Rechtsprechung
BGH, 19.05.2011 - I ZR 195/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 429 Abs 1 aF HGB, § 60 Buchst a ADSp 1993, § 60 Buchst b ADSp 1993
Haftung des Frachtführers: Unwiderlegliche Vermutung für Schadenseintritt nach Ablieferung bei unterbliebener Festhaltung erkennbarer Schäden durch den Empfänger - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Folgen des Nichtfesthaltens eines äußerlich erkennbaren Schadens durch den Empfänger in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung für die Haftung des Frachtführers
- rewis.io
Haftung des Frachtführers: Unwiderlegliche Vermutung für Schadenseintritt nach Ablieferung bei unterbliebener Festhaltung erkennbarer Schäden durch den Empfänger
- ra.de
- rewis.io
Haftung des Frachtführers: Unwiderlegliche Vermutung für Schadenseintritt nach Ablieferung bei unterbliebener Festhaltung erkennbarer Schäden durch den Empfänger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ADSp a.F. § 60 Buchst. a; HGB a.F. § 429 Abs. 1
Folgen des Nichtfesthaltens eines äußerlich erkennbaren Schadens durch den Empfänger in einer von beiden Seiten zu unterzeichnenden Empfangsbescheinigung für die Haftung des Frachtführers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Beschädigung von Frachtgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 21.04.1999 - 4 HKO 1737/96
- OLG Nürnberg, 24.05.2000 - 12 U 1933/99
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 195/09