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   BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20   

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BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20 (https://dejure.org/2021,18755)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2021 - V ZR 60/20 (https://dejure.org/2021,18755)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2021 - V ZR 60/20 (https://dejure.org/2021,18755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, § ... 30 VermG, § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, § 681 Satz 2, § 668 BGB, § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG, § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, § 4 InVorG, § 195 BGB, § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 289 Satz 1 BGB, § 289 Satz 2 BGB, § 288 Abs. 1, 2 BGB, § 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 26 ZPO, § 97 Abs. 1, § 92 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf der Bescheidgrundstücke bis zur Auskehrung des Erlöses i.R.e. sog. Bruchteilsrestitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf der Bescheidgrundstücke bis zur Auskehrung des Erlöses i.R.e. sog. Bruchteilsrestitution

  • rechtsportal.de

    Verjährung des Anspruchs auf Verzinsung des anteiligen Erlöses aus dem Verkauf der Bescheidgrundstücke bis zur Auskehrung des Erlöses i.R.e. sog. Bruchteilsrestitution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Verzinsung des auszukehrende Erlöses sowie des Verkehrswertes von dem Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Während der 7. und der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 52/20, und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grund - sätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung im vorliegenden Verfahren mit der Einschränkung bejaht, dass der herauszugebende Erlös frühestens ab dem Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (BGBl. I S. 1823) zu verzinsen ist.

    Zur Begründung wird auf das Urteil des Senats vom 19. März 2021 (V ZR 52/20, z. Veröff. best.) in dem erwähnten gleich gelagerten Rechtsstreit der Parteien Bezug genommen.

    Er unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB und entsteht in analoger Anwendung der für die in dieser Hinsicht vergleichbare Fragestellung getroffenen Regelungen in § 7 Abs. 7 Satz 3 VermG (Herausgabe von Nutzungen nach erfolgter Restitution) mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung (zu den Einzelheiten Senat, Urteil vom 19. März 2021 - V ZR 52/20, Rn. 35, z. Veröff. best.), hier also mit dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheids des Bundesamts vom 21. März 2014 zur Bruchsteilsrestitution für die Bescheidgrundstücke.

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88

    Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Fehlerhaft könnte allenfalls die dem Berufungsurteil zugrunde liegende Annahme sein, die Klägerin habe einen Verzugsschaden schlüssig dargelegt; das wäre jedoch nur auf eine entsprechende Rüge hin zu überprüfen gewesen (§ 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 26 ZPO; vgl. zu den für eine Auslegung erheblichen Tatsachen Senat, Urteil vom 8. Februar 1989 - V ZR 53/88, NJW-RR 1990, 455; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 194/93, BGHZ 131, 297, 301 f. sowie allgemein MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl., § 546 Rn. 15).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 5/15

    Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Zu den nur auf Rüge zu berücksichtigenden Verfahrensfehlern gehört nicht nur das Übergehen von (konkret zu bezeichnendem) gehaltenem Vortrag (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - I ZR 5/15, NJW 2016, 3233 Rn. 17), sondern auch die irrige Annahme des Gerichts, nicht gehaltener Vortrag sei gehalten worden.
  • BGH, 13.12.1995 - XII ZR 194/93

    Ansprüche des Vermieters bei unberechtigter Untervermietung

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Fehlerhaft könnte allenfalls die dem Berufungsurteil zugrunde liegende Annahme sein, die Klägerin habe einen Verzugsschaden schlüssig dargelegt; das wäre jedoch nur auf eine entsprechende Rüge hin zu überprüfen gewesen (§ 557 Abs. 3 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 26 ZPO; vgl. zu den für eine Auslegung erheblichen Tatsachen Senat, Urteil vom 8. Februar 1989 - V ZR 53/88, NJW-RR 1990, 455; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1995 - XII ZR 194/93, BGHZ 131, 297, 301 f. sowie allgemein MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl., § 546 Rn. 15).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Sie musste die Revision insoweit auch nicht näher begründen (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1992 - IV ZR 101/91, MDR 1992, 706 und vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93, NJW 1994, 1656, 1657; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 520 Rn. 46 jeweils für den Berufungskläger).
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Sie musste die Revision insoweit auch nicht näher begründen (vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1992 - IV ZR 101/91, MDR 1992, 706 und vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93, NJW 1994, 1656, 1657; Stein/Jonas/Althammer, ZPO, 23. Aufl., § 520 Rn. 46 jeweils für den Berufungskläger).
  • KG, 21.01.2020 - 7 U 40/19

    Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks: Anspruch eines

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Während der 7. und der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 52/20, und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grund - sätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung im vorliegenden Verfahren mit der Einschränkung bejaht, dass der herauszugebende Erlös frühestens ab dem Inkrafttreten des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes vom 17. Juni 1997 (BGBl. I S. 1823) zu verzinsen ist.
  • BGH, 12.05.2017 - V ZR 210/16

    Gesetzliches Vorkaufsrecht: Fälligkeit des Kaufpreises bei Mitbeurkundung der

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Nach § 289 Satz 2 BGB lässt das Zinseszinsverbot allerdings das Recht des Gläubigers auf Ersatz eines ihm durch Verzug entstandenen Schadens unberührt; dieser Schaden bedarf jedoch auch dann der Darlegung, wenn nur die in § 288 Abs. 1 und 2 BGB vorgesehenen Mindestzinssätze geltend gemacht werden (Senat, Urteil vom 12. Mai 2017 - V ZR 210/16, ZNotP 2017, 340 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 10.11.2016 - V ZR 51/16

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    Dagegen hatte der Senat bislang nicht zu entscheiden, ob der nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebende Veräußerungserlös auch dann in entsprechender Anwendung von § 681 Satz 2, § 668 BGB zu verzinsen ist, wenn eine - hier beantragte - sog. Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 VermG an der Veräußerung des Grundstücks scheitert, an dem Miteigentumsanteile hätten begründet werden sollen, und für die Veräußerung kein Investitionsvorrangbescheid nach § 4 InVorG erwirkt worden ist (zu solchen Fällen Senat, Beschluss vom 10. November 2016 - V ZR 51/16, juris Rn. 4 f. und Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 296/16, ZOV 2018, 37 Rn. 9).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Auszug aus BGH, 19.03.2021 - V ZR 60/20
    a) Bejaht hat der Senat einen solchen Anspruch bislang allerdings nur für den - hier nicht gegebenen - Fall der originären Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, also in Fällen, in denen ein vermögensrechtlicher Anspruch von vornherein nur wegen der Entziehung des später veräußerten Grundstücks angemeldet worden war (Beschluss vom 26. September 2013 - V ZR 295/12, ZOV 2013, 161).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden -

  • KG, 28.10.2019 - 20 U 156/18
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 52/20

    Anspruch des Berechtigten auf Verzinsung des Veräußerungserlöses für ein

    aa) Während der im Berufungsverfahren erkennende 7. Zivilsenat und auch der 20. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 21. Januar 2020 - 7 U 40/19, juris Rn. 17 und Beschluss vom 28. Oktober 2019 - 20 U 156/18, unveröffentlicht) eine Anwendung dieser Grundsätze ablehnen, hat der 9. Zivilsenat des Gerichts ihre Anwendung bejaht (KG, ZOV 2020, 60, Gegenstand des Parallelverfahrens vor dem Senat zu Aktenzeichen V ZR 60/20).
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