Rechtsprechung
BGH, 19.05.2010 - 1 ARs 6/10 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 202a StGB
Ausspähen von Daten (Skimming; im regulären Handel erhältliche Software) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 202 Strafgesetzbuch (StGB) bei Verwendung von Software aus dem regulären Handel i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 202a; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1
Anwendbarkeit des § 202 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Verwendung von Software aus dem regulären Handel i.R.e. gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)