Rechtsprechung
   BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12568
BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14 (https://dejure.org/2015,12568)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2015 - V ZB 158/14 (https://dejure.org/2015,12568)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2015 - V ZB 158/14 (https://dejure.org/2015,12568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 22 Nr 1 EGV 44/2001, Art 24 Nr 1 EUV 1215/2012, § 464 Abs 2 BGB, § 465 BGB, § 1094 BGB
    Internationale Zuständigkeit für dingliche Klagen: Behandlung eines Streits über die Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Deutschland durch in Italien lebende Parteien

  • IWW

    Art. 66 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1215/2012, Art. 22, 27, 28 VO (EG) Nr. 44/2001, Art. 22 Nr. 1 der Veror... dnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 27 Abs. 1 der Verordnung Nr. 44/2001, Art. 27 EuGVVO, Art. 22 Nr. 1 EuGVVO, Art. 35 EuGVVO, Art. 28 EuGVVO, Art. 27 Abs. 1 EuGVVO, § 464 Abs. 2 BGB, Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c VO (EG) Nr. 593/2008, § 1094 BGB, Art. 22 EuGVVO, § 148 ZPO, §§ 91 ff. ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    Brüssel Ia-VO Art. 24 Nr. 1; Brüssel I-VO Art. 22 Nr. 1; BGB §§ 464 Abs. 2, 465
    Vorliegen einer dinglichen Klage bei Streit über den Inhalt eines Kaufvertrages zwischen Verkäufer und Vorkaufsberechtigtem

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer dinglichen Klage bei einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Vorkaufsberechtigten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur internationalen Zuständigkeit für dingliche Klage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Brüssel-I-VO Art. 22 Nr. 1 (= VO [EU] Nr. 1215/2012 Art. 24 Nr. 1)
    Internationale Zuständigkeit für (dingliche) Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit der Ausübung eines (dinglichen) Vorkaufsrechts am Ort des streitgegenständlichen Grundstücks

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit für dingliche Klagen: Behandlung eines Streits über die Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Deutschland durch in Italien lebende Parteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer dinglichen Klage bei einem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Vorkaufsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2734
  • ZIP 2015, 1558
  • MDR 2015, 1092
  • WM 2015, 1774
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.04.2014 - C-438/12

    Die den Gerichten eines Mitgliedstaats durch die Brüssel-I-Verordnung zuerkannte

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14
    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. April 2014 (Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 = NJW 2014, 1871) wie folgt entschieden:.

    Dann nämlich wäre eine Sachentscheidung des zuerst angerufenen Gerichts nach Art. 35 EuGVVO nicht anzuerkennen und das später angerufene Gericht verpflichtet, ohne Aussetzung des Verfahrens über die bei ihm erhobene Klage zu entscheiden (EuGH, Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 = NJW 2014, 1871 Rn. 56; Senat, Beschluss vom 13. August 2014 - V ZB 163/12, WM 2014, 1813 Rn. 11).

    Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren entschieden (Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 = NJW 2014, 1871 Rn. 45-47).

    Diese Entscheidung beruht vielmehr auf der Überlegung, dass ein dingliches Vorkaufsrecht nach dem maßgeblichen deutschen Sachrecht dem Berechtigten die Möglichkeit verschafft, seinen Erwerbsanspruch gegen jeden durchzusetzen (Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 Rn. 45).

    Das greift der Gerichtshof auf und stützt seine Qualifikation entscheidend auf die einem dinglichen Berechtigten vergleichbare Stellung des Berechtigten eines dinglichen Vorkaufsrechts (Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 Rn. 46).

    Eine Klage zur Durchsetzung dieses Anspruchs ist nach dem erwähnten Urteil des Gerichtshofs in der Sache Weber (Rs. C-438/12, EU:C:2014:212) eine dingliche Klage im Sinne von Art. 22 EuGVVO.

  • BGH, 13.08.2014 - V ZB 163/12

    Internationale Zuständigkeit: Aussetzung eines Rechtsstreits durch das später

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14
    Dann nämlich wäre eine Sachentscheidung des zuerst angerufenen Gerichts nach Art. 35 EuGVVO nicht anzuerkennen und das später angerufene Gericht verpflichtet, ohne Aussetzung des Verfahrens über die bei ihm erhobene Klage zu entscheiden (EuGH, Urteil Weber, Rs. C-438/12, EU:C:2014:212 = NJW 2014, 1871 Rn. 56; Senat, Beschluss vom 13. August 2014 - V ZB 163/12, WM 2014, 1813 Rn. 11).

    Die Kosten des (Rechts-) Beschwerdeverfahrens bilden in solchen Fällen einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens von der in der Hauptsache unterliegenden Partei nach §§ 91 ff. ZPO zu tragen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 13. August 2014 - V ZB 163/12, WM 2014, 1813 Rn. 12).

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14
    Es kommt auch nicht auf die Einzelheiten des Streitgegenstands nach der jeweiligen Prozessordnung, sondern auf den Zweck der Klage und darauf an, ob in beiden Verfahren dieselben Fragen im Mittelpunkt stehen (EuGH, Urteile Gubisch Maschinenfabrik/Palumbo, Rs. 144/86, EU:C:1987:528 = NJW 1989, 665 Rn. 16 und Tatry/Maciej Rataj, Rs. C-406/92, EU:C:1994:400 Rn. 41, 43; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 27 Brüssel-I-VO Rn. 8; kritisch: Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 30-32).

    Das Verfahren ist insoweit auszusetzen, als die Parteien des später eingeleiteten Verfahrens auch Parteien des früheren sind; auf die Parteirolle kommt es nicht an (vgl. EuGH, Urteil Tatry / Maciej Rataj, Rs. C-406/92, EU:C:1994:400 Rn. 34, 36; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 27 Brüssel-I-VO Rn. 7).

  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus BGH, 19.03.2015 - V ZB 158/14
    Es kommt auch nicht auf die Einzelheiten des Streitgegenstands nach der jeweiligen Prozessordnung, sondern auf den Zweck der Klage und darauf an, ob in beiden Verfahren dieselben Fragen im Mittelpunkt stehen (EuGH, Urteile Gubisch Maschinenfabrik/Palumbo, Rs. 144/86, EU:C:1987:528 = NJW 1989, 665 Rn. 16 und Tatry/Maciej Rataj, Rs. C-406/92, EU:C:1994:400 Rn. 41, 43; Rauscher/Leible, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 27 Brüssel-I-VO Rn. 8; kritisch: Geimer in Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 27 EuGVVO Rn. 30-32).
  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 150/15

    Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines

    Genießt die beklagte Partei Staatenimmunität, unterliegt sie nicht der deutschen Gerichtsbarkeit und die Klage ist als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - III ZR 46/08, BGHZ 182, 10 Rn. 16, 20; BAG, NJW 2015, 2734 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht