Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2667
BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94 (https://dejure.org/1994,2667)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1994 - 1 StR 132/94 (https://dejure.org/1994,2667)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1994 - 1 StR 132/94 (https://dejure.org/1994,2667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Keine Besorgnis der Befangenheit bei Mitwirkung eines mehrfach abgelehnten Richters an der späteren gerichtlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 [BGH 28.11.1991 - 1 StR 120/90] nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. [BGH 03.12.1991 - 1 StR 120/90] unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch, wie der 2. Strafsenat klargestellt hat (NJW 1992, 763 [BGH 03.12.1991 - 1 StR 120/90]), nicht stets und ausnahmslos.

    Ähnlich wie in dem Fall, den der 1. Strafsenat bereits zu entscheiden hatte (NJW 1992, 763 f. [BGH 03.12.1991 - 1 StR 120/90]), ist es auch hier nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer (am 11. März 1993) das erneute Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht als unbegründet verworfen hat:.

  • BGH, 07.12.1977 - 3 StR 431/77

    Wirksamwerden einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Das Rechtsmittel konnte hier nur gegenüber dem bereits mit der Sache befaßten Senat zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 431/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 f. sowie OLG Hamburg MDR 1983, 154 [OLG Hamburg 01.11.1982 - 1 Ss 47/82]).
  • OLG Hamburg, 01.11.1982 - 1 Ss 47/82
    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Das Rechtsmittel konnte hier nur gegenüber dem bereits mit der Sache befaßten Senat zurückgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 7. Dezember 1977 - 3 StR 431/77 - bei Holtz MDR 1978, 281 f. sowie OLG Hamburg MDR 1983, 154 [OLG Hamburg 01.11.1982 - 1 Ss 47/82]).
  • BGH, 02.09.1960 - 4 StR 311/60
    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Mit seinem erst am 15. April 1994 urschriftlich beim Bundesgerichtshof eingegangenen Schreiben vom 5. April 1994 hat der Angeklagte seine Revision nicht wirksam zurückgenommen, weil gleichzeitig der Widerruf durch eigenes Schreiben des Angeklagten vom 13. April 1994 und Schriftsatz seines Verteidigers vom selben Tage erklärt worden ist (vgl. § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie BGH NJW 1960, 2202 f. und BGH, Beschl. vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91 - bei Kusch NStZ 1992, 29).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Jedenfalls begründete die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung vom 5. März 1993, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hatte (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338), nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters.
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Jedenfalls begründete die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung vom 5. März 1993, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hatte (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338), nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters.
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 70/91

    Beurteilung der Wirksamkeit des schriftlichen Rechtsmittelverzichts mittels

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Mit seinem erst am 15. April 1994 urschriftlich beim Bundesgerichtshof eingegangenen Schreiben vom 5. April 1994 hat der Angeklagte seine Revision nicht wirksam zurückgenommen, weil gleichzeitig der Widerruf durch eigenes Schreiben des Angeklagten vom 13. April 1994 und Schriftsatz seines Verteidigers vom selben Tage erklärt worden ist (vgl. § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB sowie BGH NJW 1960, 2202 f. und BGH, Beschl. vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91 - bei Kusch NStZ 1992, 29).
  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 [BGH 28.11.1991 - 1 StR 120/90] nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. [BGH 03.12.1991 - 1 StR 120/90] unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Nach Einholung dienstlicher Erklärungen durch den Senat im Freibeweisverfahren zur zeitlichen Abfolge des Eingangs der oben genannten Schreiben konnte letztlich nicht zweifelsfrei geklärt werden, welches der beiden Schreiben früher beim zuständigen Gericht eingegangen ist, sodass die Revision als zulässig anzusehen ist (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. September 1960 - 4 StR 311/60, NJW 1960, 2202; vom 3. Mai 1991 - 3 StR 70/91 und vom 19. Mai 1994 - 1 StR 132/94, NStZ 1994, 447).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Das könnte nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesgerichtshofs (NStZ 1989, 919 f.) Bedenken begegnen hinsichtlich der Unbefangenheit dieses mitentscheidenden Richters (vgl. auch Senatsentscheidungen in BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 6, 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht