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   BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03   

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https://dejure.org/2005,2342
BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - X ZR 92/03 (https://dejure.org/2005,2342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewirkung der Schenkung eines Holzeinschlagrechts; Relevanz des Besitzes am Holz bei einer Schenkung eines Holzeinschlagrechts; Vorliegen einer Schenkung bei krassem Missverhältnis zwischen den erbrachten Gegenleistungen; Vornahme von Dienstleistungen als vorweggenommene ...

  • Judicialis

    BGB § 518 Abs. 2; ; BGB § 956 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 518 Abs. 2 § 956 Abs. 1
    Bewirkung der Schenkung eines Holzeinschlagsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holzeinschlagsrecht als Gegenstand des Schenkungsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 498 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 1718
  • MDR 2006, 140
  • WM 2005, 2297
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Unabhängig von dem das Fruchtziehungsrecht betreffenden Streit zwischen Übertragungs- und Aneignungstheorie (vgl. BGHZ 27, 360, 364 f.), der hier weiterhin keiner Entscheidung bedarf, ist die davon zu trennende Aneignungsgestattung, die dem Holzeinschlagsrecht zugrunde liegt, jedenfalls Verfügungsgeschäft.

    Zwar konnte die Klägerin die dingliche Aneignungsgestattung trotz schuldrechtlicher Gestattungspflicht grundsätzlich widerrufen (vgl. BGHZ 27, 360, 367).

  • BGH, 06.02.2004 - V ZR 249/03

    Verkündung des Protokollurteils; Anforderungen an den Inhalt

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Bei diesem ist nach § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine Bezugnahme auf das Protokoll ausreichend (BGHZ 158, 37, 41).
  • BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67

    Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Ist ein Formmangel durch Bewirkung des dinglichen Vollzugsgeschäfts, hier der Aneignungsgestattung, geheilt, können sich die Vertragsparteien von dem einmal wirksam gewordenen Kausalgeschäft nicht mehr einseitig durch Widerruf lösen (vgl. BGHZ 127, 129, 137 f. zur Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen; vgl. auch BGH, Urt. v. 06.03.1970 - V ZR 57/67, NJW 1970, 941, wonach der Mangel eines Schenkungsversprechens, dessen Gegenstand Besitz und Nutzung einer Sache sind, schon dadurch endgültig geheilt wird, daß der Schenker die Sache dem Beschenkten einmalig zum Zwecke dieser Nutzung übergibt).
  • BGH, 17.04.2002 - IV ZR 259/01

    Schenkung durch Übertragung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein krasses Mißverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und erhaltener Zuwendung eine tatsächliche Vermutung für die Unentgeltlichkeit letzterer begründet (BGH, Urt. v. 17.04.2002 - IV ZR 259/01, NJW 2002, 2469; BGHZ 59, 132).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein krasses Mißverhältnis zwischen erbrachter Dienstleistung und erhaltener Zuwendung eine tatsächliche Vermutung für die Unentgeltlichkeit letzterer begründet (BGH, Urt. v. 17.04.2002 - IV ZR 259/01, NJW 2002, 2469; BGHZ 59, 132).
  • BGH, 21.09.1994 - VIII ZR 257/93

    Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    Ist ein Formmangel durch Bewirkung des dinglichen Vollzugsgeschäfts, hier der Aneignungsgestattung, geheilt, können sich die Vertragsparteien von dem einmal wirksam gewordenen Kausalgeschäft nicht mehr einseitig durch Widerruf lösen (vgl. BGHZ 127, 129, 137 f. zur Heilung des formnichtigen Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen; vgl. auch BGH, Urt. v. 06.03.1970 - V ZR 57/67, NJW 1970, 941, wonach der Mangel eines Schenkungsversprechens, dessen Gegenstand Besitz und Nutzung einer Sache sind, schon dadurch endgültig geheilt wird, daß der Schenker die Sache dem Beschenkten einmalig zum Zwecke dieser Nutzung übergibt).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91

    Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu

    Auszug aus BGH, 19.07.2005 - X ZR 92/03
    In der von der Revision herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde eine eine Schenkung ausschließende nachträgliche Entgeltvereinbarung angenommen, weil der Leistende von vornherein erkennbar, wenn auch ohne rechtswirksamen Anspruch, eine Vergütung gefordert hatte, die dann später tatsächlich gewährt wurde (BGH, Urt. v. 17.06.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567).
  • OLG Nürnberg, 29.01.2008 - 3 U 1887/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unangemessene Benachteiligung durch eine

    Unter Zustimmung von Rechtsprechung u. Literatur (Nachweise s. Münchener Kommentar zum BGB, 5 Aufl. 2007, § 305 c BGB, Rdnr.20) hat der BGH auch nach der Fortentwicklung des Verbraucherleitbildes im Wettbewerbsrecht an diesem Grundsatz festgehalten (s. erneut NJW-RR 2005, 1718).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 7 U 195/10

    Errichtung eines Bauwerks in Ausübung eines Rechts auf fremdem Grundstück -

    Unabhängig davon, ob man der Übertragungstheorie mit einem antizipierter Eigentumserwerb an den Früchten nach §§ 929 ff. BGB oder der Erwerbs- bzw. Aneignungstheorie, nach der das dingliche Fruchtziehungsrecht übertragen wird, (Übersicht bei MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 2 ff.; Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 7 ff.; offen lassen BGH NJW-RR 2005, 1718, 1719) folgt, handelt es sich bei dem Fruchterwerb nach § 956 BGB jedenfalls um ein dingliches Verfügungsgeschäft, das nach dem Abstraktionsprinzip grundsätzlich losgelöst von der Wirksamkeit des Grundgeschäftes zu betrachten ist (vgl. MüKo-Oechsler, BGB, 5. Aufl., § 956 Rn. 4; Staudinger/Gursky, 2004, § 956 BGB, Rn. 14).
  • OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der

    In den Fällen des Entzugs der Fahrerlaubnis im Inland verstößt die Versagung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins nur dann gegen Europäisches Recht, wenn dieser nach Ablauf der Sperrfrist ausgestellt wurde (EuGH C-476/01 v. 29.04.2004 [Kapper], vgl. NJW 2004, 1725 ; C-227/05 v. 06.04.2006 [Halbritter], vgl. NJW 2006, 498 ; C-340/05 v. 28.09.2006 [Kremer], vgl. NJW 2007, 1863 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 2 LW 6/09
    Die unentgeltliche Einräumung eines Fruchtziehungsrechts beinhaltet vielmehr im Ergebnis eine Schenkung, die ihrerseits ebenfalls der - im vorliegenden Fall gerade nicht gewahrten - notariellen Beurkundung bedurft hätte (vgl. auch BGH, U. 19. Juli 2005 - X ZR 92/03 - NJW-RR 2005, 1718).
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