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   BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23   

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https://dejure.org/2023,10340
BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23 (https://dejure.org/2023,10340)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2023 - 1 StR 14/23 (https://dejure.org/2023,10340)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 (https://dejure.org/2023,10340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung in Form des Erlangens unberechtigter Vorsteuervergütungen; Ausstellen von Proformarechnungen über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung in Form des Erlangens unberechtigter Vorsteuervergütungen; Ausstellen von Proformarechnungen über steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. "Mehrwertsteuerbetrugskette"

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 208
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (unzutreffenden Angaben über Erwerber in anderen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Dies ist nicht der Fall, wenn er zwar Rechnungen über Lieferungen erhält und erteilt, aber keine Lieferungen bezieht oder ausführt, weil er die Verfügungsmacht über Waren weder erlangt noch anderen verschafft (§ 3 Abs. 1 UStG; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8 mwN).

    Zudem sind die Feststellungen zu den 69 rechtsfehlerhaft als steuerpflichtig behandelten innergemeinschaftlichen Lieferungen der Einzelfirma des Angeklagten mitaufzuheben (§ 353 Abs. 2 StPO), da insoweit, wie ausgeführt (2 a) aa)), der Angeklagte keine Fahrzeuge auslieferte, daher insoweit mangels steuerbarer Umsätze keine Umsatzsteuer anfallen konnte und die Einbeziehung solcher Umsatzsteuerbeträge in den Schuldumfang ihn beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8).

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 270/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung: Höhe der verkürzten Steuer: keine

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Der Strafzumessung und der Einziehung hat es indes in allen fünf Fällen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Senats vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 270/21 Rn. 8 f. - nur den ungerechtfertigten Vorsteuerabzug zugrunde gelegt, nicht auch die auf die vorgetäuschten Lieferungen nach Polen und Tschechien angefallene Umsatzsteuer.

    Das Recht zum Vorsteuerabzug und eine Steuerschuld für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) infolge der Versagung von Rechten wegen der Kenntnis von Steuerhinterziehungen in der Leistungskette (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 270/21 Rn. 8 mwN) entstehen nur, wenn ein Unternehmer Lieferungen für sein Unternehmen bezieht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) bzw. im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 UStG).

  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Die Steuern und Vorsteuern im Zusammenhang mit den legalen innergemeinschaftlichen Erwerben sind neutral (§ 1 Abs. 1 Nr. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG) und können daher von vornherein das steuerliche Ergebnis nicht beeinflussen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Mai 2014 - V R 34/13, BFHE 246, 232 Rn. 52).
  • BGH, 23.07.2014 - 1 StR 47/14

    Inverkehrbringen verbotener Arzneimittel (synthetische Cannabinoide als

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    b) Der Senat stellt nach Gewährung rechtlichen Gehörs und Wiedereinbeziehung (§ 154a Abs. 3 Satz 1 StPO; dazu BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 47/14 Rn. 15 mwN) den Schuldspruch bezüglich des Besteuerungszeitraums 2012 dahin um, dass der - im Rahmen einer Verständigung geständige - Angeklagte sich wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen durch Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar gemacht hat.
  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Die Umsatzsteuervoranmeldungen einerseits und die Umsatzsteuerjahreserklärung andererseits sind steuerrechtlich selbständige Festsetzungsverfahren (siehe nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 25 Rn. 48, 54 f. mwN).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Wenn ein Steuerpflichtiger, anders als der bei Abgabe der Voranmeldungen mit - jedenfalls nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - direktem Vorsatz handelnde Angeklagte, die Unrichtigkeit seiner Umsatzsteuervoranmeldungen erst nachträglich erkennt, muss er diese zwar unverzüglich berichtigen (§ 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), aber gerade nicht ausschließlich mit der Umsatzsteuerjahreserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, BGHSt 53, 210 Rn. 12 aE, 18).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Denn es ist nicht festgestellt, ob in dem zuletzt genannten Betrag mit den Ausgangsumsätzen unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängende Eingangsumsätze enthalten sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 21; Beschluss vom 21. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 18).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
    Denn es ist nicht festgestellt, ob in dem zuletzt genannten Betrag mit den Ausgangsumsätzen unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängende Eingangsumsätze enthalten sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 21; Beschluss vom 21. März 2023 - 1 StR 361/22 Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2023 - 1 StR 472/22

    Geringfügige Abänderung der Einziehungsentscheidung

    Zwar ist, wie der Generalbundesanwalt zutreffend bemerkt, bei ungerechtfertigter Geltendmachung von Vorsteuer die Einziehung nicht auf einen etwaigen Vorsteuerüberhang begrenzt, sondern erstreckt sich grundsätzlich auch auf die infolge ungerechtfertigter Saldierung ersparte Steuer (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 Rn. 15 und vom 25. März 2021 - 1 StR 28/21, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 6 Rn. 10).
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