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   BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09   

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https://dejure.org/2010,1158
BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09 (https://dejure.org/2010,1158)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 StR 464/09 (https://dejure.org/2010,1158)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09 (https://dejure.org/2010,1158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 138 StGB; § 261 StPO; § 264 StPO; § 265 StPO; § 155 StPO; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 StGB
    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat; Zweifelssatz; Unrechtsgehalt; Vorstufe zur Teilnahme; normativ-ethisches Stufenverhältnis); Anklagegrundsatz (wirksame Anklageerhebung); Recht auf ein faires Verfahren (Vertrauen auf ...

  • lexetius.com

    StGB § 138 Abs. 1 und 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 StGB, § 138 Abs 2 StGB
    Nichtanzeige geplanter Straftaten: Verurteilung bei Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten durch Fortbestehen des Verdachts der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 und 2 StGB bezeichneten Katalogtat

  • rewis.io

    Nichtanzeige geplanter Straftaten: Verurteilung bei Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtanzeige geplanter Straftaten: Verurteilung bei Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat

  • streifler.de

    Eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat fortbesteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 138 Abs. 1; StGB § 138 Abs. 2
    Ausschluss einer Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten durch Fortbestehen des Verdachts der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 und 2 StGB bezeichneten Katalogtat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB) im Spannungsverhältnis von Gefahrenabwehr und Selbstbelastungsfreiheit (Dr. Sascha Ziemann, Dr. Jörg Ziethen; HRRS 2010, 477)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 138 Abs. 1 und 2 StGB
    Nichtanzeige geplanter Straftaten und Beteiligung (Prof. Dr. Michael Heghmanns; ZJS 6/2010, 788)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    In dubio pro reo-Fall

    § 138 StGB
    Verhältnis des § 138 StGB zu den Katalogtaten, Anzeigepflicht des Katalogtat-Verdächtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 148
  • NJW 2010, 2291
  • NStZ 2010, 449
  • NStZ 2011, 32 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 16.07.2014 - 5 ARs 39/14

    Anfrageverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung

    Sie stellt ihrerseits eine Ausnahme von der Entscheidungsregel "in dubio pro reo" dar (vgl. dazu BVerfG - Kammer, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, NStZ-RR 2007, 381, 382, und vom 26. August 2008 - 2 BvR 553/08) und gelangt erst dann zur Anwendung, wenn nach dieser keine eindeutige Tatsachengrundlage zustande kommt, insbesondere keine eindeutige Verurteilung nach einem sachlogischen (vgl. LR/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 129; LK/Dannecker, 12. Aufl., Anh. § 1 Rn. 58, 72 f.) oder aber einem normativethischen Stufenverhältnis (vgl. LK/Dannecker, aaO Rn. 60, 91 f.; LR/Sander, aaO, Rn. 133; BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148, 150 f.; kritisch: KMR/Stuckenberg, aaO, Rn. 116) der Geschehensabläufe erfolgen kann.

    Der Senat gibt bei dieser Gelegenheit zu erwägen, ob in Fällen der Gesetzesalternativität nicht schon allein die Anwendung des Zweifelssatzes eine eindeutige Verurteilung nach dem im Einzelfall mildesten Gesetz (vgl. dazu RGSt 69, 369, 373) - hier Verurteilung wegen Diebstahls, nicht aber wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei - ermöglichen und so eine Belastung des Angeklagten mit einem alternativen Schuldspruch vermeiden würde (so schon Dreher, MDR 1970, 369, 371; vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09 aaO S. 152).

  • BGH, 27.10.2016 - 4 StR 254/16

    Nichtanzeige geplanter Straftaten; Konkurrenzen

    Eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verdacht der Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 und 2 StGB bezeichneten Katalogtat fortbesteht (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148).

    Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09 Rn. 19 mwN, insoweit in BGHSt nicht abgedruckt).

  • BGH, 09.11.2017 - 2 StR 320/17

    Postpendenzfeststellung und Wahlfeststellung (Diebstahl und Hehlerei)

    In derartigen Fällen geht eine Verurteilung auf eindeutiger Grundlage im Wege der Postpendenz unter Anwendung des Zweifelssatzes einer gesetzesalternativen Wahlfeststellung vor (vgl. BGHSt 35, 86-90; BGHSt 55, 148-153; BGHR StGB vor § 1 Wahlfeststellung, Postpendenz 3 und 4; BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 -, NStZ 1995, 500; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 4 StR 651/10, NStZ 2011, 510; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 131).
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

    Insoweit und im Hinblick auf eine fehlende Strafbarkeit nach 138 StGB (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, BGHR StGB 138 Anzeigepflicht 8; vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148) weist der Senat auf die entsprechenden Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts hin.
  • LG Essen, 25.05.2020 - 27 KLs 24/19

    Bandendiebstahl, Raub, schwer

    Der Umstand, dass der Angeklagte F auch wegen einer Beteiligung an der Haupttat verdächtig ist, steht einer Verurteilung nach § 138 StGB nicht entgegen (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 19.05.2010, 5 StR 464/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.2013 - 5 StR 178/13

    Verwerfen einer Revision als unbegründet

    Der Verzicht auf eine Verurteilung des Angeklagten L. wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 StR 464/09, BGHSt 55, 148) beschwert diesen nicht.
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