Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23671
BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16 (https://dejure.org/2016,23671)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 1 StR 95/16 (https://dejure.org/2016,23671)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16 (https://dejure.org/2016,23671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 JGG
    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 18 Abs. 2 JGG, § 213 Alt. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schuldschwere; Bemessung der Höhe der Strafe zur Ermöglichung der erforderlichen erzieherischen Einwirkung; Abwägung des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden

  • rewis.io

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schuldschwere; Bemessung der Höhe der Strafe zur Ermöglichung der erforderlichen erzieherischen Einwirkung; Abwägung des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden

  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schuldschwere; Bemessung der Höhe der Strafe zur Ermöglichung der erforderlichen erzieherischen Einwirkung; Abwägung des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden

  • datenbank.nwb.de

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld: Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Jugendstrafe muss erziehen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe - Schwere der Schuld vs. erzieherische Wirkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 683
  • StV 2016, 702
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
    Auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe ist gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Höhe der Strafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 und vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).

    Die Bemessung der Jugendstrafe erfordert vielmehr von der Jugendkammer, das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abzuwägen (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8; Eisenberg JGG 18. Aufl., § 18 Rn. 42).

    Auch fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187; vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7; 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 9).

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
    Auch fehlt die erforderliche Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186, 187; vom 11. April 1989 - 1 StR 108/89, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und vom 14. Januar 1992 - 5 StR 657/91, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 7; 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und vom 14. Juli 1994 - 4 StR 367/94, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 9).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 503/14

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke)

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16
    Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 503/14, NStZ 2016, 105).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16, NStZ 2016, 683).
  • BGH, 07.10.2019 - 1 StR 206/19

    Verhängung von Jugendstrafe (Strafzumessungserwägungen: Rechtfertigung einer

    Auch bei einer - unter anderem - wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe ist gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Höhe der Strafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16 Rn. 5 mwN).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe bemisst sich ihre Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGH, StV 2013, 37 f.; BGH StV 2014, 742 f.; BGH, NStZ 2014, 407 f.; BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 1 StR 95/16 - Rn. 5 m.w.N., juris = NStZ 2016, 683; BGH, NStZ-RR 2017, 231).
  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 76/17

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

    Die Urteilsgründe müssen daher in jedem Fall erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16, juris).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 108/22

    Bemessung der Jugendstrafe (zwingende Berücksichtigung des Erziehungsgedanken);

    Der Erziehungsgedanke ist bei der Bemessung der Jugendstrafe jedoch stets einzustellen; die Urteilsgründe müssen in jedem Fall erkennen lassen, dass ihm die ihm zukommende Beachtung geschenkt worden ist (BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - 3 StR 452/18 Rn. 5 und vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16 Rn. 5, 7 mwN).

    Nicht zuletzt in dieser Hinsicht hätte das Landgericht Anlass gehabt, auch die erzieherische Wirkung der erlittenen Untersuchungshaft in die Strafzumessungserwägungen einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 aaO Rn. 7).

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 493/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke: keine lediglich

    Die Begründung darf aber nicht wesentlich oder gar ausschließlich nach solchen Zumessungserwägungen vorgenommen werden, die auch bei Erwachsenen in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - 4 StR 177/22, Rn. 6, NStZ 2022, 755; Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16, Rn. 5, NStZ 2016, 683).
  • BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22

    Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der

    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 ? 3 StR 15/12 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14; Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2023 - 6 StS 4/22

    Verhängung einer Jugendstrafe wegen Beschaffung von Material zum Bau von Waffen;

    Das Gewicht des Tatunrechts ist gegen die vorrangig zu berücksichtigenden Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des auch zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch jugendlichen Angeklagten abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 1 StR 95/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht