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   BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14852
BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17 (https://dejure.org/2018,14852)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2018 - V ZB 93/17 (https://dejure.org/2018,14852)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2018 - V ZB 93/17 (https://dejure.org/2018,14852)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 43 Abs. 2, § 63 Abs. 2 Satz 1, §§ 74a, 83 Nr. 1, § 84 Abs. 1
    Keine Versagung des Zuschlags trotz vorliegender Versagungsgründe bei fehlender Beeinträchtigung von Schuldner oder Zessionar

  • rewis.io

    Zuschlagsversagungsgrund der Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZVG § 43 Abs. 2 ; ZVG § 83 Nr. 1 ; ZVG § 84 Abs. 1
    Feststellung eines gesonderten geringsten Gebots für jede Ausgebotsart i.R.d. Zwangsversteigerung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geringstes Gebot nicht richtig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung an Beteiligten unterlassen - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 102)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wert nach § 74a ZVG nicht rechtskräftig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 103)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Geringstes Gebot nicht richtig - trotzdem kann der Zuschlag erteilt werden (IVR 2018, 101)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Osnabrück, 30.10.1991 - 8 T 46/91
    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    Nach verbreiteter Ansicht wird dies verneint; der Zuschlag müsse gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig sein und sei andernfalls gemäß § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen (OLG München, NJW 1968, 2249; OLG Braunschweig, NdsRpfleger 1984, 259; OLG Hamm, ZfIR 2000, 230, 231 f.; OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 209).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 181/12

    Richterliche Hinweispflicht im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    Nachdem es gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 ZVG beschlossen hatte, dass neben den Einzelausgeboten der Miteigentumsbruchteile (§ 63 Abs. 1 ZVG; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - V ZB 181/12, ZfIR 2014, 257 Rn. 9 mwN) ein Gesamtausgebot erfolgen sollte, hätte für jede Ausgebotsart ein gesondertes geringstes Gebot festgestellt werden müssen (vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 63 Rn. 12).
  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 109/17

    Zwangsversteigerungssache: Neubewertung des Verkehrswertes nach Eintritt der

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    (a) Im Grundsatz richtig ist allerdings, dass die Verkehrswertfestsetzung gegenüber dem Zessionar nicht formell rechtskräftig geworden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 109/17, NJW-RR 2018, 140 Rn. 6), weil eine an ihn gerichtete Zustellung unterblieben ist.
  • OLG Hamm, 15.09.1999 - 15 W 283/99

    Fehlender Eintritt der formellen Rechtskraft des Wertfeststellungsbeschlusses als

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    Nach verbreiteter Ansicht wird dies verneint; der Zuschlag müsse gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig sein und sei andernfalls gemäß § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen (OLG München, NJW 1968, 2249; OLG Braunschweig, NdsRpfleger 1984, 259; OLG Hamm, ZfIR 2000, 230, 231 f.; OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 209).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7).
  • OLG Celle, 21.11.1980 - 4 W 98/80

    Zwangsversteigerung eines im Miteigentum stehenden Hausgrundstücks;

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - V ZB 93/17
    Vertreten wird auch, dass die Entscheidung über den Zuschlag bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft ausgesetzt werden müsse (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1981, 69).
  • BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19

    Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen

    Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Anfechtung der Zuschlagsentscheidung grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7; Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 93/17, ZfIR 2018, 526 Rn. 20).
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