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   BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07   

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https://dejure.org/2007,1527
BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,1527)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,1527)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,1527)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen eine in Frankreich ansässige Versicherungsgesellschaft wegen eines Verkehrsunfalls; Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners; Folgen des Fehlens eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im Inland

  • Judicialis

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
    Rechtsmittelzuständigkeit des OLG für amtsgerichtliche Urteile gegen Versicherer mit Sitz im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
    Rechtsmittelzuständigkeit der Oberlandesgerichte bei fehlendem Gerichtsstand im Inland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kein allgemeiner Gerichtsstand im Inland bei Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtprozess - OLG-Zuständigkeit für Berufung gegen AG-Urteil bei ausländischer Versicherung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts erfordert keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Regressfalle: Deutsche Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung? (IBR 2007, 1245)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1436
  • MDR 2007, 1212
  • NZV 2007, 511
  • VersR 2008, 94
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    Dies gilt auch, soweit sich die Berufung gegen den Beklagten zu 1 richtet (vgl. Senat, BGHZ 155, 46, 49 f.).

    Zum einen gilt diese Bestimmung nicht für die funktionelle Zuständigkeit (vgl. Senat, BGHZ 155, 46, 50; BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95 - NJW-RR 1997, 55).

  • BGH, 16.11.2004 - VIII ZB 45/04

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Oberlandesgerichte wegen Auslandsberührung

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    c) Der Beschluss des Landgerichts steht auch nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - WM 2004, 2227 f. und vom 16. November 2004 - VIII ZB 45/04 - NZM 2005, 147.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    b) Der Senat sieht keine Veranlassung, im Streitfall vom Beschluss des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - VersR 2004, 355 f. abzuweichen.
  • BGH, 18.01.2007 - V ZB 129/06

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für ein Berufungsverfahren wegen Anwendung

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    Im Übrigen wäre bei Anwendung des ausländischen Rechts durch das Amtsgericht die Berufungszuständigkeit des Oberlandesgerichts nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c GVG begründet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - V ZB 129/06 - VersR 2007, 664, 665 f.), so dass die Zuständigkeitsregelung in § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG, wollte man der Rechtsbeschwerde folgen, weitgehend leer liefe.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    Nur ein formales Verständnis der Norm genügt dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung" geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger klar erkennbar sein müssen (siehe dazu BVerfG, NJW 2003, 1924, 1928).
  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

    Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    c) Der Beschluss des Landgerichts steht auch nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2004 - VIII ZB 66/03 - WM 2004, 2227 f. und vom 16. November 2004 - VIII ZB 45/04 - NZM 2005, 147.
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 90/95

    Verweisung des Rechtsstreits bei Einlegung einer Berufung in einer

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    Zum einen gilt diese Bestimmung nicht für die funktionelle Zuständigkeit (vgl. Senat, BGHZ 155, 46, 50; BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - XII ZB 90/95 - NJW-RR 1997, 55).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus BGH, 19.06.2007 - VI ZB 3/07
    Der Kläger muss sich das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (§ 85 Abs. 2 ZPO, welches darin liegt, dass er die Berufung bei einem unzuständigen Gericht eingelegt hat. Es besteht auch keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig eine Fristversäumnis des Rechtsmittelführers zu verhindern (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03 - VersR 2005, 247, 248).
  • BGH, 22.09.2023 - V ZR 254/22

    Wohnungseigentümer beleidigt Wohnungseigentümer: WEG-Sache?

