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   BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56   

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https://dejure.org/1956,549
BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56 (https://dejure.org/1956,549)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1956 - 1 StR 50/56 (https://dejure.org/1956,549)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1956 - 1 StR 50/56 (https://dejure.org/1956,549)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    SS-Sondergerichtsbarkeit - Beihilfe - Mord - Strafrechtsfremder Zweck

  • opinioiuris.de

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

  • junsv.nl

    Mitwirkung an standgerichtlichen Todesurteilen gegen den Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi im KL Sachsenhausen und gegen General Oster, Admiral Canaris, Generalstabsrichter Sack, Hauptmann Gehre und Pastor Bonhoeffer im KL Flossenbürg durch den Leiter der Abteilung ...

  • archive.org

    Die Urteile gegen Walter Huppenkothen und Dr. T.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

In Nachschlagewerken (3)

Sonstiges

  • zeit.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.04.1996)

    Gerechtigkeit für einen Gewissenstäter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 485
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beurteilung der Aussagen von Kindern (vgl die oben angeführten Entscheidungen BGHSt 2, 163; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52) und zu der bei Hirnverletzten gebotenen Vorsicht (vgl u.a. LM Nr. 2 zu § 244 Abs. 4 StPO) kann entgegen der Meinung des Beschwerdeführers nicht zum Vergleiche herangezogen werden, die Rechtsprechung zur Beurteilung von Hirnverletzten schon deshalb nicht, weil sich weder aus den Akten und dem Urteil noch aus dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, daß bei der behaupteten viermaligen Kopfoperation das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

  • BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52

    Franz Rademacher

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    An der Rechtsprechung, daß die Beihilfe nicht für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat ursächlich zu sein, sondern nur die Handlung des Haupttäters zu erleichtern oder zu fördern braucht (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54vgl BGH 1 StR 709/52 vom 16. April 1953), hält der Senat fest.
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Jedoch kann über diesen Mengel (vgl § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl BGHSt 3, 213) hinweggesehen werden, weil die geltend gemachten Ablehnungsgründe dem in der Revisionsbegründungsschrift, wörtlich wiedergegebenen Ablehnungsbeschluß der nach § 27 Abs. 2 Satz 2 Halbs 1 StPO für die Entscheidung zuständigen richterlichen Mitglieder des Schwurgerichts zu entnehmen sind.
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Die Beurteilung des Wertes von Zeugenaussagen gehört von jeher zum Wesen richterlicher Beweiswürdigung; sie ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (vgl u.a. BGHSt 2, 163, 166 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; 3, 27 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]und 52; 8, 130, 131).
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    Der Vorsitzende hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Angeklagten schon während seiner Vernehmung zur Sache Vorhalte zu machen, gegebenenfalls auch in nachdrücklicher Form; er dient damit einerseits der Aufklärung des Sachverhalts, andererseits eröffnet er dem Angeklagten die Gelegenheit, seine Verteidigung entsprechend einzurichten (vgl auch BGH NJW 1952, 152 Nr. 25).
  • RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36

    Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    An der Rechtsprechung, daß die Beihilfe nicht für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat ursächlich zu sein, sondern nur die Handlung des Haupttäters zu erleichtern oder zu fördern braucht (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54vgl BGH 1 StR 709/52 vom 16. April 1953), hält der Senat fest.
  • RG, 20.12.1938 - 1 D 942/38

    1. Zum Tatbestande der Beihilfe zum Gattenmord, insbesondere der Beihilfe, die

    Auszug aus BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
    An der Rechtsprechung, daß die Beihilfe nicht für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat ursächlich zu sein, sondern nur die Handlung des Haupttäters zu erleichtern oder zu fördern braucht (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54vgl BGH 1 StR 709/52 vom 16. April 1953), hält der Senat fest.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    (Vgl. dazu etwa die Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Kriegssonderstrafrechtsverordnung (BGHSt 4, 68 [richtig: BGHSt 4, 66, 68 - d. Red.] ; BGHZ 17, 335 [richtig: BGHZ 17, 327, 335 - d. Red.] ) sowie über die Rechtsprechung der Sondergerichte und Standgerichte (BGHZ 8, 169 und Urteil vom 16. Juni 1956 - 1 St. R 50/56 -]).
  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Dabei sind ernsthafte Zweifel über die Auslegung des anzuwendenden Rechts aus dem Blickpunkt des damals handelnden oder urteilenden Richters zu entscheiden (vgl. die eingehenden Ausführungen des Senats in dem unveröffentlichten Urteil 1 StR 50/56 vom 19.Juni 1956 ).
  • BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56

    Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers

    Im übrigen braucht der Tatbeitrag eines Gehilfen für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein; es genügt, daß der Gehilfe die Handlung des Haupttäters fördert oder erleichtert (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54; BGH 1 StR 50/56 vom 19. Juni 1956).
  • LG Bonn, 09.09.2013 - 25 Ns 113/13

    Norbert Weidner

    (vgl. hierzu LG Berlin, NJW 1996, 2742, 2743 f.; BGH, Urt. v. 19.06.1956, Az. 1 StR 50/56, NStZ 1996, 485 ff.; BGH, Urt. v. 15.02.1952, Az.1 StR 658/51, BeckRS 1952, 30384879).
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Ein Gerichtsverfahren fand nicht statt, dadurch wurde ihnen jede rechtliche Sicherung und Verteidigungsmöglichkeit versagt, "die nach der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller Kulturvölker selbst dem gebührt, der eine schwere strafbare Handlung begangen hat (vgl. BGH Urteil vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - vom 27.März 1956 - 2 StR 455/55 - vom 19.Juni 1956 - 1 StR 50/56 -).
  • BGH, 11.01.1961 - 1 StR 324/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß weder das Glaubensbekenntnis eines Richters noch seine Zugehörigkeit zu einer politischen Partei für sich allein im Angeklagten bei vernünftiger Würdigung die Besorgnis der Befangenheit des Richters aufkommen lassen können (u.a. RG JW 1930, 2560 Nr. 26; RG JW 1932, 658 Nr. 20; RG DJZ 1932, 170; RG HRR 1933, 448; BGH 1 StR 50/56 vom 19. Juni 1956 S. 12).
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