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   BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15   

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BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15 (https://dejure.org/2016,11905)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 3 StR 566/15 (https://dejure.org/2016,11905)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 (https://dejure.org/2016,11905)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 51 Abs. 4 S. 2 StGB; § 203 StPO; § 207 StPO
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zum übermäßigen Betäubungsmittelkonsum; fortbestehende Arbeits- und Leistungsfähigkeit; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30 BtMG, § 64 S 1 StGB, § 64 S 2 StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang und Therapieunwilligkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 1 Abs. 1 BtMG, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der Täterschaft bei einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang und Therapieunwilligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Täterschaft bei einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 1 Abs. 1 ; StGB § 51 Abs. 4 S. 2
    Nachweis der Täterschaft bei einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hang - und die psychische Disposition

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehungsanstalt - trotz Therapieunwilligkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Diese Entscheidung muss in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364).

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 27.März 2008 - 3 StR 38/08, StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Freiheitsentziehung durch das

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15.Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Ein solcher liegt nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vor; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschlüsse vom 4.April 1995 - 4 StR 95/95, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, juris Rn. 4).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. dazu BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten;

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15.Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 27.März 2008 - 3 StR 38/08, StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 27.März 2008 - 3 StR 38/08, StV 2008, 405, 406).
  • BGH, 15.10.2014 - 3 StR 321/14

    Rechtsfehlerhaftes Absehen vom Teilfreispruch (Erschöpfung des

    Auszug aus BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
    Es hätte den Angeklagten deshalb, um den Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, ohne Rücksicht auf die dem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Bewertungseinheit zugrunde gelegte konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verkaufsfälle als Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen teilweise freisprechen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 321/11, NStZ 2012, 337, 338 mwN; Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 3 StR 321/14, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

  • BGH, 16.08.2017 - 4 StR 320/17

    Brandstiftung (Begriff der teilweisen Zerstörung; Vorliegen eines minderschweren

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt für einen Hang bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 mwN).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 480/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs)

    a) Dem Umstand, dass durch den Rauschgiftgebrauch bereits die Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, kommt für das Vorliegen eines Hanges zwar eine wichtige indizielle Wirkung zu, das hier festgestellte Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indes die Bejahung eines Hanges nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 und vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 20).

    Soweit es auf das erhaltene Planungsvermögen im Tatzeitraum abstellt, steht dies ebenso wie die Fähigkeit zur Begehung der Taten nicht ohne Weiteres der Annahme einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15).

  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Hang im Sinne des § 64 StGB eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschluss vom 06.11.2003, Az. 1 StR 451/03; BGH, Beschluss vom 19.04.2016, Az. 3 StR 566/15).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, juris Rn. 11; vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Die Beeinträchtigung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit indiziert zwar einen Hang, ihr Fehlen schließt ihn indes nicht aus (st.Rspr.; u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = NStZ-RR 2016, 246; 05.06.2018 - 2 StR 200/18 und Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris).

    Das Bestehen einer bereits physischen Abhängigkeit ist für die Annahme eines Hangs ebenso wenig erforderlich (st.Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.04.2016 - 3 StR 566/15 = BeckRS 2016, 9869 = NStZ-RR 2016, 246 [Ls] und 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 67 Rn. 7, jeweils m.w.N.) wie die Feststellung, dass bei dem Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 18.07.2019 - 4 StR 80/19 bei juris m.w.N.).

  • LG Detmold, 20.01.2022 - 23 KLs 32/21
    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass dieser nicht erst bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit vorliegen kann, sondern bereits bei einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 - juris Rn. 6).
  • BGH, 09.01.2018 - 5 StR 613/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln bei von einem Sachverständigen

    Bereits die vom psychiatrischen Sachverständigen auf der Grundlage der vorgenannten Feststellungen diagnostizierte Abhängigkeitserkrankung von Cannabis drängt zu der Annahme, dass der Angeklagte eine solche Neigung hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 14).
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