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BGH, 19.04.2001 - I ZA 4/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrenskostenhilfe - Markenrechtliche Rechtsbeschwerdeverfahren - Rechtsbeschwerde - Erfolgsaussicht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verfahrensmängel
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überprüfung einer markenrechtlichen Entscheidung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Patentrecht - Verspätung bei verschuldetem Rechtsirrtum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.1997 - I ZB 1/96
"Makol"; Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluß des …
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZA 4/00
Die hier in Rede stehenden absoluten Rechtsbeschwerdegründe der Versagung des rechtlichen Gehörs und der fehlenden Begründung sollen allein der Erfüllung des Anspruchs auf Gewährung des Gehörs einerseits und des Begründungszwangs andererseits dienen; sie sind dagegen nicht für die allgemeine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf Freiheit von Rechtsfehlern vorgesehen (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.; Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500 = MarkenR 1999, 92 - DILZEM).Es reicht daher aus, daß erkennbar wird, welcher Grund - mag er vorgelegen haben oder nicht, mag er rechtsfehlerhaft beurteilt worden sein oder nicht - für die Entscheidung maßgeblich gewesen ist; das kann auch bei lückenhaften und unvollständigen Begründungen der Fall sein (BGH GRUR 1997, 636, 637 - Makol, m.w.N.).
- BGH, 03.12.1998 - I ZB 14/98
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZA 4/00
Die hier in Rede stehenden absoluten Rechtsbeschwerdegründe der Versagung des rechtlichen Gehörs und der fehlenden Begründung sollen allein der Erfüllung des Anspruchs auf Gewährung des Gehörs einerseits und des Begründungszwangs andererseits dienen; sie sind dagegen nicht für die allgemeine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung auf Freiheit von Rechtsfehlern vorgesehen (BGH, Beschl. v. 24.4.1997 - I ZB 1/96, GRUR 1997, 636, 637 = WRP 1997, 761 - Makol, m.w.N.; Beschl. v. 3.12.1998 - I ZB 14/98, GRUR 1999, 500 = MarkenR 1999, 92 - DILZEM). - BGH, 24.06.1999 - I ZA 1/98
Verfahrenskostenhilfe
Auszug aus BGH, 19.04.2001 - I ZA 4/00
Die an sich mögliche Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im markenrechtlichen Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 24.6.1999 - I ZA 1/98, GRUR 1999, 998 = WRP 1999, 939 - Verfahrenskostenhilfe) zur Durchführung der von der Antragstellerin beabsichtigten Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des 28. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. November 2000 scheitert daran, daß die erforderliche Erfolgsaussicht des Rechtsmittels nicht gegeben ist.