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   BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94   

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https://dejure.org/1995,3620
BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94 (https://dejure.org/1995,3620)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94 (https://dejure.org/1995,3620)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 (https://dejure.org/1995,3620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR - Rücknahme der Anwaltszulassung nach dem Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RNPG § 1 Abs. 1
    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1 ff [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 31, 337, 338; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1984 - AnwZ (B) 59/93 = NJW 1994, 1732 und 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 78/93

    Rechtsanwalt - Zulassung - Unwürdigkeitsprüfung - Spionagetätigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Gleiches hat grundsätzlich für diejenigen zu gelten, die als Führungsoffiziere eine solche Tätigkeit Dritter zur Bespitzelung von Mitbürgern veranlaßt, überwacht oder ausgewertet (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 78/93) oder auf der Grundlage der in dieser Weise erlangten Informationen weitere rechtsverletzende Maßnahmen gegen die Denunzierten eingeleitet oder sich die Erkenntnisse von Informanten sonst zu eigen gemacht haben.
  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Gegen Grundsätze der Menschlichkeit hat - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 = NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] und 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94 = AnwBl. 1995, 37, 38) - ein inoffizieller Mitarbeiter des MfS verstoßen, der zur Stützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen benutzt wurden.
  • EuGH, 10.07.1980 - 1/79

    Verbot einer Verkaufsweigerung; Rechtfertigung von Verkaufsverweigerungen durch

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Er kann hier entgegen der Auffassung des Antragsgegners und des Berufsgerichtshofes auch nicht ohne weiteres allein daraus hergeleitet werden, daß der Antragsteller als hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter in der Abteilung XX/1 der Bezirksverwaltung Suhl mit der politisch-operativen Sicherung der Bereiche des Rates des Bezirkes Suhl, befreundeter Parteien und Organisationen sowie der Justiz betraut war, in allen Bereichen IMS und GMS sowie ein HFIM-System führte, operative Personenkontrollen (OPK) entwickelte, die Richtlinien 1/81 über die operative Personenkontrolle, 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge, 1/79 für die Arbeit mit inoffiziellen und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und 1/82 zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen sowie die Dienstanweisung 2/88 zur Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreise zu beachten hatte, bei deren Befolgung es zur Mißachtung von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen kommen konnte, und daß seine Tätigkeit von Vorgesetzten anerkennend beurteilt wurde.
  • EuGH, 27.10.1982 - 1/82

    D. / Luxemburg

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Er kann hier entgegen der Auffassung des Antragsgegners und des Berufsgerichtshofes auch nicht ohne weiteres allein daraus hergeleitet werden, daß der Antragsteller als hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter in der Abteilung XX/1 der Bezirksverwaltung Suhl mit der politisch-operativen Sicherung der Bereiche des Rates des Bezirkes Suhl, befreundeter Parteien und Organisationen sowie der Justiz betraut war, in allen Bereichen IMS und GMS sowie ein HFIM-System führte, operative Personenkontrollen (OPK) entwickelte, die Richtlinien 1/81 über die operative Personenkontrolle, 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge, 1/79 für die Arbeit mit inoffiziellen und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und 1/82 zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen sowie die Dienstanweisung 2/88 zur Zurückdrängung von Antragstellungen auf ständige Ausreise zu beachten hatte, bei deren Befolgung es zur Mißachtung von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen kommen konnte, und daß seine Tätigkeit von Vorgesetzten anerkennend beurteilt wurde.
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 59/93

    DDR - Rechtsanwalt - Stasi-Tätigkeit - Zulassung - Widerruf

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1 ff [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 31, 337, 338; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1984 - AnwZ (B) 59/93 = NJW 1994, 1732 und 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1 ff [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 31, 337, 338; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1984 - AnwZ (B) 59/93 = NJW 1994, 1732 und 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1 ff [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 31, 337, 338; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1984 - AnwZ (B) 59/93 = NJW 1994, 1732 und 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 6/93

    Versagung der Zulassung eines früheren Stasi-Mitarbeiters zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Gegen Grundsätze der Menschlichkeit hat - wie der Senat schon mehrfach entschieden hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 6/93 = NJW 1994, 1730 [BGH 14.03.1994 - Anwz B 6/93] und 11. Juli 1994 - AnwZ (B) 9/94 = AnwBl. 1995, 37, 38) - ein inoffizieller Mitarbeiter des MfS verstoßen, der zur Stützung des repressiven Systems der ehemaligen DDR freiwillig und gezielt, insbesondere durch Eindringen in die Privatsphäre anderer und Mißbrauch persönlichen Vertrauens Informationen über Mitbürger gesammelt, an das auch in der DDR für seine repressive und menschenverachtende Tätigkeit bekannte MfS weitergegeben und dabei jedenfalls in Kauf genommen hat, daß diese Informationen zum Nachteil der denunzierten Personen benutzt wurden.
  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94
    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1 ff [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 31, 337, 338; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 1984 - AnwZ (B) 59/93 = NJW 1994, 1732 und 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 57/94).
  • EuGH, 03.12.1981 - 1/81

    Pfizer / Eurim-Pharm

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 37/95

    Voraussetzungen für den Widerruf der Anwaltszulassung nach § 1 RNPG

    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N.).
  • BGH, 03.03.1997 - AnwZ (B) 58/96

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Mitarbeit beim Ministerium

    Diese Grundsätze ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch unter der Herrschaft des SED-Regimes in Geltung geblieben waren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 15/94 m.N., BRAK-Mitt. 1995, 258 ff., und vom 11. Dezember 1995 - AnwZ (B) 37/95).
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