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   BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90   

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https://dejure.org/1991,429
BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90 (https://dejure.org/1991,429)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1991 - LwZR 3/90 (https://dejure.org/1991,429)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1991 - LwZR 3/90 (https://dejure.org/1991,429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mehrwert - Antragsverfahren - Pachtvertrag - Pachthof - Milchreferenzmenge - Zahlungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 591; LwVG § 1 Nr. 1, § 9
    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts; Ansprüche des Pächters wegen Übergang der Milchreferenzmenge auf den Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 115, 162
  • NJW 1991, 3279
  • MDR 1991, 1166
  • ZMR 1991, 467
  • WM 1991, 1934
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Der Pächter kann deshalb zur Geltendmachtung seines Anspruchs auch nicht zwischen Antrags- oder Prozeßverfahren wählen (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990, LwZR 7/89, WM 1990, 2134).

    Da dem Antragsteller aber durch dieses unzulässige Verfahren kein Nachteil entstehen darf, konnte er nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung gegen das Berufungsurteil Revision einlegen, war aber an die weiteren Voraussetzungen zur Statthaftigkeit der an sich gegebenen Rechtsbeschwerde gebunden (§ 24 LwVG; Senatsbeschl. v. 5. Juli 1990 aaO. m.w.N.).

  • BGH, 03.11.1988 - LwZB 2/88

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Pachtzinses aus einem Landpachtvertrag -

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt aber nicht dazu, daß der Senat auf dem vom Oberlandesgericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müßte, vielmehr ist das Verfahren so weiterzubetreiben, wie dies bei richtiger Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1965, VIII ZR 168/65, MDR 1966, 232; Senatsbeschl. v. 3. November 1988, LwZB 2/88, BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittel 1; BVerwG NJW 1982, 2460).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Diese subventionsähnliche, abgabenrechtliche Bevorzugung, die betriebsakzessorisch ausgestaltet ist (BVerwGE 84, 140, 146; Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 53/90, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt), knüpft zwar an die vom Antragsteller erwirtschaftete Produktionsmenge an.
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Danach muß es sich um Vermögensaufwendungen handeln, die der Sache zugute kommen sollen, d.h. um Maßnahmen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (BGHZ 109, 179, 182 [BGH 03.11.1989 - V ZR 143/87] m.w.N.; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht 3. Aufl. § 591 Rdn. 4).
  • BGH, 24.11.1965 - VIII ZR 168/65

    Gegenstandslosigkeit einer Kaufpreisklage - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt aber nicht dazu, daß der Senat auf dem vom Oberlandesgericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müßte, vielmehr ist das Verfahren so weiterzubetreiben, wie dies bei richtiger Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1965, VIII ZR 168/65, MDR 1966, 232; Senatsbeschl. v. 3. November 1988, LwZB 2/88, BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittel 1; BVerwG NJW 1982, 2460).
  • BVerwG, 30.11.1989 - 3 C 47.88

    Festsetzung des Streitgegenstandswertes für ein Revisionsverfahren - Ansetzung

    Auszug aus BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90
    Diese subventionsähnliche, abgabenrechtliche Bevorzugung, die betriebsakzessorisch ausgestaltet ist (BVerwGE 84, 140, 146; Senatsurt. v. 26. April 1991, V ZR 53/90, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt), knüpft zwar an die vom Antragsteller erwirtschaftete Produktionsmenge an.
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

    Denn der Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht dazu, dass das Rechtsmittelgericht auf dem vom unteren Gericht eingeschlagenen falschen Weg weitergehen müsste, vielmehr hat es das Verfahren so weiterzubetreiben, wie dies im Falle einer formell richtigen Entscheidung durch die Vorinstanz und dem danach gegebenen Rechtsmittel geschehen wäre ( BGH Urteil vom 23. November 2007 - LwZR 11/06 - NL-BzAR 2008, 79, 80,Übergang vom Beschwerde- in das Berufungsverfahren; Beschlüsse vom 11. November 1991 - II ZR 256/90 - MDR 1992, 72, 73 ; BGHZ 115, 162, 165 , Übergang vom Revisions- zum Rechtsbeschwerdeverfahren; vom 3. November 1988 - LwZB 2/88 - BGHR LwVG § 48 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittel 1, Übergang vom Beschwerde- in das Berufungsverfahren und vom 24. November 1965 - VIII ZR 168/65 - MDR 1966, 232, Übergang vom Berufungs- in das Beschwerdeverfahren; MünchKomm/Rimmelspacher ZPO 3. Aufl. vor §§ 511 ff. Rdn. 88; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. Einleitung Rechtsmittel Rdn. 49; Zöller/Vollkommer ZPO 27. Aufl. vor § 511 Rdn. 33).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZR 98/05

    Anfechtung des Übergangs einer Milchquote in der Insolvenz des vormaligen

    Die Milchreferenzmenge berechtigt einen Milcherzeuger, im Umfang der ihm zugeteilten Quote Milch abgabenfrei an einen Abnehmer zu veräußern (BGHZ 115, 162, 167; BGH, Urt. v. 26. April 1991 - V ZR 53/90, NJW 1991, 3280, 3281).

    Die Referenzmenge ist deshalb grundsätzlich an einen milcherzeugenden Betrieb gebunden (vgl. EuGH, Urt. v. 13. Juli 1989 - Rs 5/88, AgrarR 1990, 118; BGHZ 114, 277, 282; 115, 162, 167; BVerwGE 84, 140, 146; 92, 322, 326; BVerwG RdL 2006, 246, 247; Wagner in Bamberger/Roth, BGB § 591 Rn. 9; MünchKomm-BGB/Harke, 4. Aufl. § 591 Rn. 2).

    Diese Bestimmungen enthalten für den hier in Rede stehenden Fall, dass der gesamte Betrieb an den Verpächter zurückgegeben wird, grundsätzlich keinen Pächterschutz (vgl. EuGH, aaO S. 119; BGHZ 115, 162, 168; BVerwGE 87, 94, 100; 96, 337, 339; Düsing/Kauch, aaO S. 60 f m.w.N.).

    b) Ein etwaiger Verzicht des Schuldners auf eine Anpassung des Pachtvertrages im Zusammenhang mit der Verlagerung der Milchproduktion nach Hohne im Jahr 2001 (vgl. BGHZ 115, 162, 168; BGH, Urt. v. 22. November 2000 - LwZR 12/00, RdL 2001, 81 f) ist nicht Gegenstand der vorliegenden Klage.

    Nach dessen Absatz 2 - der im Wesentlichen dem § 591 Abs. 1 BGB entspricht - hat der Verpächter dem Pächter bei Pachtende Aufwendungen insoweit zu ersetzen, als die Maßnahmen den wirtschaftlichen Wert des Hofes bei Pachtende noch erhöhen oder eine Werterhöhung noch nach Pachtende zu erwarten ist (vgl. BGHZ 115, 162, 166 ff).

  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 129/05

    Umfang der Enteignungsentschädigung des Pächters; Entschädigung des vom Pächter

    Auch für § 591 Abs. 1 BGB hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung ein (noch) vorhandener Mehrwert allein einen Ersatzanspruch des Pächters nicht begründen könne; der Mehrwert sei nicht Anspruchsgrund, sondern Maßstab des Verwendungsersatzanspruchs (BGHZ 115, 162, 166; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juni 2000 aaO S. 235; Wenzel AgrarR 1995, 42, 43).
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