    Nur ein solch formales Verständnis der Norm wird dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Gebot der Rechtsmittelklarheit gerecht, wonach Rechtsbehelfe "in der geschriebenen Rechtsordnung" geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger klar erkennbar sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436 Rn. 6 mwN; siehe auch Senat, Beschluss vom 24. September 2020 - V ZB 90/19, NJW-RR 2020, 1339 Rn. 8; Beschluss vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 8).
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Entschieden hat er ferner, dass eine bei einem danach unzuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung nicht nach näherer Maßgabe von § 281 ZPO an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden kann, sondern als unzulässig zu verwerfen ist, wenn sie dort verspätet eingeht (BGH, Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.; Beschl. v. 19. Juni 2007, VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437; Senat, Beschl. v. 10. Dezember 2009, V ZB 67/09, ZfIR 2010, 187, 188).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Vielmehr ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BGH, Beschl. v. 10. Juli 1996, XII ZB 90/95, NJW-RR 1997, 55 f.; Beschl. v. 19. Juni 2007, VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436; vgl. auch BGHZ 155, 46, 50).
  • OLG Karlsruhe, 05.11.2018 - 6 VA 12/18

    Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung über den Erlass von Gerichtskosten:

    Die Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts hängt danach nicht von der Beantwortung materiell-rechtlicher Vortragen ab, sondern bestimmt sich nach einer hinreichend klar und bestimmt abgrenzbaren Verfahrensart, nämlich dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 30a Abs. 1 EGGVG gegen die Versagung einer Stundung oder eines Erlasses von Gerichtskosten durch die Justizverwaltung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07, juris Rn. 6; vom 25. Juni 2009 - III ZB 75/08, juris Rn. 8; vom 21. April 2011 - III ZB 84/10, juris Rn. 9 f.).
  • OLG Hamm, 23.01.2009 - 9 U 152/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden an der sich öffnenden Tür

    Dass Fragen des internationalen Privatrechts vorliegend keine Rolle spielen, ist für die Frage der Rechtsmittelzuständigkeit nicht maßgebend, denn deren Anknüpfung daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist formal zu verstehen; BGH, Urteil vom 19.7.2007, Az. VI ZB 3/07.
  • LG Dortmund, 17.02.2012 - 11 S 13/12

    Zuständiges Berufungsgericht bei erstinstanzlichem Streit über die Wirksamkeit

    Hiervon ist jedoch wiederum nur auszugehen, wenn z.B. die Frage, ob eine Streitigkeit i.S.d. § 43 Nr. 1 WEG vorliegt, für bestimmte Fallgruppen noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und über die Beantwortung dieser Frage mit guten Gründen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden können (vgl. BGH NJW 2010, 1818; BGH NJW-RR 2007, 1436).
  • BGH, 21.04.2011 - III ZB 84/10

    Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Auslandsbezug:

    Sie greift daher auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02, NJW 2003, 1672, 1673; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07

    Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2003 - IV ZB 31/02 - VersR 2004, 355 unter 3 b; vom 19. Juni 2007 - VI ZB 3/07 - VersR 2008, 94 unter 2 b), der sich der Senat anschließt, ist die Anknüpfung der Rechtsmittelzuständigkeit des Oberlandesgerichts daran, dass eine Partei bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, formal zu verstehen.
  • OLG Dresden, 11.12.2007 - 8 U 1812/07

    Zur Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist durch Berufungseinlegung

    Wie der Bundesgerichtshof gerade für Fälle des § 119 Abs. 1 Nr. 1b GVG bereits mehrfach entschieden hat, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen und vorher mit der Sache noch nicht befassten Landgerichts, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen rechtzeitig ein Fristversäumnis des Berufungsführers zu verhindern (Beschlüsse vom 19.06.2007 - VI ZB 3/07, NJW-RR 2007, 1436, 1437 und vom 15.06.2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247, 248).
  • LG Duisburg, 27.01.2014 - 5 S 113/13

    Wo ist in WEG-Sachen die Berufung einzulegen?

    Eine bei einem danach unzuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung kann nicht nach § 281 ZPO an das zuständige Berufungsgericht verwiesen werden, sondern ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht (zum Ganzen: BGH, Beschl. v. 12.04.2010 - V ZB 224/09 -, juris-Rdn. 9 m. w. N.; BGH NJW-RR 1997, 55; NJW-RR 2007, 1436).
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