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   BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10   

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https://dejure.org/2011,6397
BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10 (https://dejure.org/2011,6397)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2011 - 3 StR 230/10 (https://dejure.org/2011,6397)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10 (https://dejure.org/2011,6397)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 129 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 74 StGB
    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt); Deliktsserie; Mittäterschaft; Teilnahme; allgemeine Kriterien; Tateinheit; Tatmehrheit; Einziehung (Sachgesamtheit; Sammlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 26 StGB, § 27 StGB, § 52 Abs 1 StGB
    Zusammenschluss zu einer kriminellen Vereinigung: Zurechnung von Einzeltaten im Rahmen des Betriebs eines Internet-Radiosenders einer rechten Gruppierung; Konkurrenzverhältnis der Einzeltaten

  • Wolters Kluwer

    Für Mittäterschaft ist für jede einzelne Tat die Beteiligung der anderen Mitglieder einer kriminellen Vereinigung als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen nach allgemeinen Kriterien festzustellen; Feststellung der jeweiligen Tatbeteiligung des Mitglieds einer kriminellen ...

  • online-und-recht.de

    Zusammenschluss zu einer kriminellen Vereinigung: Zurechnung von Einzeltaten im Rahmen des Betriebs eines Internet-Radiosenders einer rechten Gruppierung; Konkurrenzverhältnis der Einzeltaten

  • rewis.io

    Zusammenschluss zu einer kriminellen Vereinigung: Zurechnung von Einzeltaten im Rahmen des Betriebs eines Internet-Radiosenders einer rechten Gruppierung; Konkurrenzverhältnis der Einzeltaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Zusammenschluss zu einer kriminellen Vereinigung: Zurechnung von Einzeltaten im Rahmen des Betriebs eines Internet-Radiosenders einer rechten Gruppierung; Konkurrenzverhältnis der Einzeltaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2; StGB § 52 Abs. 1
    Feststellung der jeweiligen Tatbeteiligung des Mitglieds einer kriminellen Vereinigung als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen nach den allgemeinen Kriterien; Zusammenfassung einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie zu Organisationsdelikt bei Erbringung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 577
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    b) Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches mehrere Einzelhandlungen rechtlich verbunden und hiermit die auf Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten in der Person der im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BGH, 22.01.1993 - 3 StR 536/92

    Erfordernis der konkreten Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände zur

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Die Entscheidungen über die Einziehung von "1078 CDs, DVDs, MCs und LPs" beim Angeklagten W. sowie beim Angeklagten R. über die Einziehung einer Webcam sind rechtsfehlerhaft, da die Begründungen so unspezifisch sind, dass eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich ist (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1993 - 3 StR 536/92, StV 1993, 245 dort nur red. Leitsatz).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    b) Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches mehrere Einzelhandlungen rechtlich verbunden und hiermit die auf Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten in der Person der im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall der Mitangeklagten F., Br. und B. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, weil der Senat auch insoweit die Verhängung einer milderen Strafe ausschließen kann, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 StPO nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, bei Kusch NStZ 1997, 376; Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Zwar steht das Gründen einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB zu der weiteren Tatbestandsalternative der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung jedenfalls dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sich die Beteiligung als Mitglied wie hier unmittelbar an das Gründen der Vereinigung anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03, NStZ 2004, 385).
  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, StV 2004, 21, 22; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 25 Rn. 12).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, StV 2004, 21, 22; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 25 Rn. 12).
  • BGH, 28.10.2003 - 3 StR 43/03

    Tateinheit (tatbestandliche Handlungseinheit); kriminelle Vereinigung (Gründung,

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Zwar steht das Gründen einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB zu der weiteren Tatbestandsalternative der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der Vereinigung jedenfalls dann im Verhältnis der Tateinheit, wenn sich die Beteiligung als Mitglied wie hier unmittelbar an das Gründen der Vereinigung anschließt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 unter Aufgabe von BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 3 StR 43/03, NStZ 2004, 385).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Voraussetzung für eine solche Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier oder mehrerer an sich selbstständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbstständigen Delikte und dem sie verbindenden, sich über einen gewissen Zeitraum hinziehenden (Dauer-)Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 27, 29 jeweils mwN).
  • BayObLG, 11.11.1997 - 4St RR 232/97

