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   BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62   

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BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62 (https://dejure.org/1962,204)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1962 - 5 StR 189/62 (https://dejure.org/1962,204)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62 (https://dejure.org/1962,204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 303
  • NJW 1962, 1520
  • MDR 1962, 748
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19

    "Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren

    Das Wiederaufnahmegericht muss sich bei dieser Prüfung - wie schon bei der hypothetischen Prüfung im Rahmen des Aditionsverfahrens nach § 368 StPO (BGHSt 18, 225; vgl. BGHSt 17, 303; BGHSt 19, 365; Beck"scher Onlinekommentar StPO § 368 Rn. 13) - auf den Standpunkt des erkennenden Gerichts stellen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 21; Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO; Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann § 370 Rn. 10; BVerfG NJW aaO; OLG Bremen aaO; OLG Karlsruhe Justiz 1984, 309; BayVerfGH BeckRS 2016, 52503 Rn. 37) und dabei alle von diesem erhobenen und in den Urteilsgründen gewürdigten Beweise erneut unter Einbeziehung des Ergebnisses der im Rahmen des Probationsverfahrens nach § 369 StPO durchgeführten Beweisaufnahme würdigen (Löwe / Rosenberg / Gössel § 370 Rn. 20 und 21; Meyer-Goßner / Schmitt aaO; OLG Karlsruhe GA 1974, 250; OLG Bremen aaO; OLG Köln aaO).
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20

    Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

    Dazu muss die Behörde, bei der der Beweis zu erbringen ist, befugt sein, die eidesstattliche Versicherung gerade in dem Verfahren abzunehmen, in dem sie abgegeben wurde, und über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht (st. Rspr., vgl. BGHSt 7, 1 f.; 17, 303; BGH, Beschluss vom 7. Februar 1989 - 5 StR 26/89, wistra 1989, 181 f.).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Das Beweismittel ist bereits im Zulassungsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, ohne daß in entsprechender Anwendung des § 244 StPO der Wiederaufnahmeantrag wie ein "nachgeschobener Beweisantrag" behandelt werden kann (BGHSt 17, 303, 304; BGH JR 1977, 217; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Meyer-Goßner in KK § 368 Rdn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 363/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens;

    21 b. Allerdings sind die genannten Tatsachen bzw. Beweismittel nach Bewertung im Rahmen einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung (BGHSt 17, 303 [304] = NJW 1962, 1520; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 Ws 100/13, BeckRS 2014, 4640) nicht in der Weise erheblich, dass sie zu einer Freisprechung des Verurteilten oder seiner Verurteilung aufgrund eines milderen und anderen Gesetzes (vgl. § 363 StPO) führen könnten.

    Deshalb wirkte es sich nicht aus, dass das Wiederaufnahmegericht die förmliche Beweisaufnahme nach § 369 StPO, die grundsätzlich denselben Regeln folgt wie diejenige in der Hauptverhandlung, soweit nicht § 369 StPO etwas anderes bestimmt (vgl. nur BGHSt 17, 303 [304] = NJW 1962, 1520; Schmidt, a. a. O., § 369, Rn. 7a; Singelnstein, a. a. O., § 369, Rn. 3), auf die Vernehmung des Zeugen ... beschränkt hat, die angetretenen Beweise also nicht erschöpfend erhoben hat (vgl. Temming in: Gercke/Julius/Temming u. a., StPO, 5. Auflage 2012, § 369, Rn. 2; Meyer-Goßner, a. a. O., § 369, Rn. 5; Schmidt, a. a. O., § 369, Rn. 2) und Beweiserhebungen durch die Polizei der Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 1. Februar 1993 - 1 Ws 432/92, juris, Rn. 8 = GA 1993, 463 [465]; OLG Düsseldorf, MDR 1976, 777; OLG Celle MDR 1991, 1077; Meyer-Goßner, a. a. O., Rn. 3; Schmidt, a. a. O., § 369, Rn. 7; Alexander, a. a. O., Rn. 257).

  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Zutreffend weist die Revision jedoch darauf hin, daß weder die Staatsanwaltschaft noch der Strafrichter zur Entgegennahme der eidesstattlichen Versicherung zuständig war, weil solche Erklärungen im Strafverfahren unter keinem Gesichtspunkt ein zulässiges Beweismittel zur Schuldfrage sein können (BGHSt 17, 303).

    Der in BGHSt 17, 303, 305 [BGH 19.06.1962 - 5 StR 189/62] in Form eines Hinweises geäußerten abweichenden Ansicht, in solchen Fällen komme ein Vergehen nach den §§ 156, 159 StGB in Betracht, kann der Senat nicht beipflichten.

