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   BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17   

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https://dejure.org/2018,11288
BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17 (https://dejure.org/2018,11288)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2018 - IX ZR 187/17 (https://dejure.org/2018,11288)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2018 - IX ZR 187/17 (https://dejure.org/2018,11288)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • verkehrslexikon.de

    Bemessung des Gegenstandswerts für die zu erstattenden Rechtsanwaltskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Verfahren bezüglich eines Verkehrsunfalls

  • Anwaltsblatt

    § 249 BGB
    Gegenstandswert Unfallschaden: Verweis auf höheres Restwertangebot

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem Geschädigten im Fall der Ersatzbeschaffung zu erstattenden Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs bei der Bemessung des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1
    Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in einem Verfahren bezüglich eines Verkehrsunfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Totalschaden - und die Anwaltsvergütung für die Unfallschadensregulierung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB
    Gegenstandswert Unfallschaden: Verweis auf höheres Restwertangebot

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 249 BGB
    Gegenstandswert Unfallschaden: Verweis auf höheres Restwertangebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2417
  • MDR 2018, 932
  • VersR 2018, 753
  • AnwBl 2018, 422
  • AnwBl Online 2018, 659
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Der Gegenstandswert, welcher der Bemessung der vom Schädiger zu erstattenden Rechtsanwaltskosten zugrunde zu legen ist, bestimmt sich unter Abzug des Restwerts des Unfallfahrzeugs, wie er letztlich festgestellt oder unstreitig geworden ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Juli 2017, VI ZR 465/16).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 6 mwN).

    Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, welcher der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017, aaO Rn. 7 mwN).

    Dies gilt auch im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017, aaO Rn. 9 mwN).

    Dies hat der Bundesgerichtshof - nach den angefochtenen Entscheidungen veröffentlicht - bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 10 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237; vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239); hieran wird festgehalten.

    Zur weiteren Begründung wird auf die entsprechenden Ausführung in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2017 (aaO Rn. 10 ff) verwiesen.

    Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof allerdings in der Entscheidung vom 18. Juli 2017 die Frage, von welchem Gegenstandswert im Außenverhältnis auszugehen ist, wenn der Haftpflichtversicherer des Schädigers dem vom Geschädigten über einen Sachverständigen korrekt ermittelten Restwert eine dem Geschädigten im Rahmen des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zumutbare Verwertungsmöglichkeit mit einem höheren Restwertangebot entgegenhält (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017, aaO Rn. 12).

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Dies hat der Bundesgerichtshof - nach den angefochtenen Entscheidungen veröffentlicht - bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 10 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237; vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239); hieran wird festgehalten.

    aa) Für den ähnlich gelagerten Fall, in dem der Geschädigte zunächst sachverständig nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs ermittelte Reparaturkosten vom Schädiger erstattet verlangt, es aber hinnimmt, vom Haftpflichtversicherer auf eine gleichwertige und günstigere Werkstatt verwiesen zu werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegenstandswert bestimme sich unter Berücksichtigung des von dem Geschädigten hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises des Haftpflichtversicherers auf eine günstigere Fachwerkstatt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 5; vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, VersR 2018, 313 Rn. 10).

    Nimmt der Geschädigte die von Schädigerseite erbrachte Leistung auf die Hauptforderung als endgültig hin und stellt die Höhe der Hauptforderung nicht zur gerichtlichen Entscheidung, so ist für die Bestimmung des dem Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten zugrunde zu legenden Gegenstandswerts von der Berechtigung der Hauptforderung nur in Höhe der Erfüllungsleistung auszugehen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 8).

    So bestimmt sich die Höhe einer dem Grunde nach bestehenden Schadensersatzforderung im Anwendungsbereich des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB danach, ob der Geschädigte dem in dieser Regelung enthaltenen Wirtschaftlichkeitsgebot Genüge leistet, zusätzlich aber auch danach, ob er einer etwaigen sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens genügt oder eine diesbezügliche Einwendung des Anspruchsgegners, dass dem nicht so sei, berechtigt ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 9).

    Ebenso ist von dem niedrigeren Gegenstandswert auszugehen, wenn der Geschädigte die auf den Verweis auf das bessere Restwertangebot gestützte Kürzung der Hauptforderung hinnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9; vom 9. Januar 2018, VersR 2018, 313 Rn. 10).

    Es kommt deswegen nicht darauf an, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für einen berechtigten Verweis auf ein besseres Restwertangebot vorlagen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017, aaO Rn. 11).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Denn auch bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs muss sich der Geschädigte im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft halten (BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 673/15, NJW 2017, 953 Rn. 8).

