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   BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84   

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https://dejure.org/1984,7099
BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84 (https://dejure.org/1984,7099)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1984 - 1 StR 212/84 (https://dejure.org/1984,7099)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 (https://dejure.org/1984,7099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 566/58
    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 24.11.1961 - 1 StR 140/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69

    Beschwer im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.04.1984 - 1 StR 212/84
    Durch die endgültige Einstellung des Verfahrens ist der Angeklagte nicht beschwert, so daß das Rechtsmittel der Revision unzulässig ist, auch wenn sich der Angeklagte durch die Gründe der Entscheidung beschwert fühlt (vgl. BGHSt 7, 153; 13, 75, 77; 16, 374; 23, 257, 259; 28, 327, 330; BGH NJW 1970, 154, 155; Gollwitzer in LR, 23. Aufl. § 296 Rdn. 24; Meyer in LR, 23. Aufl. § 333 Rdn. 26; Ruß in Karlsruher Kommentar, Rdn. 5 vor § 296; Kleinknecht/Meyer StPO, 36. Aufl. Rdn. 15 vor § 296).
  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96

    Revision des Angeklagten - Eingetretene Verjährung - Nebenentscheidung

    Der Angeklagte wird durch das angefochtene Urteil nicht beschwert (BGH NJW 1970, 154, 155 [BGH 28.10.1969 - 2 StR 57/69]; BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - Ruß in KK-StPO 3. Aufl. vor § 296 Rdn. 5a).
  • BGH, 31.08.1998 - 5 StR 420/98

    Zulässigkeit der Revision nur bei Anfechtung des Urteils mit dem Ziel der

    "Da der Senat sich mit der Revision sachlich nicht zu befassen hat, fehlt ihm als Revisionsgericht die Zuständigkeit für eine Entscheidung über die von der Nebenklägerin (Irmgard B.) weiterhin eingelegte sofortige Beschwerde, mit der diese sich gegen die Auslagenentscheidung in dem angeführten Urteil wendet (vgl. BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - BGH, Beschluß vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85 - BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 2; Schimansky in KK, StPO 3. Aufl. § 464 Rdn. 13).
  • BGH, 20.06.1995 - 5 StR 249/95

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über die von den Nebenklägern eingelegten

    Da der Senat sich mit den Revisionen der Nebenkläger sachlich nicht zu befassen hat, fehlt ihm als Revisionsgericht die Zuständigkeit für eine Entscheidung über die von den Nebenklägern weiterhin eingelegten sofortigen Beschwerden gegen die in dem angefochtenen Urteil enthaltene Kosten- und Auslagenentscheidung (BGH Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - BGH Beschluß vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85 -).
  • BGH, 14.11.1989 - 5 StR 547/89

    Verwerfung einer Revision als unzulässig

    Bei einem Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO wird die Revision sachlich nicht geprüft, so daß das Revisionsgericht nicht im Sinne des § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO mit der Sache befaßt ist (vgl. BGH Beschl. v. 19. April 1984 - 1 StR 212/84 - und v. 4. April 1985 - 5 StR 224/85).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 224/85

    Aufhebung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Da der Senat sich mit der Revision sachlich nicht zu befassen hatte, fehlt ihm als Revisionsgericht die Zuständigkeit für eine Entscheidung über die von dem Angeklagten weiterhin eingelegte sofortige Beschwerde, mit der dieser sich gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung in dem angeführten Urteil sowie gegen die Versagung einer Entscheidung für erlittene Freiheitsentziehung wendet (BGH Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 212/84).
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