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   BGH, 19.05.2015 - AK 10/15   

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https://dejure.org/2015,12393
BGH, 19.05.2015 - AK 10/15 (https://dejure.org/2015,12393)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - AK 10/15 (https://dejure.org/2015,12393)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - AK 10/15 (https://dejure.org/2015,12393)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 5 S 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB, § 129b Abs 1 S 2 StGB
    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland: "Ahrar al-Sham" als ausländische terroristische Vereinigung; Verschaffung von Ausrüstungsgegenständen als Unterstützungshandlung

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 211, 212 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB, § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 9 Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft im Falle der Unterstützung einer Terrorvereinigung im außereuropäischen Ausland

  • rewis.io

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland: "Ahrar al-Sham" als ausländische terroristische Vereinigung; Verschaffung von Ausrüstungsgegenständen als Unterstützungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2; StPO § 116 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft im Falle der Unterstützung einer Terrorvereinigung im außereuropäischen Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Stiefel für Islamisten

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (Territorialitätsprinzip); Beihilfe; vertypte

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - AK 10/15
    Deutsches Strafrecht ist anwendbar: Dies folgt sowohl aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB als auch aus § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99, NJW 2000, 1732, 1736; aA BGH, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45: Anwendbarkeit nach § 9 Abs. 1 StGB), weil der Beschuldigte einen wesentlichen Teil der Tathandlungen im Inland erbracht hat.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - AK 10/15
    Deutsches Strafrecht ist anwendbar: Dies folgt sowohl aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB als auch aus § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 11. Februar 2000 - 3 StR 308/99, NJW 2000, 1732, 1736; aA BGH, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45: Anwendbarkeit nach § 9 Abs. 1 StGB), weil der Beschuldigte einen wesentlichen Teil der Tathandlungen im Inland erbracht hat.
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - AK 10/15
    a) Die "Ahrar al Sham' stellt sich nach den vorliegenden Erkenntnissen als Vereinigung dar, also als ein auf gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 mwN).
  • BGH, 14.07.2016 - StB 21/16

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen

    Zuvor hatte der Senat bereits mit Beschlüssen vom 19. Mai 2015 (AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242) und vom 19. September 2015 (AK 28/15) die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Dass er tatsächlich keine konkreten Tätigkeiten für den IS in dessen Herrschaftsgebiet entfaltete und damit der Organisation keinen messbaren Nutzen brachte, ist ohne Relevanz (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - StB 4/16, Rn. 22. Siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242 und MüKo-StGB/ Schäfer , Bd. 3, 3. Aufl. 2017, § 129 Rn. 108).
  • BGH, 10.03.2016 - StB 4/16

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen

    Das folgt sowohl aus § 129b Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB als auch aus § 9 Abs. 2 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242, 243), weil der Beschuldigte einen wesentlichen Teil der Tathandlungen im Inland begangen hat und zudem deutscher Staatsangehöriger ist.
  • BGH, 03.03.2021 - AK 13/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Namentlich waren die Ahrar al-Tabka nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand trotz ihres späteren Anschlusses an die Ahrar al-Sham auf eine gewisse Dauer angelegt und hatten mit Blick auf ihren Aufbau sowie ihr Vorgehen ein Mindestmaß an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder unter Zurückstellung ihrer individuellen Einzelmeinungen (vgl. zur Ahrar al-Sham bereits BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242, 243).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 150/18

    Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (objektive

    Die Strafbarkeit des Angeklagten ist daher unabhängig von Feststellungen dazu, ob die Lieferung tatsächlich bei S. eintraf (zum Abhandenkommen nach Erlangung der Verfügungsgewalt s. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - AK 10/15, NStZ-RR 2015, 242, 243) oder der Bote seinerseits Vereinigungsmitglied war.
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