    Demnach darf zwar der Geschädigte, der einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands hat, den Unfallwagen nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens verkaufen, sofern dieses hinsichtlich der Restwertfrage drei bei verschiedenen Unternehmen des regionalen Marktes eingeholte Angebote zugrunde gelegt hat und für ihn kein Anlass zu Misstrauen gegenüber den Angaben des Sachverständigen bestanden (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, NJW 2009, 1265 Rn. 13; vom 27. September 2016, aaO Rn. 10).

  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    aa) Für den ähnlich gelagerten Fall, in dem der Geschädigte zunächst sachverständig nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs ermittelte Reparaturkosten vom Schädiger erstattet verlangt, es aber hinnimmt, vom Haftpflichtversicherer auf eine gleichwertige und günstigere Werkstatt verwiesen zu werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegenstandswert bestimme sich unter Berücksichtigung des von dem Geschädigten hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises des Haftpflichtversicherers auf eine günstigere Fachwerkstatt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 5; vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, VersR 2018, 313 Rn. 10).

    Ebenso ist von dem niedrigeren Gegenstandswert auszugehen, wenn der Geschädigte die auf den Verweis auf das bessere Restwertangebot gestützte Kürzung der Hauptforderung hinnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9; vom 9. Januar 2018, VersR 2018, 313 Rn. 10).

  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Demnach darf zwar der Geschädigte, der einen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands hat, den Unfallwagen nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens verkaufen, sofern dieses hinsichtlich der Restwertfrage drei bei verschiedenen Unternehmen des regionalen Marktes eingeholte Angebote zugrunde gelegt hat und für ihn kein Anlass zu Misstrauen gegenüber den Angaben des Sachverständigen bestanden (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08, NJW 2009, 1265 Rn. 13; vom 27. September 2016, aaO Rn. 10).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 316/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Schadensgeringhaltungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Sind aber sämtliche Voraussetzungen erfüllt, unter denen der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf ein besseres Restwertangebot verweisen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2010 - VI ZR 316/09, NJW 2010, 2722 Rn. 9 f), muss dieser eine Kürzung der von ihm geltend gemachten Hauptforderung auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes hinnehmen und damit seiner Nebenforderung auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten einen entsprechend niedrigeren Gegenstandswert zugrunde legen.
  • BGH, 12.12.2017 - VI ZR 611/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert für ersatzfähige vorgerichtliche

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Dies hat der Bundesgerichtshof - nach den angefochtenen Entscheidungen veröffentlicht - bereits entschieden (BGH, Urteil vom 18. Juli 2017 - VI ZR 465/16, NJW 2017, 3588 Rn. 10 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237; vom 12. Dezember 2017 - VI ZR 611/16, VersR 2018, 239); hieran wird festgehalten.
  • LG Landshut, 18.07.2017 - 12 S 546/17

    Zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für die Beratung über ein

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Das Berufungsgericht (AGS 2017, 367) hat ausgeführt: Ein bei einem Verkehrsunfall Geschädigter habe gegen den Schädiger einen Anspruch auf Ersatz derjenigen Rechtsberatungskosten, die durch den Unfall ausgelöst worden und die nicht deshalb entstanden seien, weil der Geschädigte dem Schädiger gegenüber unberechtigte oder überhöhte Ansprüche geltend gemacht habe.
  • AG Frankfurt/Main, 12.01.2010 - 31 C 1906/09
    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17
    Ein einmal entstandener, zu Recht anwaltlich verfolgter Anspruch werde nicht durch die Zahlung Dritter oder eine anderweitige Reduktion verringert; denn auf bereits entstandene Gebühren wäre dies ohne Einfluss (Jaeger, ZfSch 2016, 490; Poppe, NJW 2015, 3355, 3357; AG Frankfurt aM, AGS 2012, 91, 92).
  • BGH, 02.11.2021 - VI ZR 731/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

    Ob die Hauptforderung in der geltend gemachten Höhe letztlich objektiv berechtigt ist, hängt nicht nur davon ab, ob die den Anspruch einschließlich der Anspruchshöhe begründenden Voraussetzungen erfüllt sind und der Anspruch "zunächst begründet" ist, sondern auch davon, ob und inwieweit der Anspruchsgegner mit Einwendungen oder Einreden gegen den Anspruchsgrund oder die Anspruchshöhe Erfolg hat (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9; BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 187/17, NJW 2018, 2417 Rn. 15).

    Entsprechendes ist anzunehmen, wenn der Schädiger den Geschädigten im Rahmen der Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands nach Beauftragung des Rechtsanwalts auf ein höheres Restwertangebot verweist (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 187/17, NJW 2018, 2417 Rn. 16).

