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   BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11   

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https://dejure.org/2013,17619
BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11 (https://dejure.org/2013,17619)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2013 - XII ZB 357/11 (https://dejure.org/2013,17619)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - XII ZB 357/11 (https://dejure.org/2013,17619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 BGB, § 398 BGB, § 402 BGB, § 1901 Abs 2 BGB, § 1901 Abs 3 BGB
    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Gesetzwidrigkeit der Abtretung des Anspruchs durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • BRAK-Mitteilungen

    Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abtretung des Anspruchs auf Betreuervergütung durch einen zum Betreuer bestellten Rechtsanwalt an eine anwaltliche Verrechnungsstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltliche Verrechnungsstelle auch für Betreuervergütung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die anwaltliche Verrechnungsstelle und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abtretung des Betreuervergütungsanspruchs ohne Zustimmung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abtretung des Vergütungsanspruchs des anwaltlichen Betreuers an eine Verrechnungsstelle ist nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2961
  • MDR 2013, 1068
  • FGPrax 2013, 210
  • FamRZ 2013, 1392
  • DB 2013, 12
  • Rpfleger 2013, 680
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11
    Dies kann allerdings, sofern nicht im Einzelfall juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, die der unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen (vgl. BGHZ 154, 146 = NJW 2003, 1658), im Rahmen der Ausfüllung zivilrechtlicher Generalklauseln nur zu einer mittelbaren Drittwirkung führen (vgl. Staudinger/Honsell BGB [2013] Einleitung zum BGB Rn. 195 ff. mwN; Staudinger/Sack/Seibl BGB [2011] § 134 Rn. 241 mwN).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 7 UF 54/10

    Unwirksamkeit der Abtretung eines Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11
    Aus dessen Verpflichtung, im Verfahren das Interesse des Kindes geltend zu machen (§ 158 Abs. 4 FamFG), wird sich kein gesetzliches Verbot einer Abtretung der Vergütungsforderung herleiten lassen (aA OLG Frankfurt Beschluss vom 24. August 2010 - 7 UF 54/10 - juris).
  • OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 134/09

    Vorteilsgewährung: Vormundschaftsgerichtlich bestellter Betreuer als

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11
    Ebenfalls zutreffend hat das Landgericht eine Amtsträgereigenschaft der Betreuerin nach § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB verneint (OLG München NJW 2009, 2837, 2838).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2010 - 25 Wx 71/09

    Zulässigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Betreuers

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - XII ZB 357/11
    Denn die zum persönlichen Lebensbereich der Betroffenen gehörenden Daten sind der Betreuerin nicht "als Rechtsanwalt" im Sinne von § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB anvertraut oder bekannt geworden (OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1191, 1192; MünchKommStGB/Cierniak/Pohlit 2. Aufl. § 203 Rn. 42).
  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Ob eine Norm ein Verbotsgesetz darstellt, ist vielmehr durch Auslegung nach ihrem jeweiligen Sinn und Zweck zu ermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013, XII ZB 357/11, MDR 2013, 1068 Rn. 12; Seibl/Fischinger/Hengstberger in Staudinger, BGB, § 134 Rn. 49), der Wortlaut der Norm bildet nur einen von mehreren Anhaltspunkten bei der Auslegung (Armbrüster in Münchener Kommentar zum BGB, § 134 Rn. 62).
  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine

    Dementsprechend liegt der Verstoß gegen § 203 StGB hier auch nicht in der Abtretung einer Forderung gegenüber der Beklagten zu 2 selbst, sondern in den mit dieser Abtretung verbundenen Informationspflichten gegenüber dem Kläger als Zessionar (vgl. auch BGH, FamRZ 2013, 1392).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 22 U 131/20

    Rückforderung von ärztlichen Honoraren für angeblich "fachfremde"

    Die Frage, ob eine Norm ein Verbotsgesetz darstellt, ist durch Auslegung nach ihrem jeweiligen Sinn und Zweck zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 19.06.2013, XII ZB 357/11; zitiert nach beckonline; Armbrüster in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2021, § 134 Rdnr. 58).
  • OLG München, 11.09.2019 - 17 U 3109/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche im Rahmen des

    Ob eine Norm ein Verbotsgesetz darstellt, ist vielmehr durch Auslegung nach ihrem jeweiligen Sinn und Zweck zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 19.06.2013, XII ZB 357/11, FamRZ 2013, 1392, 1393, Randziffer 12).
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