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   BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09   

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https://dejure.org/2010,628
BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2010 - II ZR 150/09 (https://dejure.org/2010,628)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 GmbHG, § 16 Abs 3 GmbHG
    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Unwirksamkeit der Anmeldung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG a. F. § 16 Abs. 1, Abs. 3
    Hinreichend bestimmte Bezeichnung von abgetretenen Teilgeschäftsanteilen; Unwirksamkeit der Abtretung und der Anmeldung bei der Gesellschaft gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG a. F. bei fehlender Bestimmtheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit des Verfügungsobjektes bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils durch veräußerndenden Gesellschafter einer GmbH und Inhaber mehrerer den Wert des abgetretenen Teils übersteigenden Geschäftsanteile; Wirksamkeit der Anmeldung bei einer unwirksamen ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • Betriebs-Berater

    Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • Betriebs-Berater

    Abtretung eines Geschäftsanteils

  • rewis.io

    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Unwirksamkeit der Anmeldung

  • ra.de
  • rewis.io

    GmbH: Bestimmtheitserfordernis bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils; Unwirksamkeit der Anmeldung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksamkeit der Anmeldung gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. mangels hinreichender Bestimmtheit des abgetretenen Geschäftsanteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 16 Abs. 1 a.F; GmbHG § 16 Abs. 3 a.F
    Hinreichende Bestimmtheit des Verfügungsobjektes bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils durch veräußerndenden Gesellschafter einer GmbH und Inhaber mehrerer den Wert des abgetretenen Teils übersteigenden Geschäftsanteile; Wirksamkeit der Anmeldung bei einer unwirksamen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abtretung eines Teilgeschäftsanteils und das Bestimmtheitserfordernis

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG a. F. § 16 Abs. 1, 3
    Zur Bestimmtheit eines Abtretungsvertrags über Teilgeschäftsanteil des Inhabers mehrerer Geschäftsanteile

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheitserfordernis bei Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerung von einzelnen Gesellschaftsanteilen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abtretung eines Teilgeschäftsanteils

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abtretung eines Geschäftsanteils

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Ein veräußerter GmbH-Geschäftsanteil muss hinreichend bestimmt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1446
  • MDR 2010, 1198
  • NZI 2010, 697
  • WM 2010, 1414
  • BB 2010, 1866
  • BB 2010, 2076
  • DB 2010, 1636
  • NZG 2010, 908
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Weder liegt Divergenz vor, noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1, Abs. 3 GmbHG a.F. als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 m.w.Nachw., insoweit in BGHZ 154, 288 ff. nicht abgedruckt).
  • KG, 22.11.1996 - 5 U 1304/96

    GmbH-Geschäftsanteilsvertrag und Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Ist - wie hier - der Veräußerer bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils aber Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll (KG, WM 1997, 2405, 2407 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668; Reichert/Weller, Der GmbH-Geschäftsanteil § 15 Rdn. 26 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1978 - 16 U 88/77
    Auszug aus BGH, 19.04.2010 - II ZR 150/09
    Ist - wie hier - der Veräußerer bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils aber Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll (KG, WM 1997, 2405, 2407 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668; Reichert/Weller, Der GmbH-Geschäftsanteil § 15 Rdn. 26 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 11 U 97/11

    Formwirksamkeit der Abtretung eines Gesellschaftsanteils trotz Verstoßes gegen §

    Voraussetzung einer wirksamen Abtretung ist, dass der konkret zu übertragende Geschäftsanteil identifizierbar bezeichnet ist (Reichert/Weller in: Münchener Kommentar zum GmbHG, § 15 Rdrn. 56; OLG Düsseldorf, MDR 1978, 668; BGH ZIP 2010, 1446).

    Der Beschluss BGH ZIP 2010, 1446 betrifft das Bestimmtheitserfordernis einer Abtretung - die Relevanz für die hier interessierende Frage ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 18.09.2018 - II ZR 312/16

    Anspruch aus Ausfallhaftung gemäß § 24 GmbHG gegenüber eines erst nach Fälligkeit

    a) Die Regelung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, der zufolge im Fall einer Veränderung in den Personen der Gesellschaft im Verhältnis zur Gesellschaft nur derjenige als Inhaber eines Geschäftsanteils gilt, der in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist, ist mangels Rückwirkungsanordnung auf Ansprüche, die vor ihrem Inkrafttreten am 1. November 2008 entstanden sind, nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 2).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZR 174/13

    Insolvenzmassebestandteil: Annahme eines Abtretungsangebots für ehemals

    b) Das Angebot war hinreichend bestimmt (vgl. zur Geltung des sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl., § 15 Rn. 22; vgl. auch RG JW 1932, 1008, 1009; BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, WM 2010, 1414 Rn. 4 jeweils zur Frage der Bestimmtheit des Gesellschaftsanteils).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 216/10

    Gesellschafterstellung in einer GmbH: Anforderungen an den Nachweis nach

    Weder erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 GmbHG aF als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 03.06.2014 - 2 W 36/14

    Anforderungen an die Versicherung des Liquidators oder Geschäftsführers einer

    Insbesondere in Bezug auf das Bestellungshindernis nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbH wird deutlich, dass eine bloße Wiedergabe des Gesetzestextes nicht zur umfassenden Information des Registergerichts führt, weil das Registergericht und nicht der Geschäftsführer/Liquidator die Wertung zu treffen hat, ob der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Berufsverbotes übereinstimmt(OLG Frankfurt, GmbHR 2011, 1156 ; GmbHR 2010, 918 ; Rowedder/SchmidtLeithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 8 Rdnr. 24).
  • BGH, 17.07.2012 - II ZR 217/10

    Geschäftsanteilsübertragung einer GmbH: Umdeutung der fehlerhaften Übertragung in

    Weder erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts noch stellen sich im Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 GmbHG aF als auslaufendem Recht grundsätzliche Fragen, da nicht zu erwarten ist, dass noch eine erhebliche Anzahl von Fällen wie der zugrunde liegende nach altem Recht zu entscheiden sein werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09, ZIP 2010, 1446 Rn. 3 m.w.N.).
  • KG, 20.08.2019 - 22 W 1/18

    Prüfung einer satzungsändernden Beschlussfassung durch aktuelle Gesellschafter

    Dies betrifft ebenso wie die Entscheidung vom 19. April 2010 (BGH,Beschluss vom 19. April 2010 - II ZR 150/09 -, juris Rdn. 2) nur die hier - wie dargelegt - nicht zu entscheidende Frage des materiellen Rechts, nicht aber das Registerverfahren.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Beachtung eines gesellschaftsvertraglichen

    Insoweit bezieht sich die Klägerin auf den Beschluss des BGH vom 19.04.2010 (ZIP 2010, 1446), in welchem ausgeführt ist, die "Fiktion" der Gesellschafterstellung in § 16 Abs. 1 GmbHG a.F. setze den wirksamen Erwerb eines bestimmten Geschäftsanteils voraus.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 5 U 220/12

    Streit um rückständige Einlageleistungen zwischen GmbH-Gesellschaftern

    Die - erstinstanzlich behauptete - Anmeldung der Beklagten bzw. deren Aufnahme in die Gesellschafterliste ist nämlich materiell unwirksam, weil schon die Abtretungsvereinbarung vom 24.10.2008 unwirksam ist (vgl. für einen solchen Fall auch BGH, GmbHR 2010, 918; zum Ganzen die Nachweise bei Roth/Altmeppen, GmbHG 7. Aufl. [2012), § 15 Rn. 17).
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