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   BGH, 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99 (2)   

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https://dejure.org/1999,7209
BGH, 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99 (2) (https://dejure.org/1999,7209)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99 (2) (https://dejure.org/1999,7209)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - NotSt (Brfg) 2/99 (2) (https://dejure.org/1999,7209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung eines Notars; Verhängung einer Geldbuße gegen einen Notar wegen vorsätzlichen Dienstvergehens durch den Notardisziplinarsenat; Verstoß gegen die zentrale und zwingende Beurkundungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 Beurkundungsgesetz (BeurkundungsG)

  • Judicialis

    BNotO § 105; ; BNotO § 97 Abs. 4 Satz 1; ; BNotO § 109; ; BDO §§ 80 ff.; ; BDO § 114; ; BDO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 2000, 535
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1977 - NotSt (Brfg) 2/76

    Entfernung eines Notars von seinem bisherigen Amtssitz - Falschbeurkundung im Amt

    Auszug aus BGH, 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99
    Daß es sich hierbei um die höchstmögliche Geldbuße handelt (§ 97 Abs. 4 Satz 1 BNotO) steht dem nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. März 1977 - NotSt (Brfg) 2/76 = DNotZ 1977, 762, 763).
  • BGH, 24.11.1997 - NotSt (Brfg) 1/97

    Dienstvergehen eines Notars - Verletzung dienstlicher Pflichten eines Notars -

    Auszug aus BGH, 19.07.1999 - NotSt (Brfg) 2/99
    Sie wiegt insbesondere deshalb schwer, weil ein Verstoß gegen die zentrale und zwingende Beurkundungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkundungsG, wie ihn sich der Notar hier hat zuschulden kommen lassen, die Nichtigkeit der Beurkundung zur Folge hat (BGH, Urteile vom 24. November 1997 - NotSt (Brfg) 1/97 und 11. März 1997 - NotSt (Brfg) 1/96).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 43/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

    b) Zwar kann in einem (vorsätzlichen) Verstoß gegen Beurkundungsvorschriften ein schwer wiegendes Dienstvergehen liegen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 1999 - NotSt (Brfg) 2/99 - ZNotP 2000, 84, 85), das die persönliche und fachliche Eignung eines Bewerbers grundsätzlich in Frage stellt.
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