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   BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01   

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https://dejure.org/2001,3871
BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01 (https://dejure.org/2001,3871)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2001 - 4 StR 144/01 (https://dejure.org/2001,3871)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2001 - 4 StR 144/01 (https://dejure.org/2001,3871)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe - Unterbringung in Entziehungsanstalt - Verletzung sachlichen Rechts - Pflegebedürftigkeit - Lähmung - Bedingter Tötungsvorsatz - Alkohol- und Drogeneinfluss - Schlagen mit Rechen - Tateinheit

  • Judicialis

    StGB § 226 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 226 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 212 Abs. 1
    Bedingter Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles wegen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.N.).

    in diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation miteinzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles wegen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.N.).

    der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).

    c) Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte trotz der offensichtlichen Lebensgefährlichkeit seines Tuns ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegt bei dem Tatgeschehen eher fern; im übrigen sprechen auch die vom Angeklagten beim Ausholen zu einem dritten Schlag geäußerten Worte "Ich schlag dich tot!" dagegen.

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Im Falle einer Verurteilung wegen bedingt vorsätzlich begangenen versuchten Totschlags wird zu beachten sein, daß das zugleich verwirklichte Körperverletzungsdelikt dadurch nicht verdrängt wird, sondern als tateinheitlich begangen auch im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGHSt 44, 196, 199, 200; BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Der Senat verweist insoweit auf seine Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 4 StR 327/00 (StV 2001, 162, 163).
  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Im Falle einer Verurteilung wegen bedingt vorsätzlich begangenen versuchten Totschlags wird zu beachten sein, daß das zugleich verwirklichte Körperverletzungsdelikt dadurch nicht verdrängt wird, sondern als tateinheitlich begangen auch im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGHSt 44, 196, 199, 200; BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    Im Falle einer Verurteilung wegen bedingt vorsätzlich begangenen versuchten Totschlags wird zu beachten sein, daß das zugleich verwirklichte Körperverletzungsdelikt dadurch nicht verdrängt wird, sondern als tateinheitlich begangen auch im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist (vgl. BGHSt 44, 196, 199, 200; BGHR StGB § 225 Konkurrenzen 1, 2).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
    c) Rechtlich tragfähige Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte trotz der offensichtlichen Lebensgefährlichkeit seines Tuns ernsthaft und nicht nur vage (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 24) darauf vertraut haben könnte, der Nebenkläger würde nicht zu Tode kommen, hat das Landgericht nicht festgestellt und liegt bei dem Tatgeschehen eher fern; im übrigen sprechen auch die vom Angeklagten beim Ausholen zu einem dritten Schlag geäußerten Worte "Ich schlag dich tot!" dagegen.
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

  • LG Arnsberg, 27.06.2017 - 2 Ks 9/17
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf jedoch die Frage der Billigung einer Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere aller objektiven und subjektiven Tatumstände, der psychischen Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seiner Motive (BGH, Urteil vom 17.12.2009, 4 StR 424/09; Urteil vom 23.06.2009, 1 StR 191/09; Urteil vom 25.10.2005, 4 StR 185/05; Urteil vom 09.08.2005, 5 StR 352/04; Urteil vom 23.04.2003, 2 StR 52/03; Urteil vom 19.07.2001, 4 StR 144/01; Urteil vom 11.10.2000, 3 StR 321/00; Urteil vom 24.04.1991, 3 StR 493/90; Urteil vom 28.04.1988, 4 StR 72/88, jeweils zit. nach juris und m.w.N).
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