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   BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98   

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BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98 (https://dejure.org/2000,5157)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2000 - XII ZB 80/98 (https://dejure.org/2000,5157)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - XII ZB 80/98 (https://dejure.org/2000,5157)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage - Bundesgerichtshof - Unterbringung - Befristung - Rechtsschutzinteresse - Erledigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Vorlage an BGH, Fortsetzungsfeststellung

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 28 Abs. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1998 (2 BvR 978/97 - NJW 1998, 2432) gehören zu dieser Fallgruppe auch vorläufige Unterbringungsmaßnahmen durch einstweilige Anordnung, die nach § 70 h Abs. 2 Satz 1 FGG auf längstens sechs Wochen begrenzt sind.

    In derartigen Fällen sei die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung gegebenen Instanz kaum erlangen könne (BVerfG Beschluß vom 10. Mai 1998 aaO 2433).

  • BGH, 14.02.1974 - II ZB 2/73

    Rückgabe einer Vorlage an das Oberlandesgericht bei Abweichung von einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sind somit entfallen (vgl. etwa BGHZ 111, 199, 201; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1974 - II ZB 2/73 - NJW 1974, 702); die Sache ist deshalb an das vorlegende Oberlandesgericht zurückzugeben.
  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Es sieht sich daran durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. August 1997 (3Z BR 254/97 - BayObLGZ 1997, 276 = FamRZ 1998, 567) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. Oktober 1997 (11 Wx 62/97 - FamRZ 1998, 439) gehindert.
  • BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensverlauf auf einen Zeitraum beschränke, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen könne, sei daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG Beschluß vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - E 96, 27, 38 ff. = NJW 1997, 2163; vgl. auch BVerfG Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 und vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89

    Amtspflegschaft für nichteheliche Ausländerkinder

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 28 Abs. 2 FGG sind somit entfallen (vgl. etwa BGHZ 111, 199, 201; BGH, Beschluß vom 14. Februar 1974 - II ZB 2/73 - NJW 1974, 702); die Sache ist deshalb an das vorlegende Oberlandesgericht zurückzugeben.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Das Bayerische Oberste Landesgericht zieht in seiner - nach dem Vorlagebeschluß des Saarländischen Oberlandesgerichts ergangenen - Entscheidung vom 12. Februar 1999 (3Z BR 54/99 - FamRZ 1999, 794) daraus die Folgerung, daß nach Beendigung einer vormundschaftsgerichtlich genehmigten Unterbringung - trotz der damit eingetretenen Erledigung in der Hauptsache - ein vom Betroffenen eingelegtes Rechtsmittel jedenfalls dann zulässig ist und bleibt, wenn die Dauer der Unterbringung auf lediglich bis zu sechs Wochen bemessen war; denn es könne kaum davon ausgegangen werden, daß die gegen die gerichtliche Entscheidung eröffneten Instanzen innerhalb dieses Zeitraums durchlaufen werden könnten.
  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensverlauf auf einen Zeitraum beschränke, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen könne, sei daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG Beschluß vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - E 96, 27, 38 ff. = NJW 1997, 2163; vgl. auch BVerfG Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 und vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensverlauf auf einen Zeitraum beschränke, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen könne, sei daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG Beschluß vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - E 96, 27, 38 ff. = NJW 1997, 2163; vgl. auch BVerfG Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 und vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00

    Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener;

    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner - ebenfalls nach dem Vorlagebeschluß ergangenen - Entscheidung vom 4. April 2000 (11 Wx 28/00) unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1998 ausgeführt, seine im Vorlagebeschluß angeführte bisherige Rechtsprechung unbeschadet fortbestehender Bedenken aus Gründen des (einfachen) Verfahrensrechts und der Praktikabilität für Unterbringungen bis zu sechs Wochen aufzugeben und sich insoweit der ebenfalls geänderten Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts anzuschließen.
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97
    Auszug aus BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98
    Es sieht sich daran durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. August 1997 (3Z BR 254/97 - BayObLGZ 1997, 276 = FamRZ 1998, 567) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. Oktober 1997 (11 Wx 62/97 - FamRZ 1998, 439) gehindert.
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 72/07

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen

    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • OLG Celle, 10.07.2007 - 17 W 74/07

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen der gerichtlichen

    In diesen Fällen besteht grundsätzlich ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des freiheitsentziehenden Eingriffes ohne Rücksicht darauf, dass sich die Hauptsache durch Zeitablauf erledigt hat (BVerfG NJW 1997, 2163; 1998, 2432; 2002, 281; BGH XII ZB 80/98 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.01.2001 - 14 Wx 109/00

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Haftfortdauer; Anspruch auf Schadensersatz wegen

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