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   BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04   

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https://dejure.org/2004,8392
BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04 (https://dejure.org/2004,8392)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2004 - XII ZB 11/04 (https://dejure.org/2004,8392)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - XII ZB 11/04 (https://dejure.org/2004,8392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Löschung von Fristen nach Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen an das zuständige Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1637
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04
    Das Unterlassen einer solchen Nachschau bei gleichzeitigem Fehlen anderweitiger Vorkehrungen stellte sich dann als ein eigenes Fehlverhalten des Prozeßbevollmächtigten dar, das der Beklagten ebenfalls zugerechnet würde (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 31 und vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 8 sowie vom 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 08.12.1993 - XII ZB 155/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisationsverschulden infolge

    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04
    Das Unterlassen einer solchen Nachschau bei gleichzeitigem Fehlen anderweitiger Vorkehrungen stellte sich dann als ein eigenes Fehlverhalten des Prozeßbevollmächtigten dar, das der Beklagten ebenfalls zugerechnet würde (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 31 und vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 8 sowie vom 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 112/99

    Ausgangskontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04
    Das Unterlassen einer solchen Nachschau bei gleichzeitigem Fehlen anderweitiger Vorkehrungen stellte sich dann als ein eigenes Fehlverhalten des Prozeßbevollmächtigten dar, das der Beklagten ebenfalls zugerechnet würde (vgl. zum Ganzen Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 1993 - XII ZB 155/93 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 31 und vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - BGHR aaO Ausgangskontrolle 8 sowie vom 5. Juli 2000 - XII ZB 112/99 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 22.11.1990 - VII ZB 11/90

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus BGH, 19.05.2004 - XII ZB 11/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Rechtsanwalt bei der Organisation der Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze die Vorkehrungen treffen, die geeignet sind, eine Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist bei normalem Geschäftsgang aller Voraussicht nach zu vermeiden (vgl. etwa BGH Beschluß vom 22. November 1990 - VII ZB 11/90 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10

    Zulässigkeit der Beschwerde - Gegenstandswert - Prozesskostenhilfe

    Ein entsprechender Wille kann dem Gesetzgeber auch unter dem Aspekt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsordnung nicht unterstellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 11/04 - Juris Rn. 4; Bayerisches LSG, Beschluss vom 7. November 2011 - L 11 AS 754/11 B PKH - Juris Rn. 11).
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