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   BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94   

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https://dejure.org/1994,4738
BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94 (https://dejure.org/1994,4738)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1994 - 5 StR 82/94 (https://dejure.org/1994,4738)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1994 - 5 StR 82/94 (https://dejure.org/1994,4738)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafrecht der ehemaligen DDR - Hauptstrafe - Diebstahl - Milderes Gesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGStGB Art. 315; StGB § 7, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt für die Annahme einer fortgesetzten Handlung zur äußeren Tatseite - außer der Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung - einen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens (vgl. BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165, 166 m.w.N.).

    Darüber hinaus ist ein Gesamtvorsatz erforderlich, der sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt und den späteren Verlauf zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreift, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Tatbegehung in Betracht kommen (BGHSt 37, 45, 47; 38, 165, 166 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 33, 46, 58).
  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Dies gilt auch für die ab Mai 1990 begangenen 16 Taten, an denen das frühere Bandenmitglied W nicht beteiligt war; denn nach der ständigen Rechtsprechung genügen zur Bildung einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift zwei Mitglieder (RGSt 66, 236, 239; BGHSt 23, 239; BGH StV 1984, 245; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 4; a.A. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 244 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 180/91

    Strafbarkeit der Einfuhr von Betäubungsmitteln in die DDR auch noch nach der

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Zutreffend geht das Bezirksgericht davon aus, daß nach § 2 Abs. 3 StGB (Art. 315 EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages) auf die in der DDR begangenen Taten das mildeste Gesetz anzuwenden ist (BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]), und zwar unter Beachtung des Grundsatzes strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90].
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Danach ist grundsätzlich ein Gesamtvergleich des früheren und des heute geltenden Rechts vorzunehmen (BGHSt 38, 18, 20) [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91].
  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 523/90

    Bestimmung des milderen Gesetzes gegenüber StGB -DDR

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Zutreffend geht das Bezirksgericht davon aus, daß nach § 2 Abs. 3 StGB (Art. 315 EGStGB i.d.F. des Einigungsvertrages) auf die in der DDR begangenen Taten das mildeste Gesetz anzuwenden ist (BGHSt 38, 1 [BGH 11.06.1991 - 5 StR 180/91]), und zwar unter Beachtung des Grundsatzes strikter Alternativität (BGHSt 37, 320, 322) [BGH 31.01.1991 - 5 StR 523/90].
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 33, 46, 58).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt für die Annahme einer fortgesetzten Handlung zur äußeren Tatseite - außer der Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts und gleichartiger Tatbegehung - einen engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens (vgl. BGHSt 36, 105, 109 f.; 38, 165, 166 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Der Entschluß, künftig bei sich bietenden Gelegenheiten beliebig oft Straftaten gleicher Art zu begehen, begründet allein noch keinen Gesamtvorsatz (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 33, 46, 58).
  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 19.04.1994 - 5 StR 82/94
    Dies gilt auch für die ab Mai 1990 begangenen 16 Taten, an denen das frühere Bandenmitglied W nicht beteiligt war; denn nach der ständigen Rechtsprechung genügen zur Bildung einer Bande im Sinne der genannten Vorschrift zwei Mitglieder (RGSt 66, 236, 239; BGHSt 23, 239; BGH StV 1984, 245; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 4; a.A. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 244 Rdn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

  • BGH, 07.02.1984 - 1 StR 900/83

    Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen Raubes - Rüge eines nicht

  • BGH, 11.01.1996 - 5 StR 651/95

    Vergewaltigung - Gewalt - Wald - Laufen - Gefügigmachen

    Der neue Tatrichter wird zu bedenken haben, daß das nach § 2 Abs. 3 StGB zugrunde zu legende mildeste Gesetz sich nicht aufgrund eines allgemeinen Vergleichs der abstrakten Strafdrohungen ergibt, sondern eine Gesamtabwägung des Einzelfalls und seiner besonderen Umstände erfordert, um so die dem Täter günstigere Entscheidung zu finden (BGHSt 38, 18, 20 [BGH 03.07.1991 - 5 StR 209/91]; BGH, Urteil vom 19. April 1994 - 5 StR 82/94 - vgl. auch Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 2 Rdn. 10, 12a ff.).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 227/94

    Unbegründetheit einer Revision aufgrund fehlender Beschwer eines Angeklagten

    Die Annahme des Bezirksgerichts, die Einzelakte der "Diebstahlsserie" stellten eine fortgesetzte Tat dar, ist unzutreffend (vgl. eingehend Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 82/94 -).
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