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   BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11   

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https://dejure.org/2012,14219
BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - I ZR 173/11 (https://dejure.org/2012,14219)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 UWG
    Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit Alleinstellung und zur Teilnahme von Sternchenhinweisen am Blickfang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • online-und-recht.de

    Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    Ausräumung Irreführungsgefahr durch Sternchenhinweis, wenn im Blickfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vorliegen einer irreführenden Alleinstellungswerbung mit der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" und bei Vorliegen eines preisgünstigeren Angebots in der Stadt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bester Preis der Stadt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zu Sternchenhinweisen in der Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine irreführende Werbung durch Sternchen-Hinweis

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Werbeaussage Der beste Preis der Stadt* ist nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 495
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 173/11
    Der aufklärende Hinweis brauchte auch nicht in der Fußzeile der Werbung enthalten zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2002  I ZR 71/01, GRUR 2002, 979, 982 = WRP 2002, 1259  Kopplungsangebot II).
  • KG, 21.06.2019 - 5 U 121/18

    Zum Bestpreis verkaufen

    Dementsprechend versteht auch der Verkehr z. B. die Aussage "Bester Preis der Stadt" so, dass das fragliche Produkt nach dem Wissensstand des Werbenden zum Zeitpunkt der Aussage in der angegebenen Stadt nicht günstiger angeboten wird (BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 173/11 -, Rn. 7, juris, Bester Preis der Stadt).
  • OLG München, 08.11.2018 - 6 U 454/18

    Irreführende Bewerbung eines Online-Dating-Portals ("Deutschlands größte

    Für eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast besteht allerdings kein Anlass, wenn die Klagepartei die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az.: I ZR 173/11, BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

    Entgegen dem Dafürhalten des Landgerichts ist die Beklagte nicht gehalten, die maßgeblichen Mitgliederzahlen des von der Klägerin betriebenen Online-Dating-Portals L...Scout24 darzulegen und zu beweisen, da es sich hierbei ersichtlich um solche Tatsachen handelt, die die Klägerin selbst ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann (vgl. BGH a.a.O., GRUR 2015, 186 Rn. 10 - Wir zahlen Höchstpreise; BGH a.a.O., BeckRS 2012, 13391 Rn. 9 - Bester Preis der Stadt).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2014 - 6 U 64/13

    Teilurteil über Klage bei Hilfswiderklage; irreführende Alleinstellungswerbung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kläger auf die Beweiserleichterung nicht angewiesen ist, weil er selbst die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen kann (BGH, Beschl. v. 19.4.2012 - I ZR 173/11, Rn. 9 - Bester Preis der Stadt, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 15 U 38/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen

    Voraussetzung ist dabei allerdings stets, dass der Gläubiger - wie hier - auf die Beweiserleichterung angewiesen ist (vgl. BGH GRUR 2010, 352 Rn 22 - Hier spiegelt sich Erfahrung; vgl. BGH WRP 2012, 1233 Rn 8 - Bester Preis der Stadt).
  • OLG Hamburg, 09.12.2021 - 5 U 180/20

    Hausverkauf zum Höchstpreis - Wettbewerbswidrige Werbung: Werbung eines

    Dementsprechend sind in der Rechtsprechung in der Werbung verwendete Formulierungen wie "Wir zahlen Höchstpreise" (vgl. BGH GRUR 2015, 186 - Wir zahlen Höchstpreise), "Zum Bestpreis verkaufen" (KG GRUR-RR 2019, 543 Rn. 6 - Bestpreisverkauf), "Höchstpreis für Ihre Immobilie" bzw. "Immobilie zum Höchstpreis verkaufen" (LG Berlin WRP 2020, 789 - Höchstpreis für Ihre Immobilie) oder "Bester Preis der Stadt" (vgl. BGH BeckRS 2012, 13391, Rn. 7 - Bester Preis der Stadt) als Spitzenstellungsbehauptungen angesehen worden.
  • OLG Bamberg, 25.01.2019 - 3 U 135/17

    Wettbewerbswidrige Alleinstellungswerbung mit Preisgarantie

    Nur wenn der Verbraucher die Marke und die Bezeichnung des Produkts kennt, ist er in der Lage, bei anderen konkurrierenden Anbietern nach dem gleichen Produkt zu einem möglicherweise günstigeren Preis zu suchen (BGH GRUR 1994, 57 - Geldzurück-Garantie; WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).
  • LG Hamburg, 03.12.2020 - 312 O 367/19

    Angabe "Hausverkauf zum Höchstpreis" bei einer Maklerwerbung

    Der Superlativ ist die typische Ausdrucksform für die Alleinstellung (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rz 1.141), so dass in der Rechtsprechung Formulierungen wie "Wir zahlen Höchstpreise" (vgl. BGH, Urteil vom 3.7.2014, Az. I ZR 84/13, Wir zahlen Höchstpreise), "Zum Bestpreis verkaufen" (KG, Urteil vom 21.6.2019, 5 U 121/18, Zum Bestpreis verkaufen), "Höchstpreis für Ihre Immobilie" (LG Berlin, Urteil vom 20.2.2020, 52 O 125/19) oder "Bester Preis der Stadt" (BGH, Urteil vom 19.4.2012, I ZR 173/11) als Spitzenstellungswerbung angesehen wurden.
  • VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 62/11

    Lebensmittelrechtliche Anordnung zur Entfernung der Angabe "ohne

    Auch "Sternchen"-Hinweise können die blickfangmäßig herausgestellten Inhalte durch Klarstellung relativieren, so lange sie eindeutig räumlich der herausgestellten Aussage zugeordnet sind und sich dadurch im gleichen Blickfeld befinden (vgl. z.B. BGH, Beschluss v. 19.4.2012 - I ZR 173/11 -, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 6 U 157/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Türdrückern und Fenstergriffen mit der

    Da es sich hierbei um Tatsachen handelt, die die Klägerin ebenso leicht ermitteln kann wie die Beklagte, treffen die Beklagte in diesem Zusammenhang auch keine weiteren Aufklärungspflichten (vgl. BGH, WRP 2012, 1233 Tz. 8 - Bester Preis der Stadt).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 44/14

    Verfügbarkeit einer Ware durch unwahre Angaben als irreführende geschäftliche

    Die Auflösung eines Sternchenhinweises in der Fußzeile kann für eine irrtumsausschließende Aufklärung geeignet sein, wenn sie am Blickfang teilhat und eine Zuordnung zum beworbenen Produkt gewahrt bleibt (vgl. BGH, GRUR 2003, 163 - Computerwerbung II; BGH, WRP 2012, 1233 - Bester Preis der Stadt).
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