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   BGH, 19.03.2019 - 5 StR 119/19   

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https://dejure.org/2019,8260
BGH, 19.03.2019 - 5 StR 119/19 (https://dejure.org/2019,8260)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2019 - 5 StR 119/19 (https://dejure.org/2019,8260)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2019 - 5 StR 119/19 (https://dejure.org/2019,8260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, § 30a Abs. 3 StGB, §§ 21, 49 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausnehmen des Erwerbs und Besitzes ausländischer Pyrotechnik von der Verfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SprengG § 40 Abs. 1 Nr. 3 ; StPO § 154a Abs. 2
    Ausnehmen des Erwerbs und Besitzes ausländischer Pyrotechnik von der Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2018 - 5 StR 237/18

    Anforderungen an die Änderung eines Schuldspruchs bei Verurteilung wegen des

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 119/19
    Den verbleibenden Tenor hat der Senat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, im Schuldspruch hinsichtlich des Waffendelikts und dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte nicht zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe', sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; zudem bedarf es der Bezeichnung des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln als "unerlaubt' im Tenor nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18; Urteil vom 7. November 2018 - 5 StR 237/18).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 240/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 19.03.2019 - 5 StR 119/19
    Den verbleibenden Tenor hat der Senat, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, im Schuldspruch hinsichtlich des Waffendelikts und dahingehend klargestellt, dass der Angeklagte nicht zu einer "Gesamtfreiheitsstrafe', sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist; zudem bedarf es der Bezeichnung des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln als "unerlaubt' im Tenor nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18; Urteil vom 7. November 2018 - 5 StR 237/18).
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