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   BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05   

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https://dejure.org/2006,13860
BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05 (https://dejure.org/2006,13860)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2006 - V ZR 202/05 (https://dejure.org/2006,13860)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - V ZR 202/05 (https://dejure.org/2006,13860)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 58 Telekommunikationsgesetz a.F. (TKG a.F.) bei Ausgleichsansprüchen nach § 57 Abs. 2 S. 2 TKG a.F.; Voraussetzungen einer Zurückverweisung nach § 551 Abs. 3 Nr. 2b Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen der Reife zur Ententscheidung ...

  • Judicialis

    TKG § 57 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; TKG § 58 a.F.; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 57 Abs. 2 S. 2 (a.F.) § 58
    Verjährung von Ansprüchen des Grundstückseigentümers gegen Versorgungsträger wegen Nachverlegung von Telekommunikationslinien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 242/04

    Höhe des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05
    Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden, weil das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus konsequent - keine Feststellungen zur Höhe des Anspruchs aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. (vgl. dazu Senat, BGHZ 145, 16, 34 f.; Urt. v. 16. September 2005, V ZR 242/04, WM 2006, 49) getroffen hat.
  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05
    Zu einer Entscheidung in der Sache ist das Revisionsgericht nur befugt, wenn das Berufungsurteil Feststellungen enthält, die eine in tatsächlicher Hinsicht ausreichende Grundlage für eine abschließende rechtliche Beurteilung bieten, und bei einer Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint, weil weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. Senat, BGHZ 33, 398, 401; BGH, Urt. v. 23. Oktober 1998, LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795 mwN).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05
    Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden, weil das Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus konsequent - keine Feststellungen zur Höhe des Anspruchs aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. (vgl. dazu Senat, BGHZ 145, 16, 34 f.; Urt. v. 16. September 2005, V ZR 242/04, WM 2006, 49) getroffen hat.
  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 202/04

    Verjährung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Grundstücken für

    Auszug aus BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05
    Der Senat hat - zeitgleich mit dem Erlass des Berufungsurteils - entschieden, dass die Verjährungsfrist gemäß § 58 TKG a.F. nicht schon mit dem Entstehen des Ausgleichsanspruchs nach § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F., sondern erst zu laufen beginnt, wenn der Grundstückseigentümer Kenntnis von den Anspruchsvoraussetzungen erlangt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat (Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 202/04, WM 2005, 1801).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 19.05.2006 - V ZR 202/05
    Zu einer Entscheidung in der Sache ist das Revisionsgericht nur befugt, wenn das Berufungsurteil Feststellungen enthält, die eine in tatsächlicher Hinsicht ausreichende Grundlage für eine abschließende rechtliche Beurteilung bieten, und bei einer Zurückverweisung der Sache ein anderes Ergebnis nicht möglich erscheint, weil weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. Senat, BGHZ 33, 398, 401; BGH, Urt. v. 23. Oktober 1998, LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795 mwN).
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