BGBl. II 2009 S. 602, 603; 2010, 1527 - Kinderschutzübereinkommen/KSÜ) vor (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 - FamRZ 2011, 796 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2009 - 3 UF 198/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem Umgangsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Dass die deutschen Gerichte demgegenüber in dem rechtskräftig abgeschlossenen Umgangsrechtsverfahren zuständig waren, obgleich das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt von Anfang an in England hatte, liegt an einer entsprechenden Vereinbarung der Beteiligten i.S.v. Art. 12 Abs. 3 Brüssel II a-VO (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 915).
  • BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    aa) Der Gesetzgeber war schon im Ausgangspunkt weder durch die Vorgaben der Europäischen Konvention für Menschenrechte noch durch die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Einführung des Restitutionsgrundes des § 580 Nr. 8 ZPO verpflichtet (BVerfG NJW 2013, 3714, 3715; BT-Drucks. 16/3038 S. 39).
  • BVerfG, 20.09.2006 - 1 BvR 1337/06

    Keine Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG und des Rechts aus Art 6

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 20. September 2006 nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG FamRZ 2006, 1661).
  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Auch wenn Umgangsrechtsentscheidungen wegen der jederzeitigen Abänderbarkeit nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 188/11 - FamRZ 2012, 533 Rn. 22), sind sie gleichwohl der formellen Rechtskraft fähig.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Demgemäß haben die Gerichte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einen von ihnen bereits entschiedenen Fall betrifft, nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in verfahrensrechtlich zulässiger Weise erneut über den Gegenstand entscheiden und dem Urteil ohne Gesetzesverstoß Rechnung tragen können (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1858 f.; vgl. auch OLG Bremen OLGR 2006, 464, 465).
  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

    Auszug aus BGH, 19.03.2014 - XII ZB 511/13
    Er hat Deutschland zur Zahlung von 5.000 EUR für immateriellen Schaden zuzüglich 10.000 EUR für Kosten und Auslagen an den Antragsteller verurteilt (EGMR FamRZ 2011, 1715).
  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des §

    Auf die vom Oberlandesgericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Antragsgegner hob der Bundesgerichtshof den Beschluss des Oberlandesgerichts auf und wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Umgangsrechtsverfahrens zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 511/13 -, FamRZ 2014, S. 927).
  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines

    Auf die vom Oberlandesgericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin und ihres Ehemannes hob der Bundesgerichtshof den Beschluss des Oberlandesgerichts auf und wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des Umgangsrechtsverfahrens zurück (BGH, Beschluss vom 19. März 2014 - XII ZB 511/13 -, FamRZ 2014, S. 927 ff.).
  • OLG Celle, 18.11.2019 - 21 UF 153/19

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt; Prüfung der

    Unabhängig von der Frage, ob Entscheidungen in Sorgerechtsverfahren im Hinblick auf ihre jederzeitige Abänderbarkeit der materiellen Rechtskraft fähig sind (verneinend BGH FamRZ 2014, 927), folgt aus der Entscheidungsformel einer in formelle Rechtskraft erwachsenen Entscheidung eine zukünftige Bindung der Beteiligten.
  • LG Saarbrücken, 07.06.2017 - 12 O 174/16

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages in Ansehung des Abgasskandals:

    Da das Vorliegen einer unerlaubten Handlung als doppelt relevante Tatsache sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist, genügt es, für die Zuständigkeit, wenn schlüssige Tatsachen behauptet werden, aus denen bei rechtlich zutreffender Würdigung eine unerlaubte Handlung folgt (vgl. BGH MDR 14, 675, Rdnr. 10).
  • EGMR, 25.09.2018 - 61595/15

    SCHNEIDER v. GERMANY

    Der Bundesgerichtshof wies den Wiederaufnahmeantrag [des Beschwerdeführers] mit Beschluss vom 19. März 2014 (Az. XII ZB 511/13) zurück und verwies den Beschwerdeführer im Hinblick darauf, dass das Kind seinen Wohnsitz im Vereinigten Königreich hat, an die dortigen zuständigen Gerichte.
  • LG Stade, 11.12.2018 - 4 O 102/18
    Da das Vorliegen einer unerlaubten Handlung als doppelt relevante Tatsache sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Klage von Bedeutung ist, genügt es für die Zuständigkeit, wenn schlüssige Tatsachen behauptet werden, aus denen bei rechtlich zutreffender Würdigung eine unerlaubte Handlung folgt (vgl. BGH MDR 14, 675, Rdnr. 10).
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