Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10014
BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22 (https://dejure.org/2023,10014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen

  • rewis.io
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 14 Abs. 2 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf die vorsätzliche Nichtanzeige der Gefahrerhöhung durch den eingebauten Räucherofen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung!

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Substantiiertes Bestreiten auf lediglich pauschale Behauptungen überspannen die Substantiierungsanforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abschlagzahlungen nur in Höhe der voraussichtlichen Versicherungsleistung! (IBR 2023, 487)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 35/10

    Zulässigkeit der Beweiserhebung über die Frage der Erteilung eines richterlichen

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Sofern diese die Erteilung eines Hinweises nicht hinreichend dokumentieren, gilt er als nicht erteilt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - IX ZR 35/10, NJW-RR 2011, 1556 Rn. 5).

    Darüber hinaus können Feststellungen über die Erörterung der Sach- und Rechtslage als Dokumentation eines Hinweises allenfalls dann ausreichen, wenn sich dessen Erteilung aus dem übrigen Inhalt der Akten verlässlich erschließen lässt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 aaO Rn. 7).

  • BGH, 11.10.2022 - VI ZR 361/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG liegt vor, wenn das Gericht Substantiierungsanforderungen an das Bestreiten einer Partei offenkundig überspannt (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 8).

    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).

  • BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22

    Beanspruchung von Leistungen aus einer Kfz-Versicherung nach Fahrzeugbrand;

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ob ein einfaches Bestreiten als Erklärung gemäß § 138 Abs. 2 ZPO ausreicht oder ob ein substantiiertes Bestreiten erforderlich ist, hängt somit vom Vortrag der Gegenseite ab (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 12; vom 20. Mai 2015 - IV ZR 127/14, VersR 2016, 133 Rn. 17; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - VI ZR 361/21, MDR 2023, 53 Rn. 9).

    c) Das angefochtene Urteil beruht auf den dargestellten Gehörsverletzungen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, juris Rn. 18).

  • BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14

    Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    103 Abs. 1 GG garantiert den Verfahrensbeteiligten, dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern (Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - IV ZR 100/19, juris Rn. 5; vom 2. Dezember 2014 - IV ZR 408/14, ErbR 2015, 197 Rn. 7).

    Dieses Recht ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 aaO).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16; vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 21; BVerfG NJW 2017, 3218 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Die Gehörsverletzung scheidet nicht deshalb aus, weil es - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung einwendet - keines Hinweises des Berufungsgerichts an eine in erster Instanz obsiegende Partei bedarf, wenn das Berufungsgericht in einem Streitpunkt der Vorinstanz nicht folgen will, über den die Parteien eine zentrale Auseinandersetzung führen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, NJW-RR 2017, 535 Rn. 10).
  • BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-,

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Eine Verletzung dieser Pflicht verstößt jedenfalls dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn das Gericht ein Vorbringen in einer Weise würdigt, mit der gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem vorherigen Verfahrensablauf nicht haben rechnen können (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2022 - I ZR 53/22, GRUR 2023, 421 Rn. 16; vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 21; BVerfG NJW 2017, 3218 Rn. 49 ff.).
  • BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
    Ein Gericht darf nicht ohne vorherigen Hinweis davon ausgehen, dass eine Partei neuem Vortrag des Gegners im Berufungsverfahren nicht entgegentreten möchte, wenn sich der Partei - wie hier - die Notwendigkeit weiteren Vortrags aufgrund des bisherigen Verfahrensgangs nicht hat aufdrängen müssen (BVerfG NJW 2003, 2524 unter II 1 a [juris Rn. 12]).
  • BGH, 04.12.2019 - IV ZR 100/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtgewährung eines beantragten

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 94/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Neuwertanteil in der Gebäudeversicherung

  • BGH, 27.10.2022 - I ZR 53/22

    Darlegen der Herstellereigenschaft für Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Gebäudefeuerversicherung bei

  • BGH, 20.05.2015 - IV ZR 127/14

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen Aufklärungspflichtverletzung beim

  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 12/23

    Erbringung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung aufgrund eines

    c) Das Berufungsurteil beruht auf den dargestellten Gehörsverstößen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht bei verfahrensfehlerfreiem Vorgehen anders entschieden hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, r+s 2023, 446 Rn. 18; vom 8. Februar 2023 - IV ZR 9/22, r+s 2023, 303 Rn. 18).
  • LG Erfurt, 20.04.2023 - 8 O 1327/21

    Geltendmachung eines Vorschussanspruchs gegen einen Wohngebäudeversicherer

    Der Bundesgerichtshof hat zudem jüngst klargestellt (BGH, Beschluss vom 19. April 2023 - IV ZR 204/22, juris Rn. 20):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht