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   BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15   

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https://dejure.org/2015,14456
BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15 (https://dejure.org/2015,14456)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - X ARZ 61/15 (https://dejure.org/2015,14456)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15 (https://dejure.org/2015,14456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 145 Abs 1 ZPO, § 17a Abs 4 GVG
    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der Verweisung des fehlerhaft abgetrennten Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs

  • IWW

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 17a GVG, § 17b Abs. 1 GVG, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG, § 281 ZPO, § 145 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von der bindenden Wirkung einer rechtskräftigen Verweisung bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden Vorschriften; Beschluss zur Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs unter Erklärung der ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der Verweisung des fehlerhaft abgetrennten Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 145; GVG § 17a
    Ausnahme von der bindenden Wirkung einer rechtskräftigen Verweisung bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden Vorschriften; Beschluss zur Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs unter Erklärung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Verfahrenstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenstrennung - und die Eventualklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3174
  • NJW-RR 2015, 957
  • MDR 2015, 909
  • FamRZ 2015, 1389
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13

    Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    Obwohl ein nach § 17a GVG ergangener und unanfechtbar gewordener Beschluss, mit dem ein Gericht den beschrittenen Rechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verwiesen hat, nach dem Gesetz keiner weiteren Überprüfung unterliegt, ist eine - regelmäßig deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege und der Rechtssicherheit dann geboten, wenn es innerhalb eines Verfahrens zu Zweifeln über die Bindungswirkung der Verweisung kommt und deshalb keines der in Frage kommenden Gerichte bereit ist, die Sache zu bearbeiten, oder die Verfahrensweise eines Gerichts die Annahme rechtfertigt, dass der Rechtsstreit von diesem nicht prozessordnungsgemäß gefördert werden wird, obwohl er gemäß § 17b Abs. 1 GVG vor ihm anhängig ist (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - X ARZ 167/13, MDR 2013, 1242 Rn. 4 f. mwN).

    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, MDR 2013, 1242 Rn. 7 mwN).

    Sofern das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt oder zurückgenommen worden oder erfolglos geblieben ist, wird die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs im Grundsatz gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, MDR 2013, 1242 Rn. 9).

  • BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14

    Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    Diese Bindungswirkung entfällt - anders bei Verweisungsbeschlüssen gemäß § 281 ZPO - auch nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - X ARZ 172/14, NJW 2014, 2125 Rn. 12).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt eine Ausnahme von der Bindungswirkung allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, NJW 2014, 2125 Rn. 13).

  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 190/06

    Zulässigkeit eines Hilfsantrages nach Prozesstrennung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    Eine Klage dieses Inhalts müsste als unzulässig abgewiesen werden, und zwar auch dann, wenn die Bedingung später eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 190/06, BGHZ 170, 176 Rn. 9).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ARZ 73/78

    Verbindung von Familien- und Nichtfamiliensachen in einer Klage

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zum Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens steht (vgl. BGH Beschluss vom 8. November 1978 - IV ARZ 73/78, NJW 1979, 426 unter II 3; für den Fall eines unzulässigen Eventualverhältnisses vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 97/04, BGHZ 170, 152 Rn. 29).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    Als dem Endurteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt sie aber der Nachprüfung im Verfahren über ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung (BGH Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93, NJW 1995, 3120).
  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00

    "Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    Wird in den Entscheidungsgründen eines die Leistungsklage abweisenden Urteils ein bestimmter materiell-rechtlicher Anspruch ausdrücklich als nicht beschieden bezeichnet, kann es dem Kläger nicht verwehrt werden, diesen Anspruch in einem weiteren Verfahren geltend zu machen (BGH, Urteil vom 14. Mai 2002 - X ZR 144/00, GRUR 2002, 787, 788).
  • BGH, 06.12.2006 - XII ZR 97/04

    Bindung an die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Abstammungsbegutachtung

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zum Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens steht (vgl. BGH Beschluss vom 8. November 1978 - IV ARZ 73/78, NJW 1979, 426 unter II 3; für den Fall eines unzulässigen Eventualverhältnisses vgl. BGH Beschluss vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 97/04, BGHZ 170, 152 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2020 - 6 VA 28/20

    Gerichtszuständigkeit bei Entschädigungsanspruch als Folge einer erlittenen

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, NJW 2014, 2125 Rn. 12 f; NJW-RR 2015, 957 Rn. 9 ff).
  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 4 BV 15.643

    Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in unentgeltlich übertragenes

    Die Voraussetzungen, unter denen ein unanfechtbarer Verweisungsbeschluss ausnahmsweise nicht bindend wirkt ("extreme Verstöße", vgl. BGH, B.v. 13.11.2001 - X ARZ 266/01 - NJW-RR 2002, 713; B.v. 8.7.2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990/2991; B.v. 19.5.2015 - X ARZ 61/15 - juris Rn. 9 m.w.N.) liegen nicht vor, obwohl es sich aus Sicht des Senats um eine Streitigkeit handelt, über die nach § 13 GVG im Zivilrechtsweg zu entscheiden gewesen wäre:.
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

    Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn das Gericht bewusst davon absieht eine umfassende Prüfung vorzunehmen, und einen rechtlichen Gesichtspunkt bewusst ausgespart hat (BGH 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 17; 14. Mai 2002 - X ZR 144/00 - zu I 2 der Gründe) .
  • BGH, 09.01.2023 - VI ZB 81/20

    Rechtsweg beim Rückgriff des Unfallversicherungsträgers gegen den für ihn tätigen

    Im Rahmen dieses Rechtsschutzbegehrens kann die Klägerin auch die Unzulässigkeit der - nicht selbständig anfechtbaren - Prozesstrennung geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15, NJW-RR 2015, 957 Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 145 Rn. 6a).

    d) Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens ist weder die - im Rahmen der Zulässigkeit der Verweisung zu überprüfende (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15, NJW-RR 2015, 957 Rn. 15) - Prozesstrennung gemäß § 145 Abs. 1 ZPO fehlerhaft noch verstößt die Teilverweisung des Rechtsstreits gegen § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG.

  • OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
    Sofern die Beteiligten hiergegen nicht gemäß § 17a Abs. 6, Abs. 4 Satz 3 GVG erfolgreich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt haben, wird die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs im Grundsatz gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9).

    Diese Bindungswirkung entfällt - anders bei Verweisungsbeschlüssen gemäß § 281 ZPO - auch nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 29.04.2014, X ARZ 172/14, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9; Zöller/Lückemann, ZPO, 35. Aufl., § 17a GVG Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Zwar wird eine - deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dann für zulässig gehalten, wenn anderenfalls eine funktionierende Rechtspflege nicht mehr gewahrt wäre, weil es innerhalb eines Verfahrens und im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes zu Zweifeln unter den Gerichten über die Bindungswirkung einer Verweisung gekommen ist und extreme Verstöße gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 08.12.2016, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 12, jeweils m.w.N.).

  • OLG Jena, 30.10.2020 - 4 U 196/20

    Direktklage aus abgetretenem Recht gegen die

    Diese Klage müsste als unzulässig abgewiesen werden, auch wenn die Bedingung später eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 13; Urteil vom 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 -, Rn. 9 ff., juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 260 ZPO Rn. 6a).

    Lediglich die Umstellung von einem Hilfsantrag auf einen unbedingten Hauptantrag im Termin vom 17.09.2020 stellt eine - in der konkreten Prozesssituation sachdienliche - Klageänderung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 13, juris).

    Die hierin liegende Klageerweiterung ist als sachdienlich anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 13, juris) und auch in der Berufungsinstanz - anders als in der Revision (vgl. BGH, Urteil vom 06. Dezember 2006 - XII ZR 190/06 - Rn. 15, juris) - noch statthaft (vgl. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 260 ZPO Rn. 28).

  • BVerwG, 08.12.2021 - 5 B 1.21

    Rechtswegzuständigkeit bei einem zunächst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und

    Für das Rechtsmittelverfahren gegen einen Verweisungsbeschluss gilt nichts Anderes, so dass - wie hier vom Kläger - gerügt werden kann, eine Verweisung sei schon deshalb wegen eines erheblichen Verfahrensfehlers rechtswidrig, weil die vorausgegangene Verfahrenstrennung zu Unrecht erfolgt sei (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15 - NJW-RR 2015, 957 Rn. 14 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Beratungsvertrag - Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

    Eine Verfahrenstrennung mit dieser Folge ist mit § 145 ZPO nicht vereinbar (BGH 19.05.2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 13 mwN., juris).

    Eine hierin liegende Klägeränderung wäre schon im Hinblick auf die besondere Verfahrenssituation als sachdienlich anzusehen (vgl. BGH 19.05.2015 - X ARZ 61/15 - Rn. 16, juris).

  • OLG Hamm, 12.09.2018 - 2 SAF 20/18

    Bindungswirkung einer nicht angefochtenen Rechtswegverweisung

    Angesichts dieser Rechtslage besteht die Bindungswirkung nach § 17a II 3 GVG auch bei gesetzwidrigen Verweisungen (vgl. BGH, Beschluss v. 19.5.2015 - X ARZ 61/15 - NJW-RR 2015, 957, Rn. 9; BAG, Beschluss v. 21.12.2015 - 10 AS 9/15 -NZA 2016, 446, 447).

    Ob eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung in Anbetracht der durch § 17a GVG selbst eröffneten Überprüfungsmöglichkeit jedenfalls bei "extremen Verstößen" in Betracht kommt, etwa wenn der Beschluss jeder Grundlage entbehrt oder dazu führt, dass die Verweisung bei Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Normen sich in einer nicht mehr hinnehmbaren Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat (vgl. BGH, Beschluss v. 13.11.2001, a. a. O., 714; Beschluss v. 9.12.2010 Xa ARZ 283/10 - MDR 2011, 253, 254; Beschluss v. 14.5.2013, a. a. O., Rn. 13; Beschluss v. 19.5.2015, a. a. O., Rn. 10 f.), kann dahingestellt bleiben.

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 67/20

    Abtrennung eines Revisionsverfahrens mangels Zuständigkeit des erkennenden Senats

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Gegenstand des abgetrennten Verfahrens in einem zulässigen Eventualverhältnis zum Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens steht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2015 - X ARZ 61/15, MDR 2015, 909 Rn. 13 mwN).
  • OLG Dresden, 06.12.2017 - 4 W 1038/17

    Zulässiger Rechtsweg für Streitigkeiten über den Bestand eines privaten

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2016 - 20 W 84/15

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für urheberrechtliche Ansprüche eines

  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2021 - 11 Ca 5956/20
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2023 - 10 Sa 171/23

    Nicht entschiedene Kündigung - Umfang der Rechtskraft - unzulässige Berufung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2017 - 9 Sa 1/17

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen einem allgemeinen Zivilgericht und einem

  • AG Wetter, 05.09.2018 - 3 C 210/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts i.R.d. Einziehungsklage des

  • OLG Brandenburg, 06.11.2023 - 6 W 99/23
  • LG Duisburg, 03.03.2016 - 8 O 58/16

    Eröffnung des zivilrechtlichen Rechtswegs für ein Verfahren auf vorläufige

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