Rechtsprechung
BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 232 StGB; § 239 StGB; § 181a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Körperverletzung; Freiheitsberaubung; Zuhälterei; schwerer Menschenhandel (Drohung mit einem empfindlichen Übel); Tateinheit; Tatmehrheit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 232 Abs 1 S 1 StGB, § 232 Abs 4 Nr 1 StGB
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: Drohung mit dem Verlust der Wohnung als Drohung mit einem empfindlichen Übel - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Tateinheit zwischen einer Körperverletzung sowie der Freiheitsberaubung und den Delikten der Zuhälterei und des schweren Menschenhandels
- rewis.io
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: Drohung mit dem Verlust der Wohnung als Drohung mit einem empfindlichen Übel
- ra.de
- rewis.io
Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: Drohung mit dem Verlust der Wohnung als Drohung mit einem empfindlichen Übel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Tateinheit zwischen einer Körperverletzung sowie der Freiheitsberaubung und den Delikten der Zuhälterei und des schweren Menschenhandels
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 10.09.2009 - 1 KLs 19/08
- BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 156
- StV 2011, 161
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81
Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Ein derartiges empfindliches Übel droht der Täter nur dann an, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil von einer Erheblichkeit ist, dass seine Ankündigung geeignet erscheint, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren und von ihm in seiner konkreten Lage nicht erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201). - BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93
Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus …
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Bei der Zuhälterei handelt es sich um ein Dauerdelikt, so dass mehrere, zeitlich gestreckte dirigierende Maßnahmen zum Nachteil einer Prostituierten rechtlich zu einer Tat zusammengefasst werden (BGHSt 39, 390). - BGH, 14.06.2000 - 3 StR 178/00
Tatbegriff bei der Zuhälterei
Auszug aus BGH, 19.05.2010 - 3 StR 56/10
Dies ist aber anders, wenn die Prostituierte den Willen hat, ihre Tätigkeit zu beenden, und die dirigierende Zuhälterei erst wieder einsetzen kann, nachdem dieser Wille überwunden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 170).
- LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14 Maßgeblich ist ob von einer (Wieder-)Aufnahme der Prostitution und nicht von deren Fortsetzung auszugehen wäre (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 StR 56/10).