  • LG Bonn, 15.05.2020 - 1 O 50/19

    Sendungsverlust - Unzureichende Kennzeichnung - Quote

    Die sich daran anschließende Mandatierung der Prozessbevollmächtigten des Klägers war in Bezug auf den begründeten Schadensersatzanspruch von 7.353,33 EUR eine zweckmäßige und deshalb ersatzfähige Maßnahme der Rechtswahrung (BGH, Urteil vom 19.04.2018 - IX ZR 187/17 = juris Rd.11).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Der B ndesgerichtshof hat nunmehr in überzeugender Weise entschieden (BGH NJW 2017, 358 ; BGH MDR 2018, 176; BGH NJW 2018, 2417), dass jedenfalls dann, wenn der Geschädigt - wie hier - vom Schädiger den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert ab. üglich Restwert) beansprucht, auch nur dieser verminderte Betrag für den Gegenstandswe zugrunde zu legen ist.
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2019 - 8 S 3262/18

    Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

    Die Ersatzpflicht des Schädigers (und insofern auch seines Haftpflichtversicherers) erstreckt sich auch auf die durch Geltendmachung und Durchsetzung des jeweiligen Schadensersatzanspruches verursachten Kosten, namentlich auch die Kosten der (vorgerichtlichen) Rechtsverfolgungskosten durch einen beauftragten Rechtsanwalt, soweit die Inanspruchnahme erforderlich und zweckmäßig war; dann umfassen die Kosten der Rechtsverfolgung den "erforderlichen Geldbetrag" im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1. BGB (BGH, Urteil vom 19.04.2018, Az: IX ZR 187/17; Urteil vom 18.07.2017, Az: VI ZR 465/16, Urteil vom 13.12.2011, Az: VI ZR 274/10, Urteil vom 23.10.2003, Az: IX ZR 249/02, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG Hildesheim, 05.03.2021 - 5 O 217/20

    Zum Erhalt des Erlangten i.S.d. § 852 Satz 1 BGB trotz Verjährung des

    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 19. April 2018 - IX ZR 187/17, Rn. 8 juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2021 - 4 U 95/20

    Kündigung eines Sparvertrages (S-Prämiensparen flexibel) aufgrund des

    Zu den adäquat verursachten und gemäß § 249 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Schadensfolgen rechnen auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, soweit sie - wie hier - aus sachgerechten und vernünftigen Maßnahmen der Rechtsverfolgung erwachsen (BGH NJW 2017, 3588 Rn. 6; 2018, 2417 Rn. 7).

    Kostenerstattung auf Grund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger dagegen grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH NJW 2018, 2417 Rn. 7).

  • LAG Düsseldorf, 28.06.2018 - 8 Sa 379/17

    Schadenersatz wegen der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, zuletzt etwa Urteile vom 19.04.2018 - IX ZR 187/17, NJW 2018, 2417; vom 18.07.2017 - IX ZR 465/16, NJW 2017, 3588).
  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Nach der ständigen und auch im Äußerungsrecht überzeugenden Rechtsprechung des I. Zivilsenats gilt insoweit, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung mit verschiedenen Streitgegenständen zwingend eine Quotierung anhand der Abmahnkosten geboten ist (BGH v. 14.01.2016 - I ZR 61/14 , GRUR 2016, 516 Rn. 45 - Wir helfen im Trauerfall; v. 10.12.2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 52 - Sondernewsletter; anders nur bei einheitlichen Schadensersatzprozessen BGH v. 19.04.2018 - IX ZR 187/17, SVR 2018, 261).
  • LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit einzelner Schadenspositionen bei konkreter

    Zur Berechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr ist der Geschäftswert zugrunde zu legen, welcher der objektiv berechtigen Forderung entspricht (BGH NJW 2018, 2417; NJW 2017, 3588).
  • OLG Hamm, 31.03.2020 - 27 U 141/19

    VW, Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Herstellerhaftung, Zurechnung,

    Damit ist dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, welcher der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018, IX ZR 187/17, Juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 18. Juli 2017, VI ZR 465/16, Juris Rn. 7; Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 249 Rn. 57).
  • OLG Hamm, 20.03.2020 - 45 U 28/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189; Ermittlung einer

  • OLG Hamm, 16.04.2020 - 27 U 127/19

    VW, Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Herstellerhaftung, Zurechnung,

  • LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23

    Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer

  • OLG Hamm, 31.03.2020 - 27 U 134/19

    VW, Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Herstellerhaftung, Zurechnung,

  • AG Bad Segeberg, 24.10.2019 - 17 C 116/19

    Bestimmung des Gegenstandswerts einer Klage im Zusammenhang mit dem

  • LG Berlin, 15.06.2023 - 61 O 1/23

    LKW-Kartell - Höhe des Kartellschadens - LKW-Kartell

  • LG Berlin, 25.09.2023 - 96b O 2/23

    Fahrtreppenkartell

  • AG Essen, 29.03.2023 - 29 C 269/22
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