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   BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18   

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https://dejure.org/2020,19681
BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 (https://dejure.org/2020,19681)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 1004 BGB, § ... 75 VwVfG, § 6 Abs. 2 Satz 1 AEG, § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 1027, 1065 BGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG, § 1004 Abs. 1 BGB, § 6 Abs. 1 AEG, § 6 Abs. 6 AEG, § 11 AEG, §§ 20, 21 BEZNG, § 2 FStrG, Art. 87e Abs. 4 Satz 1 GG, § 23 AEG, § 23 Abs. 1 AEG, §§ 11, 23 AEG, § 11 Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 3 bis 5, Abs. 1a AEG, § 11 Abs. 1 Satz 3 AEG, § 11 Abs. 1a Satz 3 AEG, § 147 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 2 Abs. 7 AEG, § 11 Abs. 1 Sätze 2 bis 5, Abs. 1a bis 5 AEG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG, § 10 Abs. 1, 2 ERegG, § 6g Abs. 4 AEG, § 265 Abs. 2 Satz 1, § 266 ZPO, § 903 BGB, § 22b AEG, § 11 WaStrG, § 3a FStrG, § 809 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 ZPO

  • rewis.io

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Rechten des Inhabers einer Genehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur (§ 6 Abs. 1 AEG) gegen ein Unternehmen, das Grundstücke erworben hat, auf denen sich Eisenbahninfrastruktur befindet

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 6 AEG, § 11 AEG, § 23 AEG, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB
    Eisenbahnneuordnungsgesetz, Widmung von Eisenbahninfrastruktur, bahnnotwendiges Eisenbahnvermögen, Wirkung der Unternehmensgenehmigung vor Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages über Eisenbahninfrastruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen der Übertragung des bahnnotwendigen Eisenbahnvermögens auf die DB AG und später auf die DB Netz AG als "freies" zivilrechtliches Vermögen der DB AG bzw. der DB Netz AG; Unternehmensgenehmigung zum Betrieb der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur bzgl. des Rechts ...

  • datenbank.nwb.de

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen bei Übertragung des Eisenbahnvermögens auf die DB AG und DB Netz AG; Ansprüche auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur mit Unternehmensgenehmigung und Schutz dieser Infrastruktur nach § 1004 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 226, 49
  • NJW 2021, 707
  • MDR 2020, 1116
  • WM 2021, 1388
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

    Ein solcher Fachplanungsvorbehalt gilt auch für (alte) Bahnanlagen, die - wie im vorliegenden Fall - nicht durch einen förmlichen Planfeststellungsbeschluss zu Bahnbetriebszwecken gewidmet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48.86 -, juris Rn. 21), sondern durch die Errichtung einer Eisenbahnstrecke und die tatsächliche Indienstnahme der betreffenden Grundstücke über längere Zeit für Bahnbetriebszwecke (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 3. März 1999 - 11 A 9.97 -, juris Rn. 25; Urteil vom 23. Oktober 2002 - 9 A 22.01 -, juris Rn. 53; BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen

    Die das Eigentumsrecht beschränkende Widmung und die damit einhergehende Zweckbindung rechtfertigen eine entsprechende Anwendung von § 11 AEG; der Inhaber der Unternehmensgenehmigung einer Strecke kann verlangen, dass der Berechtigte ihm ein Übernahmeangebot unterbreitet (BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 [ECLI:DE:BGH:2020:190620UVZR83.18.0] - BGHZ 226, 49 Rn. 24 ff., 29 und 31 f.).

    Dem entspricht, dass vor Durchführung des Stilllegungsverfahrens und der Genehmigung der Stilllegung die Anlage nicht ausgeschlachtet werden darf (Hermes, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 54; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - BGHZ 226, 49 Rn. 32).

  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Im Übrigen dürfte es bei im Wettbewerbsrecht Tätigen allgemeinbekannt sein, dass der Kläger den "V" herausgibt, der insbesondere auch in der Rechtsprechung teilweise als Quelle zitiert wird (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 03.02.2011, IX ZR 141/10; BGH, Urteil vom 19.06.2020, V ZR 83/18; OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, 4 U 172/13; OLG München, Beschluss vom 22.12.2016, 6 W 1579/16; KG, Urteil vom 09.11.2018, 5 U 185/17).
  • VG Köln, 04.03.2022 - 18 K 205/21
    Soweit die Beklagte hinsichtlich einer analogen Anwendung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2020 (V ZR 83/18) verweist, ergibt sich auch aus dieser keine Pflicht zur analogen Anwendung des § 11 AEG auf die vorliegende Konstellation einer freihändigen Betriebsübertragung.

    § 11 AEG dient auch in entsprechender Rechtsanwendung, vgl. etwa zu einer solchen Konstellation im Kontext von § 23 AEG BGH, Urteil vom 19. Juni 2020 - V ZR 83/18 - juris Rn. 23 ff., nicht dem Zweck, der Beklagten als Aufsichtsbehörde im Rahmen des Stilllegungsgenehmigungsverfahrens Kenntnis von einer Betriebsübertragung zu verschaffen, um gewährleisten zu können, dass der Zeitpunkt des Betriebsübergangs eindeutig feststeht.

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