Rechtsprechung
BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zum richtigen Rechtsmittel bei Verurteilung zu einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
- Wolters Kluwer
Zulässige Rechtsmittel gegen die Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit - Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Überleitung in ein Strafverfahren, bei dem sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt - Wechsel vom Strafverfahren zum ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
OWiG (1975) § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 1
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
Papierfundstellen
- BGHSt 35, 290
- NJW 1988, 3214
- MDR 1988, 877
- NStZ 1988, 465
- NZV 1988, 109
- JR 1989, 124
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
Änderung des Parkzeitendes auf einem Parkschein
Daraus folgt weiter, dass die Staatsanwaltschaft weder durch ein eingeleitetes, noch durch ein schwebendes und nicht einmal durch ein beendetes Bußgeldverfahren in ihrer Entschließung, die Tat in strafrechtlicher Hinsicht zu verfolgen, eingeengt ist, dass also das Strafverfahren stets Vorrang vor einem Bußgeldverfahren hat (vgl. BGHSt 35, 290 [293]; Göhler NStZ 1992, 75 [76] m. w. Nachw.). - OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05
Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin
Sie kann daher mit den strafprozessualen Rechtsmitteln angefochten werden (vgl. § 82 OWiG; BGHSt 35, 290). - OLG Bamberg, 24.06.2013 - 3 Ss OWi 824/13
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Überleitung in das Strafverfahren; Anwendung der …
Hiervon geht nicht zuletzt das Gesetz selbst, wie sich u.a. aus § 313 Abs. 3 StPO ergibt, aus (…vgl. neben KK/ Wache OWiG 3. Aufl. § 82 Rn. 21 und Göhler/ Seitz § 82 Rn. 25 zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 27.09.2012 - 2 Ss OWi 1189/12 [bei juris] = NStZ 2013, 182 f. = OLGSt StPO § 300 Nr. 3 = VRR 2013, 149 f., jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 35, 290 ff. = DAR 1988, 314 ff.= NStZ 1988, 465 f.).
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 1 OLG 4 Ss 109/16
Tatmehrheit zwischen Unfallflucht und dem unmittelbar vorausgehenden …
Gegen dieses mit den Rechtsmitteln der StPO anfechtbare (BGH v. 19.05.1988 1 StR 359/87 NStZ 1988, 465 ) Urteil wendet sich der Angeklagte mit der Sprungrevision, soweit er wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurde. - LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20
Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort
Zur Tat im prozessualen Sinne werden sie durch den einheitlichen geschichtlichen Lebensvorgang verklammert (vgl. BGH, Beschl. v. 19.05.1988 - 1 StR 359/87, BGHSt 35, 290 = NJW 1988, 3214, juris Rn. 21;… OLG Koblenz, Beschl. v. 07.05.2014 - 2 Ws 228/14, NStZ-RR 2014, 391, juris Rn. 10). - OLG Bamberg, 27.09.2012 - 2 Ss OWi 1189/12
Rechtsmittelverfahren: Rechtsmittel bei angeklagter Straftat und Verurteilung …
Wird die Anklage unter dem Gesichtspunkt einer Straftat unverändert zugelassen, behält das Verfahren seinen Charakter als Strafverfahren auch dann bei, wenn sich im Laufe des weiteren Verfahrens herausstellt, dass bei prozessualer Tatidentität 'nur' eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt (Anschluss an BGHSt 35, 290 ff. = DAR 1988, 314 ff. = NStZ 1988, 465 f.).Wird die Anklage unter dem Gesichtspunkt einer Straftat unverändert zugelassen, behält das Verfahren seinen Charakter als Strafverfahren auch dann bei, wenn sich im Laufe des weiteren Verfahrens herausstellt, dass bei prozessualer Tatidentität 'nur' eine Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt (BGHSt 35, 290 ff. = DAR 1988, 314 ff. = NStZ 1988, 465 f.).
- KG, 19.11.2007 - 2 Ss 250/07
Wertung eines als Rechtsbeschwerde bezeichneten Rechtsmittels als Berufung
Das Urteil ergeht im Strafverfahren, ist jedoch hinsichtlich der Ordnungswidrigkeiten nur mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar [vgl. BGHSt 35, 290].Vielmehr bilden die in der Anklageschrift beschriebenen Vorgänge der zum Unfall führenden Zuwiderhandlung und der sich daran anschließenden Unfallflucht ungeachtet ihrer sachlich-rechtlichen Selbständigkeit eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne [vgl. BGHSt 23, 270; Göhler, OWiG 14. Aufl., vor § 59 Rdn. 51] mit der Folge, dass über die Zulassung der Anklage und über den von ihr erfassten historischen Geschehensablauf nur einheitlich entschieden werden kann und es kommen, weil das Gesetz die Möglichkeit unterschiedlicher Rechtsmittel auf Verfahren mit abtrennbaren Teilen beschränkt hat, auch nur die Rechtsmittel der StPO zur Anwendung [vgl. BGHSt 35, 290].
- KG, 14.05.2019 - 121 Ss 41/19
Strafbefehl, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Einspruchsrücknahme
§ 83 Abs. 1 OWiG findet in so gelagerten Fällen keine Anwendung, weil die Vorschrift den Begriff der Tat nicht im materiellrechtlichen, sondern im prozessualen Sinn umschreibt (vgl. BGHSt 35, 290; KG VRS 39, 71;… Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 83 Rdn. 3;… Lutz in KK-OWiG 5. Aufl., § 83 Rdn. 2). - OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ws 69/09
Rechtsmittel gegen ein Geldbuße verhängendes Strafurteil; Zuständigkeit zur …
Demgemäß konnte das amtsgerichtliche Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision, §§ 312, 335 Abs. 1 StPO , angefochten werden (vgl. BGHSt 35, 290 ff; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 f). - KG, 11.08.2021 - 162 Ss 97/21
Der Instanzenzug für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis richtet …
Folglich ist eine solche Verurteilung nur mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Sprungrevision anfechtbar (vgl. BGHSt 35, 290). - KG, 11.08.2021 - 3 Ss 43/21
Instanzenzug für ein im Strafverfahren ergangenes Bußgelderkenntnis
- KG, 11.08.2021 - (3)