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   BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77   

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https://dejure.org/1977,8168
BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77 (https://dejure.org/1977,8168)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1977 - 5 StR 191/77 (https://dejure.org/1977,8168)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 (https://dejure.org/1977,8168)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den Beschluss zur Wiederherstellung und dessen Ausführung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der

    Auszug aus BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77
    Zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH 3 StR 102/69 vom 8. Oktober 1969 bei Herlan in GA 1971, 34).
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99

    Öffentlichkeit; Sitzungsprotokoll

    Der Fall liegt also anders als bei BGH, Beschl. vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 -, zitiert bei KK-Engelhardt, 4. Aufl., § 274 StPO, Rdn. 10, wo sich eine derartige Lücke gerade nicht aus dem Protokoll selbst ergeben hatte.
  • BGH, 08.08.2006 - 3 StR 212/06

    Verwertungsverbot (kindlicher Zeuge; Zeugnisverweigerungsrecht; Belehrung des

    Damit ist vermerkt, dass nach der Zeugenvernehmung in öffentlicher Sitzung weiterverhandelt worden ist (vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 - bei Holtz MDR 1977, 810).
  • BGH, 25.04.1989 - 4 StR 153/89

    Ausschluss der Öffentlichkeit "für die Dauer der Erstattung des Gutachtens" der

    Zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO gehört die Feststellung, daß die Öffentlichkeit wieder hergestellt worden ist (BGH, Beschluß vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77, bei Holtz MDR 1977, 810).
  • BGH, 10.04.1979 - 2 StR 75/79

    Beweis der fehlenden Wiederherstellung der Öffentlichkeit einer Verhandlung durch

    Zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH bei Herlan, GA 1971, 34; BGH, Beschl vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 -).
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