    Anleitung zur Herstellung von Molotow-Cocktails durch Verbreitung von Texten

    Auszug aus BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10
    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht den Betrieb der "Sprengmeisterseite" - auch wenn diese vom Angeklagten W. durch Rückgriff auf fremde, im Internet verfügbare Anleitungen zusammengestellt wurde - als Anleitung zur Herstellung von nach § 40 WaffG verbotenen Gegenständen bewertet, weil sich der Angeklagte W. die Inhalte der verbotenen Beschreibungen zu eigen machte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 11. November 1997 - 4 St RR 232/97, NJW 1998, 1087).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 332/96

    Sachverhaltsfeststellung zu Lasten des Angeklagten auf der Grundlage einer

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Dass die Berichtigung des Schuldspruchs auch im Fall des Mitangeklagten N. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat (s. unten II. 3.), steht der Erstreckung der Revision nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn. 27; vom 31. Juli 1996 - 3 StR 269/96, juris Rn. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 357 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16

    Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen

    Sämtliche Handlungen der Angeklagten, die der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Internetseite als solcher und damit dem Betrieb der Plattform dienten, derer sich die anderen Mitarbeiter von "Altermedia-Deutschland.info" und die Nutzer der Seite bedienten, um nach § 130 StGB strafbare Inhalte einzustellen, sind nach der Auffassung des Senats in ihrer Person als ein uneigentliches Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10 - juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - 5 StR 335/17 - juris Rn. 7).

    Der Senat hat hierbei bedacht, dass nicht jede von einem Vereinigungsmitglied begangene Straftat den anderen Mitgliedern ohne Weiteres als gemeinschaftlich begangene Straftat zugerechnet werden kann, sondern für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen ist, ob sich die anderen Mitglieder hieran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen strafbar gemacht haben (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10 - juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11 - juris Rn. 14).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 358/15

    Gesetzlicher Richter (nachträgliche Änderung der Geschäftsverteilung; anhängige

    bb) Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, so sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem sog. uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches die Einzelhandlungen rechtlich verbunden und die auf der Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten für die im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12 aaO; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17

    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in

    Die Gründung und die sich daran unmittelbar anschließende mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung steht in Tateinheit (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn.  58; Beschluss vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, juris Rn.  19).
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des

    Als Maßstab hierfür dient die Abstufung der einzelnen Delikte nach ihrem Unrechtsgehalt unter Orientierung an den Strafrahmen, wobei der Wertevergleich nicht nach einer abstrakt-generalisierenden Betrachtungsweise, sondern anhand der konkreten Gewichtung der Taten vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 580/16, aaO; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; Senat, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 ff.).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Haben bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie einzelne Angeklagte einen Tatbeitrag zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer auf die Begehung von Straftaten ausgerichteten Infrastruktur erbracht, so sind die Einzeltaten der Mittäter zu einem sogenannten uneigentlichen Organisationsdelikt zusammenzufassen, durch welches die Einzelhandlungen rechtlich verbunden und die auf der Grundlage dieser Infrastruktur begangenen Straftaten für die im Hintergrund Tätigen zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Beschlüsse vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, NStZ 2011, 577, 578; vom 21. Dezember 1995 - 5 StR 392/95, NStZ 1996, 296 f.; vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 342 f.).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum

    Tateinheit durch Klammerwirkung wird von der Rechtsprechung daher bejaht, wenn die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden (Dauer-)Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 4 StR 268/04, NStZ 2005, 262; Beschlüsse vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692; vom 19. April 2011 - 3 StR 230/10, BGHR StGB § 129 Konkurrenzen 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

  • BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12

    Tateinheit zwischen Nötigung, Freiheitsberaubung und gefährlicher

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

  • BGH, 11.01.2012 - 1 StR 386/11

    Konkurrenzen bei Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (natürliche

  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 613/19

    Tateinheit (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Klammerwirkung eines

  • BGH, 05.10.2023 - 3 StR 233/23

    Schuldspruch wegen schweren Wohnungseinbruchdiebstahls, versuchten schweren

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