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   BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00   

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https://dejure.org/2000,2962
BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00 (https://dejure.org/2000,2962)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - 5 StR 80/00 (https://dejure.org/2000,2962)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00 (https://dejure.org/2000,2962)
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Ausländerpapiere

§ 259 StGB, kein 'Absetzen' bei Geschäft mit nicht erkannter polizeilicher V-Person

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Hehlerei - Beihilfe - Vollendung - Absatz - Absatzhilfe - Polizeibeamter - Verdeckter Ermittler - Polizeiliche Vertrauensperson - Strafrahmen - Strafzumessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 23 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Hehlerei durch Verkauf an verdeckt ermittelnden Polizeibeamten bzw. an Vertrauensmann der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht BT, Vermögensdelikte, Hehlerei durch Verkauf an Vertrauensperson der Polizei

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 266
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 119/97

    Tatbestand der Hehlerei, insbesondere die Merkmale des "Absetzens" und der

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00
    Dies hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Urteil vom 17. Juni 1997 (BGHSt 43, 110, 111) grundsätzlich entschieden.
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 80/00
    Jedoch muß das Bemühen um Absatz geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGH NStZ 1990, 539).
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei (Erfordernis eines Absatzerfolges bei der vollendeten Hehlerei durch

    Eine Einschränkung dieser Rechtsprechung fand in der Folgezeit nur insoweit statt, als verlangt wurde, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, was bei einer Lieferung an einen verdeckten Ermittler bzw. an eine Vertrauensperson der Polizei nicht der Fall sei (BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110 sowie Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Da diese Bemühungen nicht geeignet waren, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen, lag insoweit nur eine versuchte Hehlerei vor (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1997 - 1 StR 119/97, BGHSt 43, 110; Beschluss vom 19. April 2000 - 5 StR 80/00, NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung);

    Insoweit ist die Sach- und Interessenlage mit der vergleichbar, die bei der Lieferung eines Hehlers an eine Vertrauensperson gegeben ist (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Deshalb muss die Tätigkeit des Helfers im konkreten Fall geeignet sein, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen (BGHSt 43, 110, 111; NStZ-RR 2000, 266).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Der Senat hat im vorliegenden Fall keinen Anlass, die gefestigte, indes vehement angegriffene (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 259 Rdn. 19b bis 19d; vgl. auch BGH wistra 2007, 460) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Zweifel zu ziehen (vgl. BGHSt 43, 110, 111 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2000, 266).
  • OLG Hamburg, 12.01.2016 - 2 Rev 80/15

    Hehlerei: Teilfreispruch bei Nichterweislichkeit der Täterschaft hinsichtlich der

    Solche Bemühungen sind nicht geeignet, den rechtswidrigen Vermögenszustand aufrechtzuerhalten oder zu vertiefen; sie führen im Gegenteil dazu, dass der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt wird (vgl. BGHSt 43, 110 [111], BGH NStZ 1997, 493, NStZ-RR 2000, 266; Fischer (63. Aufl.) § 259 Rn. 11; LK- Walter (12. Aufl.) § 259 Rn. 39; SK-StGB- Hoyer (8. Aufl.) § 259 Rn. 30).
  • LG Hagen, 04.04.2013 - 49 KLs 4/13
    Diese Voraussetzung liegt indes nicht vor, wenn der Hehler ausschließlich mit einem - von ihm nicht als solchen erkannten - Polizeibeamten verhandelt und ihm das bemakelte Gut ausliefert (vgl. BGH, NStZ-RR 2000, 266).
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