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   BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98   

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https://dejure.org/1998,11973
BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98 (https://dejure.org/1998,11973)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1998 - 2 StR 238/98 (https://dejure.org/1998,11973)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 2 StR 238/98 (https://dejure.org/1998,11973)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92

    Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98
    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 382/87

    Nichtanzeige eines Verbrechens - Anzeigepflicht eines Mittäters - Anwendbarkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98
    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 113/90

    Erforderlichkeit der Strafe, um die erforderliche erzieherische Einwirkung auf

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98
    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 19.06.1998 - 2 StR 238/98
    Es hätte indessen eingehender Feststellung und Begründung bedurft, daß bei den Angeklagten schon vor Tatbegehung entwickelte, bislang aber noch nicht (durch Straftaten) zutagegetretene Persönlichkeitsmängel vorhanden waren, die auf die Straftat Einfluß gehabt haben und für die Zukunft weitere Verfehlungen befürchten lassen (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 - schädliche Neigungen 1 bis 4, 6, 7).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 1 Ss 313/07

    Jugendstrafe u.a. wegen Betäubungsmitteldelikt: Notwendige Urteilsfeststellungen

    Daneben können zwar auch andere, besonders schwere Straftaten allein wegen der Schwere der Schuld die Verhängung von Jugendstrafe fordern (vgl. etwa die Nachweise bei Röhm, NStZ-RR 1999, 289, 290: schwerer Raub [BGH vom 19.6.1998 - 2 StR 238/98], schwere räuberische Erpressung [BGH vom 25.11.1998 - 3 StR 4456/98]; BGH StV 1998, 335: unerlaubte Einfuhr von mehr als 15 Kilogramm Kokainzubereitung).
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