  • OLG Frankfurt, 29.01.2014 - 1 Ws 100/13

    Wiederaufnahme: Anforderungen an neue Tatsachen und Beweismittel im Sinne von §

    10 Bei der Prüfung der Geeignetheit von neuen Tatsachen und Beweismitteln ist eine hypothetische Schlüssigkeitsprüfung auf der Grundlage der Annahme vorzunehmen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden (BGHSt 17, 303/304; Senat - Beschl. v. 28.09.2012 - 1 Ws 86/12; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 368 Rn. 8; KK-Schmidt, StPO, 7. Aufl., § 368 Rn. 10 m.w.N.).
  • KG, 31.07.2009 - 2 Ws 200/09

    Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen: Zulässigkeit bei vorläufiger Einstellung

    Die Wahrscheinlichkeit bedeutet dabei, daß ernste Gründe für die Beseitigung des Urteils sprechen (vgl. BVerfG NStZ 1995, 43 (44); BGHSt 17, 303; BGH NJW 1977, 59; KG, Beschluß vom 22. März 1995 - 4 Ws 25 und 49/95 - m.w.N.; vgl. zu diesen Grundsätzen insgesamt KG, Beschluß vom 13. Januar 1997 - 4 Ws 219/96 - juris - Senat, Beschlüsse vom 31. Mai 2007 - 2 Ws 206/07 - 28. April 2004 - 5 Ws 171/04 - 5. November 2001 - 5 Ws 651/01 - und 8. März 2000 - 5 Ws 122/00 -).
  • BGH, 22.10.1999 - 3 StE 15/93

    Anforderungen an ein Beweismittel für die Wiederaufnahme des Verfahrens

    Das Oberlandesgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß sich die Prüfung, ob ein neues Beweismittel i.S.d. § 359 Nr. 5, § 368 StPO geeignet ist, das angegriffene Urteil zu erschüttern, nicht in einer abstrakten Schlüssigkeitsprüfung erschöpft, sondern ein neues Beweismittel bereits im Zulässigkeitsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen ist, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (vgl. BGHSt 17, 303, 304; BGH NJW 1977, 59 = JR 1977, 217 m. Anm. Peters; BGH, Beschl. vom 13. Januar 1999 - StB 13/98; Gössel in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 368 Rdn. 23 ff.- Schmidt in KK-StPO 4. Aufl. § 368 Rdn: 9 ff., jew. m.w.Nachw.; vgl. ferner BVerfGE 1995, 2024 f.).
  • BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
    Das Wiederaufnahmegericht muß im Zulassungsverfahren zunächst davon ausgehen, daß die beantragte Beweisaufnahme das vom Verurteilten behauptete Ergebnis haben werde (vgl. BGHSt 17, 303, 304); auf dieser Grundlage hat es zu fragen, ob der Verurteilte bei einem solchen Ergebnis vom Standpunkt des früheren Tatrichters freigesprochen oder nach einem milderen Gesetz verurteilt worden wäre.
  • OLG Hamm, 24.02.2015 - 1 Ws 32/15

    Zulässiger Wiederaufnahmeantrag zu einem durch Verurteilung wegen Mordes im Jahre

    Dazu ist hypothetisch zu prüfen, ob vom Standpunkt des erkennenden Gerichts anders entschieden worden wäre, wenn die neue Tatsache dem Gericht bekannt gewesen wäre (vgl. BVerfG NJW 1994, 510; BGHSt 17, 303, 304; 18, 225, 226).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2004 - 1 Ws 211/04

    Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrag nach Strafverurteilung wegen

  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 356/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1989 - 5 StR 26/89

    Rechtliche Folgen des Unterbleibens einer Begründung der Anordnung einer

  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 3 Ss 149/96
  • KG, 28.02.2005 - 5 Ws 673/04

    Strafprozessrecht: Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

  • OLG Koblenz, 09.10.2003 - 1 Ws 678/03

    Wiederaufnahme, Probationsverfahren, Beweisaufnahme

  • KG, 06.11.2013 - 4 Ws 137/13

    Wiederaufnahme in Strafverfahren: Darlegungspflicht des Antragstellers bei

  • BGH, 13.01.1999 - StB 13/98

    BGH bestätigt Ablehnung der Wiederaufnahme des Spionageprozesses gegen Karl

  • OLG Jena, 04.07.1996 - 1 W 125/96
  • BGH, 03.05.1988 - KRB 1/88

    Auskunftsperson - Betroffener - Zeugenvernehmung - Beweismittel

  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 368/78

    Anspruch auf Ausstellung eines Ausweises für Vertriebene - Unrichtige oder

  • OLG Frankfurt, 05.10.2007 - 1 Ws 24/07

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 5 StPO

  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 349/71

    Fehlender Vorsatz zur Anstiftung zu einem Meineid - Verwertbarkeit einer

  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 258/85

    Folgen einer falschen Versicherung an Eides Statt, sofern diese nicht nötig

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 1 Ws 116/93
  • LG Kaiserslautern, 27.03.2003 - 6034 Js 4296/02

    Keine Wiederaufnahme bei nicht ausreichendem Beweiswert einer neuen Zeugenaussage

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 1 Ws 562/94
  • BGH, 17.10.1984 - 2 StR 472/84

    Konkurrenz zwischen versuchter Anstiftung zur Brandstiftung und vollendeter

  • BGH, 22.10.1999 - 2 StE 15/93

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Wiederaufnahmeantrag; Schlüssigkeitsprüfung; Neues

  • BGH, 18.01.1965 - AnwSt (B) 15/64

    Zulässigkeit einer Vorhaltung von Hauptakten in der Hauptverhandlung -

  • BGH, 10.07.1962 - 5 StR 35/62

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 3 Ws 459/98

    Wiederaufnahme, neues Gutachten, ungeeignete Beweismittel, Unzulässigkeit, neue

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