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   BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22   

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https://dejure.org/2023,9760
BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,9760)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2023 - 6 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,9760)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,9760)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 249 StGB; § 250 StGB; § 255 StGB; § 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46a Nr. 1 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub; Körperverletzung; Gefährliche Körperverletzung; Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; Mittäterexzess; Täter-Opfer-Ausgleich (Darlegung in den Urteilsgründen, Kommunikativer Prozess ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § ... 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 264 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Versuchte räuberische Erpressung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 2 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Versuchte räuberische Erpressung

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2012 - 1 StR 648/11

    Kognitionspflicht des Gerichts bei einer möglichen Vergewaltigung durch Würgen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Das Landgericht hat den der Anklage zugrundeliegenden Lebenssachverhalt, wie er sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, entgegen § 264 Abs. 2 StPO nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt und dadurch seine Kognitionspflicht verletzt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 2012 - 1 StR 648/11, NStZ-RR 2012, 215 mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 575/12

    Vorsatz bei mittäterschaftlich begangenem besonders schweren Raub (Exzess;

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    "Handlungen von Mittätern, mit denen ein anderer Tatbeteiligter nach den Umständen des Einzelfalls rechnen muss, sind diesem zuzurechnen, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12 Rn. 6).
  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Es genügt, wenn er auf der Grundlage gemeinsamen Wollens einen die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet (vgl. etwa BGH, Urteile vom (...) 2. Juni 1993 - 2 StR 158/93, BGHSt 39, 236, 238).
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 358/92

    Begründung einer Tateinheit durch Handlungen zwischen Vollendung und Beendigung

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Da das Landgericht die Raubtat als erwiesen angesehen hat, hätte es die Angeklagten auf der Grundlage seines Rechtsstandpunktes jeweils auch des tateinheitlich begangenen besonders schweren oder zumindest schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB) schuldig sprechen müssen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 358/92, NStZ 1993, 77; Urteil vom 25. Oktober 2012, NStZ 2013, 471, 472).
  • BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

    Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Die Mitwirkung eines Gehilfen genügt für das qualifizierende Merkmal der gemeinschaftlichen Tatbegehung mit einem anderen Beteiligten, wenn dadurch - wie hier - auf der Seite des Täters eine Übermacht geschaffen und die Verteidigungschancen des Geschädigten reduziert werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2002 - 5 StR 210/02, BGHSt 47, 383, 387).
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 174/12

    Raub (Verknüpfung von Nötigungshandlung und Wegnahme: Zeitpunkt des Vorliegens

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Da das Landgericht die Raubtat als erwiesen angesehen hat, hätte es die Angeklagten auf der Grundlage seines Rechtsstandpunktes jeweils auch des tateinheitlich begangenen besonders schweren oder zumindest schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB) schuldig sprechen müssen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 1992 - 3 StR 358/92, NStZ 1993, 77; Urteil vom 25. Oktober 2012, NStZ 2013, 471, 472).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Auch tatbezogene qualifizierende Merkmale, die arbeitsteilig verwirklicht werden können, sind jedem Mittäter nach Maßgabe des gemeinsamen Tatplans zuzurechnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18

    Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
    Dafür ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer erforderlich, bei dem das Bemühen des Täters Ausdruck der Übernahme von Verantwortung ist und das Opfer die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert; die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369 mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23

    Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht

    Das Landgericht hat den der Anklage zugrundeliegenden Lebenssachverhalt im Fall 8 entgegen § 264 StPO nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt und dadurch seine Kognitionspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22; vom 25. Mai 2023 - 4 StR 479/22; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 264 Rn. 27 ff. mwN).
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